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Lausitzer BraunkohlerevierWird der Braunkohleabbau in Jänschwalde bald gestoppt?

Luftbild des Tagebaus Jänschwalde und anschließender Naturlandschaften, mit Bäumen und Seen.
Nördlich des Tagebaus Jänschwalde erstrecken sich mehrere Feuchtgebiete, die durch europäisches Recht geschützt sind. (Bild: Julian Nyča, CC-BY-SA 3.0)

Der Tagebau Jänschwalde trocknet Naturschutzgebiete in der Umgebung aus. Jahrelang hatte es der Bergbaubetreiber LEAG versäumt, diese ausreichend zu schützen. Nun die Quittung: Das Landesbergamt ordnet an, den „Sicherheitsbetrieb“ vorzubereiten.

15.08.2019 – Deutsche Umwelthilfe (DUH) und Grüne Liga können sich freuen. Sollte der Braunkohleabbau im Tagebau Jänschwalde tatsächlich gestoppt werden, ist das vor allem ihr Verdienst. Denn die Umweltverbände klagen gegen Grundwasserabsenkungen durch den Tagebaubetrieb. Dabei weisen sie auf die Gefahren fehlenden Grundwassers für umliegende Naturschutzgebiete hin, die vor allem aus Feuchtgebieten, wie Mooren, bestehen. Nun zeichnet sich ein erster Erfolg ab. Das brandenburgische Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe ordnet für den Tagebau Jänschwalde die Vorbereitung eines Sicherheitsbetriebes an.

Damit wird sichergestellt, dass der Kohleabbau kurzfristig gestoppt werden kann, wenn die LEAG bis zum 01. September keine Umweltverträglichkeitsprüfung vorlegt, die weitere Grundwasserabsenkungen rechtfertigen. Beim Braunkohleabbau ist eine Grundwasserabsenkung rund um die Tagebaue notwendig, da diese sonst mit Wasser volllaufen würden. Dabei muss das Grundwasser bis unter die abzubauende Kohle abgesenkt werden, um unter anderem die Standsicherheit der riesigen Kohlebagger zu gewährleisten. Dafür werden rund um die Tagebaue Entwässerungsbrunnen installiert.

Die LEAG hat es jahrelang versäumt, Schutzmaßnahmen für die Feuchtgebiete einzurichten

Doch das fehlende Grundwasser hat auch gravierende Auswirkungen auf geschützte Moor- und Feuchtgebiete im Umfeld der Tagebaue. Und in Jänschwalde hat es die LEAG jahrelang versäumt, Schutzmaßnahmen für die Feuchtgebiete einzurichten, wie René Schuster, Braunkohle-Experte der Grünen Liga kritisiert. „Seit 2010 haben wir intensiv darauf hingewiesen, welche Schutzmaßnahmen für die Feuchtgebiete notwendig und möglich sind. Unternehmen und Bergbehörde haben diese Hinweise ignoriert und so den Konflikt zwischen Tagebau und Feuchtgebieten immer weiter verschärft“, so Schuster.

Und obwohl die LEAG die negativen Auswirkungen wiederholt nicht überprüft hat, genehmigte das Landesbergamt Brandenburgs Ende letzten Jahres auch den aktuellen Hauptbetriebsplan für 2019. Dagegen legten DUH und Grüne Liga jedoch Rechtsmittel vor dem Verwaltungsgericht in Cottbus ein. Denn Fachbehörden für Wasser und Naturschutz äußerten bereits Anfang des Jahres erhebliche Bedenken gegen die Zulassungsfähigkeit des Hauptbetriebsplanes. Die Klagen der Umweltverbände sind dabei auf Europarecht zurückzuführen, die den Umweltverbänden allgemein weitgehende juristische Möglichkeiten gegenüber dem Staat bieten und sie sich zusätzlich auf europäisches Naturschutzrecht berufen können.

Denn wie bei den Klageverfahren rund um den Hambacher Wald, geht es bei den Feuchtgebieten in der Nähe von Jänschwalde um die Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Richtlinie der Europäischen Union, deren Ziel es ist, wild lebende Arten, deren Heimat und die europaweite Vernetzung dieser Lebensräume zu sichern und zu schützen. Doch während beim Hambacher Wald noch um die Anerkennung als FFH-Gebiet gerungen wird, stehen die Moore bei Jänschwalde bereits unter europäischem Schutz. Dass das Verwaltungsgericht in Cottbus nun der Argumentation der Umweltverbände recht gab, ist daher naheliegend.

Jetzt dürfen keine weiteren Fakten geschaffen werden

Doch gleichzeitig gibt das Gericht der LEAG und dem Bergamt bis zum 01. September Zeit, fehlende Prüfungen zur Umweltverträglichkeit der Grundwasserabsenkungen nachzuholen. Eine unverständliche Vorgehensweise finden DUH und Grüne Liga und legten unmittelbar Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin/Brandenburg ein. Denn zum Erhalt der Moor- und Feuchtgebiete sei es essenziell, dass keine weiteren Fakten geschaffen werden, erklärt Cornelia Nicklas, Leiterin Recht bei der DUH.

„Deshalb hoffen wir so bald wie möglich auf eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg im Sinne des Naturschutzes“, so Nicklas. René Schuster von der Grünen Liga glaubt derweil, dass die Verträglichkeit des Tagebaues auch bis September nicht nachgewiesen werden kann. Daher sei es wichtig, dass aktuell keine weiteren Tatsachen durch neue Entwässerungsbrunnen geschaffen werden. mf


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