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Tagebau JänschwaldeIllegale Entnahme von Wasser gefährdet die Region

Wasserpfütze und im Hintergrund ein Kraftwerk (dazwischen liegt der Tagebau)
Hinter der Absperrung beginnt der Tagebau Jänschwalde auf ca. 60 km2 Größe. (Bild: Jörg Peter Rademacher, pixabay, Public Domain)

Privathaushalte in der Lausitz müssen ihre Wassernutzung wiederholt einschränken, während die LEAG für den Braunkohletagebau Jänschwalde bis zu vier Mal mehr Grundwasser abpumpt als rechtlich erlaubt. Dagegen gehen Umweltverbände jetzt vor.

06.12.2021 – Im Umfeld des Braunkohletagebaus Jänschwalde in der Lausitz ist der Wassermangel deutlich spürbar. Der nahegelegene Pinnower See etwa leidet unter erheblichen Wasserentzug. Weitere Moore und Feuchtgebiete rund um den Tagebau drohen ebenfalls auszutrocknen. Privathaushalte in der Lausitz mussten wegen dem zunehmenden Wassermangel wiederholt ihre Wassernutzung einschränken.

Das liegt nicht nur daran, dass die Region in der sich verschärfenden Klimakrise unter zunehmender Trockenheit leidet. Für den Abbau der Braunkohle pumpt der Bergbaubetreiber LEAG Grundwasser ab, damit der Tagebau nicht vollläuft. Das Grundwasser muss dabei bis unter die abzubauende Kohle abgesenkt werden, um unter anderem die Standsicherheit der riesigen Kohlebagger zu gewährleisten. Dafür wurden rund um die Tagebaue Entwässerungsbrunnen installiert.

Deutsche Umwelthilfe (DUH) und die Grüne Liga hatten 2019 einen vorübergehenden Stopp des Tagebaus bewirkt, da eine nötige Umweltverträglichkeitsprüfung fehlte, die den Schutz der umliegenden Feucht- und Moorgebiete gewährleistet. Im Februar 2020 jedoch genehmigte die zuständige Bergbehörde, das Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe (LBGR), den Hauptbetriebsplan für die Jahre 2020 bis 2023 inklusive vorliegender Umweltverträglichkeitsprüfung.

240 Millionen Kubikmeter zu viel

Nun gehen Umwelthilfe und Grüne Liga erneut mit einem Eilantrag gegen den Betriebsplan des Tagebaus vor. Grundlage sind Zahlen, die das LBGR auf Anfrage der Umweltverbände mitteilte. Demnach pumpt die LEAG seit Jahren deutlich mehr Grundwasser ab als wasserrechtlich erlaubt ist. Seit 2018 sieht sie deutlich sinkende Wasserentnahmengen pro Jahr vor. Doch wie aus den Daten der LBGR hervorgeht, überschreitet die LEAG die erlaubten maximalen Mengen seit 2017 kontinuierlich.

Insgesamt summiert sich das rechtswidrige Abpumpen von Grundwasser bis Oktober 2021 auf 240 Millionen Kubikmeter. Das sei das sechsfache Volumen des Müggelsees, wie René Schuster von der Grünen Liga darlegt. „Der Tagebau wird offenbar ganz vorsätzlich rechtswidrig betrieben, denn die LEAG hat keine Erhöhung der Entnahmemenge beantragt, bevor sie begann systematisch dagegen zu verstoßen“, so Schuster.

Für das letzte Jahr gestatte die wasserrechtliche Erlaubnis die Entnahme von 42 Millionen Kubikmeter. Abgepumpt hat die LEAG jedoch 114,06 Millionen Kubikmeter – das ist das dreifache der erlaubten Menge. Um die zugelassenen Mengen nicht zu überschreiten, hätte der Tagebau mit der letzten vorübergehenden Schließung endgültig außer Betrieb gehen müssen, sagt Cornelia Nicklas, Leiterin Recht bei der DUH. „Noch lässt sich aber der Schaden für die Schutzgebiete begrenzen. Bei einem umgehenden Stopp kann der widerrechtliche und schädliche Wasserentzug reduziert werden und der Tagebau endet lediglich etwa 350 Meter früher als von der LEAG gewollt, das ist mehr als verhältnismäßig“, so Nicklas.

„Die Zulassung ist deshalb offensichtlich rechtswidrig“

Die LEAG plant den Tagebau noch bis 2023 zu betreiben. Dann sind die vom Land Brandenburg genehmigten Rohstoffvorräte in Jänschwalde laut dem Bergbaubetreiber voraussichtlich erschöpft. Mit dem Eilantrag vor dem Verwaltungsgericht Cottbus versuchen DUH und Grüne Liga nun einen sofortigen Stopp des Tagebaus zu erwirken, der weiteren Schaden von der Region abwenden könnte.

Rechtsanwalt Dirk Teßmer, der die Umweltverbände vertritt zeigt sich zuversichtlich. „Die Bergbehörde hat einen Betriebsplan zugelassen, der gar nicht ohne massive Verstöße gegen die geltende wasserrechtliche Erlaubnis umsetzbar ist. Die Zulassung ist deshalb offensichtlich rechtswidrig“, sagt Teßmer.

Ziel müsse sein, dass der Tagebau auf den letzten Metern nur noch den geringstmöglichen Schaden an den umliegenden Schutzgebieten und dem Wasserhaushalt anrichtet, fordern die Umweltverbände. Dafür bedürfe es auch eines längst überfälligen Rekultivierungskonzepts, indem unter anderem festgelegt ist, wie lange nach dem Ende der Kohleförderung noch Wasser gepumpt werden muss. mf


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