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SchweizKostenfreie Flächen für Photovoltaik

Straße mit Bergen im Hintergrund
Flächen an Nationalstraßen der Schweiz stehen demnächst kostenfrei zur Bebauung mit PV-Anlagen zur Verfügung. (Foto: Rikki Mitterer auf Wikimedia / CC BY-SA 4.0)

In der Schweiz werden demnächst Flächen an Nationalstraßen kostenlos zur Erzeugung von Strom aus Erneuerbaren Energien bereitgestellt. Photovoltaikanlagen mit 55 Gigawatt Leistung könnten auf Lärmschutzwänden und Rastplätzen errichtet werden.

23.08.2022 – Letzte Woche beschloss der Bundesrat der Schweiz, Flächen entlang von Nationalstraßen kostenlos für die Erzeugung von erneuerbarem Strom zur Verfügung zu stellen. Er passte dafür die Nationalstraßenverordnung (NSV) entsprechen an. Die Änderungen treten am 1. Oktober 2022 in Kraft.

Lärmschutzwände oder Rastplätze können nun von Dritten mit Erneuerbaren-Energien-Anlagen bebaut werden. Windkraft oder Geothermie werden nicht ausgeschlossen, doch prädestiniert für diese Flächen ist die Photovoltaik.

Ein parlamentarischer Vorstoß des Nationalrates Bruno Storni hatte den Stein ins Rollen gebracht. Auf dessen Initiative hin wurde das Potenzial von Photovoltaik an Bahnstrecken und Nationalstraßen untersucht, mit einem beachtlichen Ergebnis. Es wird auf rund 101 Gigawattstunden veranschlagt, 55 GWh davon an Nationalstraßen, 46 GWh an Bahnstrecken. So hat es das Bundesamt für Straßen (ASTRA) ermittelt. Einen Teil des Potenzials nutz das Bundesamt bereits für den eigenen Strombedarf, besonders in der Nähe von Tunneln oder an Werkhöfen. Nun sollen auch Dritte auf diesen Flächen zum Zuge kommen.

Ausschreibung der Flächen für Photovoltaik

Das ASTRA wird voraussichtlich Ende 2022 ein Bewerbungsverfahren durchführen, bei welchem Flächen für Photovoltaikanlagen reserviert werden können. Im Zentrum stehen dabei Lärmschutzwände und Rastplätze. Interessierte werden die Möglichkeit haben, sich zu bewerben und nach der Zuteilung eines Loses innerhalb eines festgelegten Zeitrahmens die Photovoltaikanlage auf der entsprechenden Fläche zu planen und zu realisieren. Grundvoraussetzung für die Nutzung von Flächen im Eigentum des ASTRA ist unter anderem, dass die Dritten den hergestellten Strom eigenständig vermarkten. Weitere Details sollen mit der Ausschreibung bekannt gegeben werden.

Die Schweiz will bis 2050 klimaneutral werden und hat die Eckpunkte dafür in einer nationalen Strategie beschrieben. pf


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