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PV-DachanlagenNiedersachsen beschließt Solarpflicht für Gewerbedächer

Luftaufnahme Felder, Häuser, Gewerbebauten
Bürogebäude, Fabrikhallen, Schulen, Krankenhäuser - werden Gewerbebauten neu errichtet, besteht in einigen Bundesländern die Pflicht zur Installation einer Solaranlage. (Foto: Kloppser auf Wikimedia / CC BY-SA 3.0)

Mit dem Beschluss einer neuen Bauordnung führt Niedersachsen ab 2023 eine Solarpflicht für neue Nichtwohngebäude ein. Bei Wohngebäuden muss die spätere Installation einer PV-Anlage mitgeplant werden.

27.11.2021 – Der PV-Zubau auf Industrie- und Gewerbedächern verlief in Niedersachsen zuletzt nur zögerlich und soll nun per Gesetz beschleunigt werden. 65 Gigawatt installierte PV-Leistung will das Land Niedersachsen bis 2040 erreichen, 50 Gigawatt davon auf Haus- und Gewerbedächern.

Für Neubauten überwiegend gewerblich genutzter Gebäude mit einer Dachfläche ab 75 Quadratmeter gilt demnächst eine Solarpflicht: Auf mindestens 50 Prozent der Dachfläche muss eine Solaranlage installiert werden. Wirksam wird diese Vorgabe für alle Bauanträge ab Januar 2023.

Alle anderen neu errichteten Gebäude – also auch Wohngebäude – müssen PV-Ready sein, d.h. das Tragwerk muss für eine spätere Solarenergienutzung ausreichend stabil sein und es müssen Leitungskorridore und Platz für zugehörige technische Ausrüstung vorgesehen werden.

Die beschlossenen Regelungen finden sich in der neuen Bauordnung, die der niedersächsische Landtag im November beschlossen hat. Die Regelungen seien bewusst einfach gehalten worden, um seitenlange Definitionen etwa von „Nutzbarer Dachfläche" und etwaiger Ausnahmetatbestände zu vermeiden. Als Ausnahme wird lediglich akzeptiert, wenn andere öffentlich-rechtliche Pflichten wie beispielsweise der Denkmalschutz dagegensprechen, die Errichtung im Einzelfall technisch unmöglich ist (hier braucht es viel Phantasie, um solche Fälle zu konstruieren) sowie die Errichtung im Einzelfall wirtschaftlich nicht vertretbar ist.

Bei der Beurteilung der wirtschaftlichen Vertretbarkeit will man sich laut Begründung an Regelungen in anderen Bundesländern wie Hamburg und Berlin orientieren. Hier wird eine Amortisation unter 20 Jahren als wirtschaftlich vertretbar angesehen. Außerdem wird darauf verwiesen, dass die Fläche auch Dritten für Pacht- oder Contractingmodelle angeboten werden könne.

Die Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen plant Fortbildungen für Planer und Architekten anzubieten. Darüber hinaus sollen häufig gestellte Fragen auf der Seite der Agentur beantwortet werden.

Solarbaupflicht in vielen Bundesländern auf der Agenda

Eine Pflicht zur Installation von Solaranlagen wird immer öfter in Betracht gezogen. Im Koalitionsvertrag der Ampelparteien wird dieser Weg auch auf Bundesebene vorgezeichnet. Alle geeigneten Dachflächen sollen künftig für die Solarenergie genutzt werden. Bei gewerblichen
Neubauten soll dies verpflichtend, bei privaten Neubauten soll es die Regel werden – so der Wortlaut im Koalitionspapier. Einzelne Bundesländer haben inzwischen schon eine Solarbaupflicht verankert oder beabsichtigen dies.

Für neu errichtete, gewerblich genutzte Gebäude – Bürogebäude, Schulen oder Supermärkte – hat Baden-Württemberg die Photovoltaikpflicht bereits 2020 beschlossen. Sie tritt am 1. Januar 2022 in Kraft. Ab Mai 2022 gilt die sie dann auch für den Bau neuer Wohngebäude. Ab Januar 2023 müssen die Eigentümer bei einer grundlegenden Dachsanierung eine Solarstromanlage errichten.

In Rheinland-Pfalz hat die Ampel-Regierung im September 2021 eineSolaranlagen-Pflicht für gewerblich genutzte Neubauten beschlossen. Sie soll ab 2023 gelten. In Nordrhein-Westfalen müssen ab dem Jahr 2022 neue Parkflächen mit mehr als 35 Stellplätzen überdacht und mit Photovoltaikanlagen ausgestattet werden. Das gilt allerdings nur für Gewerbeflächen.

Auch die Regierung in Bayern hat sich nach langem Hickhack auf einen Kompromiss geeinigt. Der Gesetzentwurf wurde am im November 2021 beschlossen und geht nun in die Verbändeanhörung. Vorgesehen ist die Verpflichtung zum Bau einer Solaranlage auf Gewerbedächern und entlang der Autobahnen im Land. Schleswig-Holstein hat in dieser Woche sein neues Klimaschutzgesetz verabschiedet. Auch dort soll der Ausbau der Photovoltaik forciert werden.

Die Stadtstaaten Hamburg, Bremen und Berlin setzen ebenfalls auf eine Pflicht beim Ausbau der Solarenergie. Die Bremer Bürgerschaft hat 2020 die Solarpflicht für alle Neubauten und für Bestandsgebäude im Falle einer umfassenden Dachsanierung beschlossen. In Hamburg und Berlin gilt eine Solarbaupflicht mit ähnlichen Vorgaben ab 2023. pf


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