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Energy SharingEnergieversorgung unabhängig vor Ort gestalten

Windrad und Sonnenblume
Energy Sharing stärkt die dezentrale Energiewende vor Ort. (Bild: Michael Knoll / pixabay)

Die dezentrale Bürgerenergie ist gut für die Menschen vor Ort, die Energiesouveränität und den Klimaschutz. Deshalb muss das Energy Sharing endlich im EEG verankert werden, fordern Bürgerenergie-Verbände und Unternehmen von der Bundesregierung.

10.03.2022 – Es muss endlich einfacher werden, Erneuerbare Energien gemeinschaftlich zu erzeugen und zu nutzen. Dies fordert das Bündnis Bürgerenergie (BBEn) gemeinsam mit über 30 Bürgerenergie-Verbänden und Unternehmen in einem offenen Brief an das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz sowie das Bundesumweltministerium. Um den Anteil der Erneuerbaren Energie wie von der Bundesregierung angekündigt bis 2030 auf 80 Prozent zu steigern, brauche es Tatkraft und Einsatz der Menschen vor Ort. Das gemeinsame Verbändepapier fordert deshalb, das Konzept des Energy Sharings in der EEG-Novelle im Osterpaket zu verankern.

Erneuerbare-Energien-Anlagen gemeinsam betreiben und nutzen

Die Europäische Union legte bereits Ende 2018 in Artikel 21 und 22 der Erneuerbaren-Energien-Richtlinie (RED II) fest, dass eine gemeinschaftliche Nutzung lokal erzeugter Ökoenergie erleichtert werden soll. Bis heute sind die europarechtlichen Möglichkeiten jedoch nicht im deutschen Recht umgesetzt. Stattdessen wurde die Energiewende von unten jahrelang unnötig erschwert. Ein großes Problem besteht darin, dass im EEG nur die individuelle Eigenversorgung vorgesehen ist, nicht jedoch das gemeinsame Betreiben und Nutzen von Anlagen.

Das damalige Bundeswirtschaftsministerium sah keinen Handlungsbedarf und beharrte darauf, dass die Richtlinie vollständig in deutschem Recht umgesetzt sei. Ein im Auftrag des BBEn erstelltes Rechtsgutachten bestätigte hingegen, dass die kollektive Eigenversorgung bisher nicht die gleichen Rechte genießt wie die individuelle. Eine Studie des Instituts für Zukunftsenergie- und Stoffstromsysteme (IZES) bestätigte die Umsetzungsdefizite.

Nachdem die damalige Bundesregierung Mitte 2021 die Frist zur Umsetzung von RED II tatenlos verstreichen ließ, reichte das BBEn deshalb eine Beschwerde bei der EU-Kommission ein. Ende des Jahres stellten BUND und BBEn zudem einen Drei-Punkte-Plan mit konkreten Lösungen für das Bürgerenergiedilemma vor. Vor dem Hintergrund des von der neuen Bundesregierung angekündigten Osterpakets fordert das Bündnis nun gemeinsam mit vielfältigen Akteuren der Energiewende, das Konzept des Energy Sharings endlich im EEG zu verankern.

Energieversorgung unabhängig gestalten

Das Energy Sharing würde es Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften ermöglichen, eigene effiziente Anlagen zu betreiben und aus diesen vergünstigten Ökostrom über das Verteilnetz zu beziehen. Hierzu ist es notwendig, dass Energy Sharing und Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften im deutschen Recht definiert und verankert werden. So könnte zukünftig auch die europäische De-Minimis-Regelung ausgeschöpft werden. Weiter wird gefordert, dass innovative Geschäftsmodelle über den bereits im Koalitionsvertrag aufgeführten Bürgerenergiefonds finanziell abgesichert und gefördert werden.

„Die Energiewende wurde maßgeblich von Bürger:innen und dezentralen Energiegemeinschaften vorangetrieben. Mehr Spielräume für Bürgerenergie bei der Erzeugung von Ökostrom, wie von der neuen Bundesregierung angedacht, sind zwar gut und richtig. Damit die Menschen vor Ort ihre Energieversorgung aber wirklich unabhängig und aktiv gestalten können, müssen aber auch Möglichkeiten des regionalen Verbrauchs der eigenerzeugten Energie eingerichtet werden, es braucht also endlich eine nationale Umsetzung des europarechtlich ohnehin verankerten Energy Sharings“, so Thomas E. Banning, Vorstandsvorsitzender des Öko-Energieversorgers NATURSTROM und Mitunterzeichner des Verbändepapiers.

Dezentrale Bürgerenergie nützt allen

Konzepte wie das Energy Sharing stärken dabei demokratische Strukturen vor Ort und ermöglichen den Menschen, ihre Energieversorgung selbst in die Hand zu nehmen. So könnte das niederschwellige Angebot und günstige Stromkosten auch bisher unbeteiligte Zielgruppen motivieren, sich einer Erneuerbare-Energie-Gemeinschaft anzuschließen. Kleinste nutzbare Flächen könnten erschlossen, private Investitionen angeregt und regionale Wertschöpfung gestärkt werden. Die gemeinsame Nutzung ermöglicht es zudem auch Bürgern ohne eigene Immobilien, die Energiewende mitzugestalten.

Im Gegensatz zu fossilen sind Erneuerbare Energien ideal dezentral einsetzbar. Durch flexible Lösungen vor Ort können Strom, Wärme, Mobilität und Energiesparen individuell passend zusammengedacht, kombiniert und integriert werden. Die Bürgerbeteiligung beschleunigt weiterhin den Ausbau der Erneuerbaren und fördert so die Unabhängigkeit von Energieimporten wie Erdgas. So profitieren alle: Die Bürger, das Klima, und die gesamtgesellschaftliche Energieunabhängigkeit. jb


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