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EEG-Novelle 2020Pro und kontra zur Solarbaupflicht für Gebäude

Luftaufnahme neuer Mehrfamilienhäuser mit Photovoltaik
Vor allem in den Städten muss mehr Photovoltaik auf die Dächer. (Foto: Solarimo / Pixabay)

Im Zuge der anstehenden EEG-Novelle kommt auch eine bundesweite Solarbaupflicht in die Diskussion. Noch gibt es keine konkreten Pläne, jedoch Vorbilder in Ländern und Kommunen. Der Bundesverband Solarwirtschaft hält andere Maßnahmen für geeigneter.

31.08.2020 – In Baden-Württemberg entscheidet der Landtag im Herbst über eine Solarbaupflicht auf allen neuen Nicht-Wohngebäuden im Ländle. In Mecklenburg-Vorpommern will die Linksfraktion einen ähnlichen Vorschlag ins Landesparlament einbringen. Die Hamburger Bürgerschaft geht mit ihrem Klimaschutzgesetz sogar noch weiter. Ab 2023 soll es nicht nur für Neubauten eine solare Dachnutzungspflicht geben, sondern auch für alle Dachsanierungen im Gebäudebestand.

Auch einige deutsche Städte haben bereits eine Solarbaupflicht in ihren städtischen Bauvorgaben verankert. Tübingen war im Jahr 2018 der Vorreiter, Waiblingen folgte. Wiesbaden will ebenfalls nach dem Tübinger Modell Bauherren beim Bau auf städtischem Grund zur Installation einer Photovoltaikanlage verpflichten. In weiteren Städten sind ähnliche Vorhaben auf dem Verwaltungsweg. Beim Tübinger Modell steuert die Stadt die Solarbaupflicht, indem sie sämtliche Flächen erwirbt, entwickelt und erschließt. Beim Weiterverkauf wird im Kaufvertrag eine Photovoltaikanlage auf dem Neubau verpflichtend vorgesehen.

Klar ist, der solare Zubau vor allem in den Städten ist bei weitem nicht genug. Viele Dachflächen liegen brach, das Potential ist riesig. Mit Anreizen, Beratung und Förderung auf kommunaler Ebene versuchen Stadtväter die Immobilienbesitzer zu Investitionen in Photovoltaik zu motivieren, mit mäßigem Erfolg.

Bestehende Hürden abschaffen ist sinnvoller

Der zaghafte Zubau hat seine Ursache vor allem in bestehenden bürokratischen Hürden im EEG, vor allem in der Ausgestaltung der Vorgaben für Mieterstrom. So wurde denn auch in den letzten Jahren von diesem Modell nur wenig Gebrauch gemacht. Es braucht viel Enthusiasmus und Überzeugung, um in diesem Segment zu agieren.

Beim Bau von kleinen Solaranlagen auf Hausdächern ist der Bauboom jedoch ungebrochen. Sogar ein neuer Rekord wird in diesem Jahr erwartet. Für die Eigenheimbesitzer ist die Rechnung relativ einfach, die Investition in eine Solaranlage auf dem eigenen Hausdach lukrativ.

Der Bundesverband Solarwirtschaft hat zu einer Solarbaupflicht eine klare Haltung: Er will lieber auf Anreize setzen, denn auf Pflichten. Die überfällige deutliche Aufstockung der jährlichen Ausbauziele und die überfällige Abschaffung der EEG-Umlage für Selbst- und Direktversorger ist einer Baupflicht eindeutig vorzuziehen. „Eine Anreizstruktur ist rechtlich weniger angreifbar, frei von Vollzugsdefiziten und bei Bürgern und Unternehmern deutlich beliebter“, sagt Carsten Körnig, Geschäftsführer des BSW Solar.

Mit einer PV-, Speicher- und Prosumer-freundlichen EEG-Reform, dem Abbau von Marktbarrieren und der Einführung von moderaten CO2-Mindestpreisen im Stromsektor ließe sich die Nachfrage nach Solarstromanlagen in Deutschland verdreifachen. Baupflichten hält der BSW hingegen für das letzte Mittel der Wahl.

Jedoch könnten Bund und Länder flankierend eingreifen, indem sie mit gutem Vorbild vorangehen und dafür sorgen, dass alle öffentlichen oder mit öffentlichen Fördergeldern errichtete Neubauten mit PV-Anlagen und Speichern in ausreichender Größe ausgestattet werden. Weiter könnte die Baugesetzgebung bei der Planung von Neubaugebieten eine ideale Ausrichtung für die Nutzung der Sonnenenergie vorgeben. Ebenso sollten die Statik-Vorgaben für große Gewerbehallen so entwickelt werden, dass die Gebäude eine Dachanlage aufnehmen können. pf


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