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SonderausschreibungenKoalition ringt um Ausbau von Wind- und Solaranlagen

Können sich nicht einigen: Die Koalitionsfraktionen im Bundestag. (Foto: Deutscher Bundestag / Achim Melde)

Die Union blockiert weiterhin die im Koalitionsvertrag zugesagten Sonderausschreibungen für Wind- und Solaranlagen, signalisiert aber Bereitschaft für technologieoffene Auktionen. Die SPD droht hingegen, die EEG-Änderungen zu blockieren.

12.06.2018 – Im Koalitionsvertrag seien „unmissverständlich“ Sonderausschreibungen für Ökostrom-Anlagen vereinbart. „Wenn CDU/CSU diese nun mit neuen Forderungen blockieren, kann Minister Altmaier sein 100-Tage-Gesetz vergessen“, sagte SPD-Fraktionsvize Matthias Miersch der Deutschen Presse-Agentur. Mit dem 100-Tage-Gesetz will Wirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) kleinere Änderungen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes noch vor der Sommerpause umsetzen. Eine Passage fehlt allerdings: Im Koalitionsvertrag hatten sich Union und SPD auf Sonderausschreibungen geeinigt, jeweils 4.000 Megawatt für Solaranlagen und Windkraftanlagen an Land, sowie ein noch nicht definierter Beitrag für die Offshore-Windenergie.

Technologieoffenen Auktionen als Lösung?

Seitdem blockiert die Unions-Fraktion die Verabschiedung, Altmaier fügt sich. Grund ist der im Koalitionsvertrag ebenfalls festgehaltene Satz, der zusätzliche Ausbau hänge von der Aufnahmefähigkeit der Stromnetze ab. Eigentlich sollten die Ausschreibungen bereits 2019 und 2020 stattfinden und die Klimaschutzlücke zum nicht mehr erreichbaren Klimaziel 2020 verkleinern. Blockieren CDU/CSU weiterhin, dürfte dem Klimaschutz nicht gedient sein.

Indes gibt es Anzeichen, dass die Unions-Fraktion ein andere Lösung ins Spiel bringen könnte: technologieoffenen Auktionen. Das berichtet der energate messenger. Diese befinden sich eigentlich in der Testphase und setzen vor allem EU-Forderungen um. Die Bundesnetzagentur hatte im Frühjahr erstmals eine gemeinsame Ausschreibung vorgenommen, in der ausschließlich Solaranlagen Zuschläge erhielten. Die Windenergie war teurer und ging leer aus. Bundesnetzagentur-Präsident Jochen Homann sagte damals: „Für das Gelingen der Energiewende ist jedoch ein Mix der verschiedenen Technologien erforderlich.“ Er hielt die technologieoffene Ausschreibung für wenig gelungen. Gerade die verschiedenen Stromerzeugungsprofile sind ein echter Gewinn für die Energiewende.

Union hofft auf geringere Kosten

Die Unions-Fraktion erhofft sich offenbar geringere Kosten und die Förderung besonders netz- oder systemdienlicher technischer Lösungen. Das ist nicht verkehrt, mit dem jetzigen Ausschreibungsdesign, also den Anforderungen, ist dem aber kaum geholfen. Eine regionale Aufteilung des Auktionsvolumens könnte – so hoffen CDU/CSU – dort neue Ökostromanlagen entstehen lassen, wo das Stromnetz noch nicht an seine Grenzen gekommen ist. Allerdings wurde auch das bereits erprobt, die sogenannten Verteilernetzausbaugebiete als zusätzliches Instrument zeigten kaum Wirkung.

Es bleibt abzuwarten, ob sich Union und SPD bald einigen können. Energiewende und Klimaschutz wäre es zu wünschen, denn eigentlich sollen die Sonderausschreibungen mit acht bis zehn Millionen vermiedenen Tonnen CO2 zum Klimaschutzziel beitragen. Auch die deutsche Windkraftindustrie setzt große Hoffnungen auf eine Lösung, denn die Auftragsbücher sind für die nächsten Jahre alles andere als prall gefüllt. cw


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Kommentare

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Joachim Falken 13.08.2018, 14:05:52

+110 Gut Antworten

1. Im Fall von technologieoffenen Ausschreibungen wäre natürlich zu beachten, dass PV-Anlagen knapp die Hälfte der Volllaststunden erreichen und daher das Ausschreibungsniveau anzuheben wären, um zu erreichen, dass "mit denen acht bis zehn Millionen Tonnen CO eingespart werden".

 

2. Wenn die Windbranche ehrlich wäre, würde sie einräumen müssen, dass sie es nur äußerst schwer schaffen wird, 4000 MW zusätzlich bis zum Jahresanfang 2020 ans Netz zu bringen, was ja die Voraussetzung für den Minderungseffekt im Jahr 2020 wäre. Wenn das Gesetz im Herbst 2018 verabschiedet würde, müsste ja erst noch die Ausschreibungen stattfinden, für die wiederum die vorhandenen Genehmigungen die Voraussetzung sein sollen, und erst dann ist Baubeginn.

 

3. Außerdem sollte bei technologieoffenen Ausschreibungen fairerweise auch der unterschiedliche Marktwert des erzeugten Stromes je nach Anlagentyp berücksichtigt werden. Prinzipiell wäre es möglich, erst mal eine technologieoffene Ausschreibung über 4000 MW (oder gleich über 8000 MW) gesetzlich festzusetzen, weil es dann immer noch mit einer weiteren Ausschreibungsregelung erreicht werden könnte, dass auch die andere Technologie etwas abbekommt - nachdem aber technologieoffen PV zuletzt günstiger abschnitt, und Wind ja eher die längeren Vorlaufzeiten hat, wäre das für 2020 nicht erfolgversprechend.

 

4. Diese Captcha waren aber höchst anstrengend, mind. 30 Durchgänge


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