Menü öffnen

Urbane EnergiewendeNachbesserung beim Mieterstromgesetz gefordert

Mieterstrom trotz gesetzlicher Hürden: In Berlin wurden bereits einige Projekte mit solarem Mieterstrom erfolgreich realisiert, wie hier in der Haasestraße in Berlin-Friedrichshain. (Foto: Clemens Weiß)

Seit einem Jahr ist das Gesetz zur Förderung von Mieterstrom in Kraft, damit können auch Mieter vor Ort erzeugten Ökostrom nutzen. Doch nach Projekten muss man suchen, die Vorgaben sind kompliziert. Branchenverbände fordern Nachbesserungen am Gesetz.

27.07.2018 – Seit Juli 2017 ist das Mieterstromgesetz in Kraft, im November letzten Jahres kam die beihilferechtliche Genehmigung der EU-Kommission hinzu. Von Anfang an gab es in der Energiebranche Kritik am Gesetzesentwurf, denn die Vorgaben sind kompliziert und gelten in Fachkreisen nicht gerade als der große Wurf. Dennoch sei es ein wichtiges Signal besonders an die Mieter in den Städten: Erklärtes Ziel der Bundesregierung war es, mit dem Gesetz Mieter aktiver an der Energiewende teilhaben zu lassen sowie solare Mieterstromprojekte wirtschaftlich attraktiver für Stadtwerke und die Wohnungswirtschaft zu machen.

Doch die Bilanz nach zehn Monaten Mieterstromgesetz war laut Bundesnetzagentur mehr als bescheiden – unter drei Prozent des jährlich förderfähigen Zubaus an Mieterstromanlagen in Städten und Gemeinden seien in diesem Zeitraum Die Hürden für Mieterstrom-Projekte sind nach wie vor
zu hoch
in Anspruch genommen werden worden. Erfolgreiche Projekte gibt es, doch die sind rar gesät und waren auch mit hohem Aufwand verbunden. Die Hürden für Mieterstromprojekte sind nach wie vor zu hoch, beklagen deshalb Vertreter der Branchenverbände, das Gesetz sei „weitgehend wirkungslos“. Mieterstrom bleibe wirtschaftlich unattraktiv. Die Bundesregierung muss das Gesetz nachbessern, erklären nun elf Branchenverbände in einem gemeinsamen Forderungspapier – denn im Moment könne die urbane Energiewende kaum vorankommen. „In den ersten zehn Monaten wurden nur 3,3 Megawatt peak (MWp) Mieterstromanlagen zugebaut. 500 MWp pro Jahr sind förderfähig. Mieterstrom bleibt wirtschaftlich unattraktiv, der Einzug der Energiewende in die Städte wurde bislang verpasst“, heißt es in der gemeinsamen Erklärung.

Das Gesetz müsse dementsprechend nachjustiert werden. Zu den zentralen Forderungen zählt die Gleichstellung von Mietern gegenüber Hauseigentümern. Denn während der Eigenverbrauch von Strom aus Erneuerbaren Energien wie bspw. Photovoltaik auf dem Hausdach  im Eigenheim von der EEG-Umlage befreit ist, muss für Mieterstromanlagen die volle EEG-Umlage gezahlt werden – was die Entwicklung von erfolgreichen Mieterstromprojekten zusätzlich erschwere.

Um Mieterstrom auch für kleine Mehrfamilienhäuser – dazu zählten rund 4-5 Mio. Gebäude in Deutschland – attraktiv zu gestalten, schlagen die Verbände das Modell „Lokalstrom“ vor. Lokalstrom soll Mieterstrom und Eigenverbrauch aus Lokalstrom soll Mieterstrom und Eigenverbrauch aus Erneuerbaren Energien technisch wie juristisch gleichstellen. Erneuerbaren Energien technisch wie juristisch gleichstellen. In diesem Rahmen sollen auch steuerliche Hemmnisse abgebaut und Contractingmodelle durch Drittanbieter ermöglicht werden. Die Verbände fordern die weitere Fassung des Begriffs „räumlicher Zusammenhang“ sowie ein Vermeiden weiterer Hürden wie beispielsweise Förderdeckel. Die enge Begrenzung für Lieferung und Verbrauch von Mieterstrom auf die „unmittelbare räumliche Nähe“ blockiere die Umsetzung von Mieterstromprojekten, kritisieren die Verbände. „Lokal erzeugter erneuerbarer Strom braucht deshalb einen eindeutigen räumlichen Bezug – unabhängig der Personengruppen, die ihn vor Ort verbrauchen“, heißt es im Forderungspapier. Die Regelung grenze bspw. Bewohner von Nachbargebäuden aus, dabei sollte vielmehr quartiersübergreifend geplant werden.

Steuerrechtlich müsste in jedem Fall im Gewerbesteuer(GewStG)- und Körperschaftsteuergesetz (KStG) nachjustiert werden – denn sonst würden viele Vermieter auch weiterhin aus steuerlichen und bürokratischen Gründen davon Abstand nehmen, Mieterstrom-Modelle anzubieten. Bei einer Reform des Mieterstromgesetzes sollte darauf geachtet werden, dass auch jetzt schon erkennbare weitere Hindernisse für die Verbreitung von Mieterstrommodellen beseitigt werden, fordern die Verbände abschließend. na


Mehr zum Thema


Kommentare

Diskutieren Sie über diesen Artikel

Hartmut 11.12.2018, 06:17:13

+241 Gut Antworten

Ganz dringend muss die Hürde der Gewerblichenabfärung, gekänzelt werden!

Bezüglich der EEG Abgaben und Steuern hat die EU ja ein Machtwort gesprochen,

Auf selbsterzeugten Strom dürfen zukünfig keine Abgaben, und Steuern anfallen.

Wenn der Gestzgeber, wirklich den Mieter gleichstellen will ??

muss!! das auch beim Mieterstrom gelten


Neuen Kommentar schreiben


Name: *
E-Mail: *
(wird nicht veröffentlicht)
Nicht ausfüllen!


Kommentar: *

(wird nicht veröffentlicht)
max 2.000 Zeichen


energiezukunft