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Jahresmarktwert SolarHohe Vergütung für ausgeförderte Solaranlagen

Solaranlage auf einem Hausdach
Betreiber ausgeförderter Solaranlagen dürfen sich über eine hohe Vergütung für im Jahr 2021 eingespeisten Strom freuen. (Foto: Jürgen Striewski auf Wikimedia / CC BY-SA 4.0)

Der Jahresmarktwert Solar für 2021 beträgt 7,552 Cent pro Kilowattstunde und ist damit viel höher als vor einem Jahr abzusehen war. Für Betreiber ausgeförderter Solaranlagen bedeutet das einen unerwarteten Geldsegen.

17.01.2022 – Energiewendepioniere mit Solaranlagen, deren EEG-Förderung 2021 endete, schauten Anfang letzten Jahres wenig begeistert in die Zukunft. Das EEG 2021 (§§ 21 und 100) sieht zwar eine Übergangsregelung für ausgeförderte Anlagen mit einer Leistung bis 100 Kilowatt vor – aber die Vergütung mit dem Jahresmarktwert schien wenig attraktiv.

Schließlich diente als Anhaltspunkt der Jahresmarktwert Solar 2020 – und der betrug nur 2,458 Cent pro Kilowattstunde. Von diesem Jahresmarktwert wird außerdem eine Vermarktungspauschale abgezogen: je nachdem ob der Anlagenbetreiber einen intelligenten Stromzähler verbaut hat oder nicht sind das 0,2 bzw. 0,4 Cent (§53 Abs.2 EEG 2021). Die Aussichten waren also alles andere als rosig, wobei der Wert 2020 im Vergleich zu den Vorjahren besonders niedrig war.

Nun haben die Übertragungsnetzbetreiber den Jahresmarktwert Solar für 2021 veröffentlicht. Er beträgt 7,552 Cent pro Kilowattstunde. Diese Vergütung erhalten die Betreiber ausgeförderter Solaranlagen bis 100 Kilowatt Leistung nun rückwirkend für ihren 2021 eingespeisten Strom.

Hohe Börsenstrompreise als Ursache

Der Rekordwert kam nicht ganz unerwartet: seit in der letzten Jahreshälfte die Strompreise an der Börse in die Höhe schnellten war klar, dass auch der Jahresmarktwert hoch sein würde. Denn die Netzbetreiber nehmen den Strom aus ausgeförderten Anlagen ab und vermarkten ihn an der Börse – zu den jeweiligen Börsenstrompreisen.

Auf den sehr niedrigen Wert 2020 folgt ein sehr hoher Wert 2021. Damit dürften die Sorgen der Altanlagenbetreiber verflogen sein, der Weiterbetrieb lohnt sich – wenn auch nur dank der Preisbildungsmechanismen an der Strombörse.

Für Windkraft an Land ähnlicher Sprung nach oben

Für ausgeförderte Windkraftanlagen gelten zwar nicht die gleichen Regeln für den Weiterbetrieb, doch auch sie profitieren von hohen Jahresmarktwerten. Neben der Möglichkeit der Teilnahme an einer Ausschreibung mit sehr eng definierten Vorgaben und zeitlicher Befristung stehen Betreibern ausgeförderter Windenergieanlagen die Wege der Direktvermarkung offen. Über Stromabnahmeverträge verkaufen sie den Strom an ihre Vertragspartner.

Der Jahresmarktwert 2021 für Windenergie an Land liegt bei 7,854 Cent und hat damit einen vergleichbaren Sprung wie der Jahresmarktwert Solar gemacht. Betreiber ausgeförderter Windkraftanlagen können diesen Preis zwar nicht automatisch wie die Solaranlagenbetreiber realisieren, stärken aber mit diesem Jahresmarktwert ihre Verhandlungsposition gegenüber potenziellen Abnehmern.

Für Energieeinkäufer wiederum sind Strommengen aus ausgeförderten Anlagen wertvoll, weil sie als Grünstrom vermarktet werden dürfen. Ökostromversorger kaufen deshalb ganz gezielt Strom aus ausgeförderten Anlagen. Beispielsweise hat der Öko-Energieversorger NATURSTROM zahlreiche Direktlieferverträge mit Betreibern ausgeförderter Windenergieanlagen geschlossen. In über 200 Verträgen mit kleinen, unabhängigen Anlagenbetreibern wie Landwirten und Bürgerenergie-Gesellschaften bündelt das Unternehmen insgesamt 324 Windenergieanlagen mit einer Leistung von 200 Megawatt. Über einen Rahmenvertrag mit einem Direktvermarkter kommen zusätzliche Strommengen aus elf weiteren ausgeförderten Windparks. Die prognostizierte Jahreseinspeisung für die gesamten vertraglich gebundenen rund 220 Megawatt Erzeugungsleistung ausgeförderter Windanlagen liegt bei rund 300 Millionen Kilowattstunden, das entspricht dem Jahresbedarf von knapp 94.000 durchschnittlichen Dreipersonenhaushalten. pf


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