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EEG und EnergiekriseNeubewertung der Wasserkraft nötig

Bauwerk an einem Fluss an dem Wasser hinabfließt
Ein Wasserkraftwerk im sächsischen Sachsenburg. (Bild: Kora27, Wikimedia Commons, CC BY-SA 4.0)

Der Ausbau der Wasserkraft steht im überragenden öffentlichen Interesse. Doch vielerorts sehen veraltete Analysen keinen Ausbau vor. Dabei verweisen Befürworter:innen der Wasserkraft auch auf die positiven Nutzen für Wasserhaushalt und Artenvielfalt.

15.03.2023 – Zwischenzeitlich sah es so aus, als würde der Wasserkraft das überragende öffentliche Interesse abgesprochen, sowie die Förderung entzogen werden. Doch am Ende und nach Druck von Branchenvertreter:innen, einigten sich die Koalitionäre in Berlin, dass die Wasserkraft in einer Novelle des sogenannten Erneuerbaren-Energien-Gesetzes – kurz EEG – weiterhin Teil der beschleunigten Energiewende bleiben soll. So stehen diese, analog zur Windkraft und Solarenergie, nun im überragenden öffentlichen Interesse, was Planung und Bau erleichtern soll.

Doch vielerorts sehen veraltete Analysen der Bundesländer keine Potenziale für die Wasserkraft vor. Was aktuell ein erhebliches Problem für den weiteren Ausbau der Wasserkraft darstelle, wie die Rechtsanwaltsgesellschaft Prometheus aus Leipzig in einem Gutachten ermittelt hat, dass der energiezukunft vorliegt. Beispielhaft benannte Rechtsanwalt und Mitautor des Gutachtens, Christian Falke, bei einer Pressekonferenz die Probleme in Sachsen. Dort stammen die letzten Analysen zur Wasserkraft aus dem Jahr 2010, mit der Erkenntnis, dass kein Potenzial bestehe.

Geänderte Versorgungs- und Marktlage

Prometheus und der Wasserkraftverband Mitteldeutschland – Auftraggeber des Gutachtens – fordern in den Bundesländern nun eine Neubewertung der tatsächlichen Potenziale der Wasserkraft unter Berücksichtigung der EEG-Novelle und der geänderten Versorgungs- und Marktlage. Die Energiekrise infolge des russischen Angriffskrieges in der Ukraine gab der Novelle des EEG zusätzlichen Antrieb, das Ziel Energiesicherheit mit Erneuerbaren Energien so schnell wie möglich zu erreichen.

Zudem müssten die zuständigen Behörden angewiesen werden die Belange der EEG-Novelle bei allen Entscheidungen zu berücksichtigen. Dafür gelte es die Mitarbeiter:innen entsprechend zu schulen. Bayern sei hier bereits Vorreiter in den Dienstanweisungen Wasserkraft ins überragende öffentliche Interesse zu stellen und Potenziale zu identifizieren, wie Martin Richter, Präsident Wasserkraftverband Mitteldeutschland, anerkennt. In vielen anderen Behörden Deutschlands jedoch, würden Belange des Umwelt- und Artenschutzes vorgeschoben, um Wasserkraftprojekten eine Absage zu erteilen.

Bei Kritik der Beeinträchtigung der Umwelt durch die Wasserkraft verweisen deren Befürworter jedoch auf vielerlei Mittel, die etwa wandernde Fische durch Wasserkraftbauwerke nicht am Fortkommen hindern. So finden sich neben den Anlagen oft sogenannte Fischtreppen, Fischlifte oder Fischaufstiegsschnecken, dass die Wasserlebewesen auf und ab wandern können. Zudem weist Hans-Josef Fell, Präsident der Energy Watch Group und Mitbegründer des EEG, daraufhin, dass Wasserkraftwerke der Trockenheit in bestimmten Gebieten entgegenwirken können.

Den Bedarf besser regeln

„Wenn Flüsse und Seen austrocknen, ist es vorbei mit dem Artenschutz“, so Fell. Wasserkraftwerke hingegen würden Wasser, das sonst unkontrolliert abfließt, zurückhalten und bei Bedarf, kontrolliert in die Umgebung abgeben, um Trockenheit entgegenzuwirken und klimafreundliche Energie zu erzeugen. Zudem sei Wasserkraft vor allem im Winter wichtig, wenn wenig Solar- und Windenergie zur Verfügung stehe. „Dann ist grundsätzlich mehr Wasser vorhanden als in heißen und trockenen Sommern“, sagte Fell auf der Pressekonferenz.

Doch statt neue Wasserkraftwerke zu bauen, würden diese vielerorts abgerissen, kritisieren Fell und Richter. Fell verweist auf den Rückbau von Wasserkraftwerken im oberen Ahrtal. Seine Mutmaßung: Mit den Wasserkraftwerken wäre die Flutkatastrophe im Sommer 2021 womöglich milder verlaufen, da diese einen Teil der Flutmassen zurückgehalten hätten. Der Wasserkraftverband Mitteldeutschland fordert ein Moratorium gegen den Abriss von Wasserkraftwerken, vielmehr gelte es nun die Potenziale neu zu identifizieren. Ein Beispiel sei das mögliche Potenzial in den Folgelandschaften ehemaliger Braunkohletagebaugebiete. mg


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