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AusnahmeregelungenKohlekraftwerke dürfen trotz Hitze weiterlaufen

Dank einer Ausnahmeregelung können Großkraftwerke seit einigen Tagen höher temperiertes Kühlwasser in Neckar und Rhein einleiten. (Foto: Pixabay.com, CC0 Creative Commons)

Zeitlich befristet dürfen die Betreiber zweier Steinkohlekraftwerke wärmeres Wasser in Flüsse einleiten, als eigentlich erlaubt. Diese kürzlich erteilten Sonderregelungen gefährden die von der Hitze geplagten Gewässer allerdings noch zusätzlich.

09.08.2018 – Aufgrund der Hitze mussten Ende Juli mehrere Kohlekraftwerke in Deutschland gedrosselt werden. Das hatte nicht nur den Grund, dass das Wasser für die ausreichende Kühlung zu warm war, sondern lag auch an der Einhaltung von Umweltauflagen beim Einleiten des zur Kühlung genutzten Flusswassers. Jedoch haben die Betreiber der Steinkohlekraftwerke in Heilbronn und Mannheim vor einigen Tagen kurzfristige Ausnahmeregelungen erhalten, die es ihnen zeitlich befristet erlauben, auch höher temperiertes Kühlwasser in Neckar und Rhein zu leiten.

Das Umweltministerium Baden-Württemberg begründete den Schritt mit der Sicherstellung der Versorgungssicherheit des Landes. Es stehe in „regelmäßigem Austausch mit den Kraftwerksbetreibern, um die Situation vor Ort zu besprechen und gegebenenfalls handeln zu können“. Bisher hätten sich weder am Rhein noch am Neckar ökologische Schäden gezeigt. Trotzdem werde das ökologische Monitoring selbstverständlich fortgesetzt, so das Umweltministerium.

DUH prüft Sonderregelungen rechtlich

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) verkündete am Dienstag trotzdem eine rechtliche Prüfung der Sachlage. Aufgrund der erteilten Sonderregelung entstehe für Fauna und Flora der Gewässer ein erhöhtes Gefährdungspotenzial. Insbesondere für Fischarten, die auf besonders sauerstoffreiches Wasser angewiesen sind, könne es schnell lebensbedrohlich werden.

Während der Rekordhitze im Jahr 2003 kam es im Rhein zu einem massiven Fischsterben, da damals die Wassertemperatur auf über 28 Grad Celsius gestiegen war. Seitdem gilt diese Temperatur eigentlich als Grenze, die nicht mehr überschritten werden darf. Doch dank der Ausnahmeregelung konnten Großkraftwerke das genutzte Kühlwasser nun auch noch bei einer Wassertemperatur von 28,5 Grad Celsius einleiten.

Ausnahmeregelungen aufgrund betriebswirtschaftlicher Gründe?

„Die Einleitung höher temperierten Kühlwassers bedeutet insbesondere für die sensiblen Fischarten in den Flüssen ein zusätzliches Risiko und muss mit zwingenden Gründen gerechtfertigt werden“, sagt Cornelia Nicklas, Leiterin Recht bei der DUH. So würden keine betriebswirtschaftlichen Gründe eine Ausnahme von den geltenden Grenzwerten der wasserrechtlichen Erlaubnisse rechtfertigen. „Ob die Ausnahmeregelungen zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit und Netzstabilität zwingend erforderlich sind, werden wir sorgfältig prüfen und rechtliche Schritte einleiten, sofern wir die Bescheide für rechtswidrig halten“, so Nicklas weiter. jk


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