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Solarstrom in die StädteBundesrat will die urbane Energiewende voranbringen

Solaranlage auf einem Berliner Hausdach mit Blick auf den Fernsehturm
In Berlin wurden bereits einige Mieterstromprojekte realisiert – die Nachfrage ist groß, jetzt muss die Bundesregierung unsinnige Hürden beseitigen, das fordert auch der Bundesrat. (Foto: Clemens Weiß)

Der Bundesrat fordert bei der Umsetzung der Energiewende eine verstärkte Einbeziehung der Städte. Das urbane Stromerzeugungs- und Flexibilisierungspotenzial sollte besser genutzt und Hürden zur Förderung Erneuerbarer Energien abgebaut werden.

26.10.2018 – Mehr Solaranlagen auf die Gebäudedächer der Städte, Mieterstrom vereinfachen und die Mieterstrom-Beschränkung auf 100 kWp aufheben, alle Potenziale besser nutzen und parallel unsinnige Begrenzungen aufheben – in einer Entschließung forderte der Bundesrat aktuell die Bundesregierung auf, die urbanen Zentren in die Energiewende stärker mit einzubeziehen. Das sei im Interesse des Klimaschutzes und zur Erreichung der europäischen, nationalen und regionalen Erneuerbare-Energien-Ausbauziele erforderlich, steht es in der Begründung, und nur so könne „eine bisher vorrangig auf die Stromerzeugung fokussierte Energiewende eine Energiewende in allen Sektoren werden, ohne das Stromübertragungsnetz zusätzlich zu belasten.“

Energiepolitisch kontraproduktive Begrenzungen aufheben

Mieterstromanlagen und Quartierskonzepte zur Energieversorgung sehen die Länder als entscheidende Bausteine in einem dezentralen und auf erneuerbaren Energien basierenden Energieversorgungssystem. Photovoltaik in Städten wäre geradezu ideal, da der Ausbau auf Dachflächen besonders flächenschonend sei. Dem Ausbau von Solaranlagen auf Dächern stehe jedoch die unnötige Begrenzung von Mieterstromprojekten auf maximal 100 kWp pro Gebäude entgegen. Das Potenzial von Mehrfamilienhäusern, vor allem Mietshäusern in den Städten sei jedoch deutlich höher. Der Bundesrat regt daher an, die Beschränkung auf 100 kWp (pro Gebäude) aufzuheben oder zumindest durch eine Regelung zu ersetzen, die Anlagen mit bis zu 250 kWp pro Gebäude zulässt.

Ebenso kontraproduktiv ist nach Meinung der Länder die zusätzliche Begrenzung von förderfähigen Mieterstromprojekten auf insgesamt 500 MW pro Jahr, dadurch falle der Zubau der Photovoltaik seit Jahren weit hinter den allgemeinen PV-Ausbaupfad zurück. Der Bundesrat schlägt daher vor, diese Begrenzung zu streichen.

Energieerzeugung und -nutzung demokratisieren

Mieterstromprojekte sollten zudem auch auf Gewerbegebäuden zugelassen werden – das forderten auch schon die Grünen im Bundestag. Denn die Beschränkung von Mieterstromprojekten auf Wohngebäude führe zu einer Benachteiligung von Unternehmen, die in reinen Gewerbegebäuden ansässig sind, gegenüber Unternehmen, die ihr Geschäft innerhalb eines zum überwiegenden Teil als Wohngebäudes genutzten Hauses betreiben – diese könnten die Vorteile von Mieterstrommodellen nutzen.

Bürokratische Hürden beseitigen

Die Direktvermarktung von Reststrom aus Anlagen der Eigenversorgung oder aus Mieterstromanlagen sollte nach Auffassung der Länder erleichtert werden. Das Angebot von Mieterstrom und die Einspeisung von Überschussstrom dürfte nicht zu einer Gewerbesteuerpflicht des Vermieters führen. Um bürokratische Hürden bei Mieterstrommodellen zu beseitigen, schlagen die Länder die Einführung von Bagatellgrenzen vor. Kleinanlagen nach dem EEG könnten auch bis zu einer Bagatellgrenze von der Einkommens- und Umsatzsteuer befreit werden.

Auch Kraft-Wärme-Kopplung könnte besser und flexibler genutzt werden. Die Flexibilisierung von KWK-Anlagen und Nutzung des Überschussstroms bspw. durch den Einsatz von Power-to-Heat-Anlagen sei gerade in Städten ein sinnvolles Instrument. um überschüssig erzeugte regenerative Strommengen sinnvoll für eine urbane Energiewende zu nutzen, schreibt der Bundesrat.  Die Entschließung wird der Bundesregierung nun zugeleitet, sie entscheidet allerdings, ob sie die Forderungen des Bundesrates aufgreift. Ratsam wäre es. na


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