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Post-EEGMehr Optionen für Eigenverbrauch

Solaranlage auf einem Hausdach
Die Einspeisevergütung des EEG gilt für 20 Jahre. Die ersten Anlagen erreichen 2021 ihr Förderende. Die Bedingungen ihres Weiterbetriebs regelt die jetzt anstehende EEG-Novelle. (Foto: Naturstrom)

Die Vorschläge im EEG-Entwurf 2021 für den Weiterbetrieb von ausgeförderten Solaranlagen sind wenig innovativ. Eigenverbrauch wird bestraft. Der Öko-Energieversorger Naturstrom legt einen Vorschlag auf den Tisch, der Überschusseinspeisung vorsieht.

14.09.2020 – Im Referentenentwurf zum EEG 2021 sind auch Regeln für den Weiterbetrieb von ausgeförderten Anlagen vorgesehen. Das ist wichtig, denn die allermeisten dieser Anlagen können noch problemlos fünf bis zehn Jahre weiterlaufen und zum Gelingen der Energiewende beitragen.

Geht es nach den Plänen des Wirtschaftsministeriums, dürfen solche Anlagen bis zu einer Leistungsgrenze von 100 Kilowatt zukünftig ihren Strom weiter einspeisen und erhalten dafür den Marktpreis abzüglich einer nicht genau benannten Vermarktungspauschale, allerdings nur bei Volleinspeisung. Wollen Betreiber solcher Anlagen einen Teil ihres Stromes selbst nutzen, ist eine Vertragsstrafe vorgesehen. Die Planbarkeit der Netzeinspeisung für den Netzbetreiber dürfte der Grund für diese Regelung sein. Die Vorgabe der viertelstundengenauen Bilanzierung im Falle der Direktvermarktung ist eine weitere Hürde, denn sie verursacht Aufwand.

Agora Energiewende legte bereits ein Konzept vor, bei dem mit einem Standardlastprofil für Eigenverbrauch die teilweise Nutzung des eigenen Stroms vom Dach ermöglicht werden könnte. Nun stellt NATURSTROM in einem Positionspapier einen weiteren Weg vor, der alten Solaranlagen neues Leben ermöglicht. „Es sollte nicht nur um ein Gnadenbrot lebensverlängernder Maßnahmen gehen. Die Altanlagen sollten zu wirklich neuem Leben erweckt werden“, ist die Forderung von Vorstand Tim Meyer.

Der Vorschlag sieht eine weitere Abnahme des Sonnenstroms durch die Netzbetreiber gegen eine Marktwert-Vergütung vor, jedoch mit einem klar definierten kleinen Vermarktungskostenabschlag von 0,5 Eurocent pro Kilowattstunde. Dies soll – im Gegensatz zum Altmaier-Vorschlag – auch für Teilmengen des Stroms gelten.

Vereinfachte Direktvermarktung

Außerdem soll eine vereinfachte Direktvermarktung eingeführt werden, damit sich die Anlagen auch ohne Viertelstundenbilanzierung und den damit verbundenen hohen Kosten am Markt versuchen können. Für Kleinstanlagen bis sieben Kilowatt Leistung soll dies dauerhaft gelten, für größere Anlagen sind Übergangszeiten vorgesehen. Damit würde das Ziel erreicht, eine private Nutzung des Stroms zu ermöglichen, sowohl als Eigenverbrauch als auch in der Direktvermarktung, für welche dann auch Ökostrom-Herkunftsnachweise generiert werden könnten.

Die viertelstundengenaue Bilanzierung kann nach Meinung von NATURSTROM für Kleinstanlagen ganz entfallen. Diese Anlagen könnten mit Standardlastprofilen arbeiten. Bei größeren Anlagen könne die Bilanzierungspflicht schrittweise mit Fortschreiten der Digitalisierung eingeführt werden. Deshalb sind im Konzept Übergangszeiten vorgesehen. Das Positionspapier enthält zwei Rechenbeispiele, eines für eine 7-kwp-Anlage und eines für eine 30-kwp-Anlage.

Die Belastung von eigenverbrauchtem Strom mit der EEG-Umlage muss abgeschafft werden, und zwar generell für Anlagen bis 30 Kilowatt Leistung, fordert Tim Meyer und sagt: „Dem Wirtschaftsministerium fehlt der Mut, die Menschen und Unternehmen vor Ort einfach mal machen zu lassen. Dabei brauchen wir keine kleinteilig zentral verwaltete Energiewende, sondern Freiräume, in denen sich vor Ort kreative Lösungen für die kommenden Phasen dieser Transformation entwickeln können.“ pf


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