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Energiecharta-VertragSchluss mit Investoren- vor Klimaschutz

Rauchende Schornsteine
Polen und Spanien beschließen Austritt aus dem Energiecharta-Vertrag. (Bild: PublicDomainPictures / pixabay)

Italien, Polen und Spanien steigen aus dem Energiecharta-Vertrag aus. Das umstrittene Abkommen schützt Investitionen in fossile Energien und schadet dem Klimaschutz. Nach der letzten gescheiterten Reform ziehen Staaten einen Schlussstrich.

17.10.2022 – Die Verhandlungen zur Reform des Energiecharta-Vertrags endeten Ende Juni enttäuschend. Klimaschützer bemängelten, dass der Vertrag weiterhin Investitionen in fossile Energieträger schützt. Nun ziehen Polen und Spanien die Konsequenzen – und steigen aus dem Anti-Klimaabkommen aus. Italien war bereits 2016 als erstes EU-Land aus dem auch Energy Charter Treaty (ECT) genannten Abkommen ausgetreten.

Das polnische Parlament beschloss am 6. und die spanische Regierung am 12. Oktober, aus dem Vertrag auszuscheiden. Polen begründete den Austritt damit, dass die Investorenschutzklausel EU-Recht untergrabe und die Vertrauensbasis der gemeinsamen Zusammenarbeit auf EU-Ebene störe. Der Europäische Gerichtshof hatte den ECT bereits im September 2021 als unwirksam für Streitigkeiten zwischen den Europäischen Mitgliedstaaten erklärt. Private Schiedsgerichtsverfahren liefen bisher allerdings weiter.

Die spanische Regierung kritisierte, dass die zuletzt beschlossene Reform fossile Projekte weiterhin schütze, berichtet das Umweltinstitut München. Beide Länder haben den Ausstiegsprozess nun begonnen, es fehlen allerdings noch politische Schritte, bis der jeweilige Ausstieg rechtskräftig wird.

Mit globalen Klimazielen unvereinbar

Bereits 2020 stellte der IPCC fest, dass der ECT mit globalen Klimazielen und dem European Green Deal nicht vereinbar ist. Der aktuelle IPCC-Bericht bezeichnet den ECT sogar als Mittel der Fossilindustrie, Klimaschutz zu blockieren. Zivilgesellschaftliche Organisationen, Wissenschaftler und Politiker mehrerer Länder fordern deshalb bereits seit Jahren den Austritt ihrer Länder aus dem Vertrag.

In den vergangenen Jahren verklagten Investoren Staaten wiederholt auf Grundlage des ECT für klimaschützende Maßnahmen. Gesetze zur Förderung der grünen Wende wie der Kohleausstieg und Deutschlands Atomausstieg wurden von Investoren teils erfolgreich als Enteignung ausgelegt.

Je mehr austreten, desto besser

Italien wurde noch im August von einem Schiedsgericht zu Schadensersatzzahlungen in Höhe von über 250 Millionen Euro verurteilt. 2015 folgte die Regierung einer Bürgerinitiative und verbot Ölbohrungen in Gewässern bis zwölf Meilen vor der italienischen Küste. Dies käme einer Enteignung des Öl- und Gasunternehmens Rockhopper Explorations gleich, urteilte ein Schiedsgericht. Das Unternehmen hatte vor der Küste Projekte geplant.

Obwohl Italien den Vertrag bereits 2016 aufgekündigt hatte, kann es weiterhin auf Grundlage des ECT verklagt werden. Denn der Vertrag sieht vor, dass Staaten sich noch 20 Jahre nach einem Austritt aus dem Vertrag vor Schiedsgerichten für Entscheidungen verantworten müssen, die vor dem Austritt erfolgten. Pia Eberhardt von Corporate Europe Observatory empfahl deshalb bereits Anfang 2021 den geschlossenen Austritt mehrerer Länder und im Idealfall der gesamten EU. So erhielten Staaten die Möglichkeit zurück, sich untereinander über Klagefälle zu einigen, ohne private Schiedsgerichte heranzuziehen.

Nachdem eine echte Reform in diesem Jahr erneut scheiterte, wurden Forderungen nach Austritten in den EU-Ländern wieder lauter. Klimaaktivisten verklagten außerdem ihrerseits zwölf europäische Regierungen – darunter Deutschland – vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Der ECT sei unvereinbar mit einer nachhaltigen Wirtschaft und verstoße gegen internationale Klimaverpflichtungen. Die Austritte könnten den Anfang vom Ende des ECT markieren und endlich Schluss machen mit Investoren- vor Klimaschutz. jb


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