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Gebäude-EnergiewendeGrüner Mieterstrom fürs Gewerbe

Tennisgelände in Düsseldorf
Die Tennisgemeinschaft Nord e.V hat auf ihrer Tennishalle nun eine große Solaranlage. (Foto: Dobertin / BW-Energy)

Für die Energiewende sind Nichtwohngebäude ein entscheidender Hebel. Mit zwei neuen Projekten ermöglicht der Öko-Energieversorger NATURSTROM nachhaltige Energie für Gewerbeimmobilien. Und das mit dem Mieterstrommodell.

11.08.2021 – Mehr als ein Drittel des Gebäude-Energiebedarfs in Deutschland entfällt auf das Konto von Nichtwohngebäuden. Gewerbeimmobilien sind daher ein entscheidender Hebel für das Ziel eines klimaneutralen Gebäudebestands in Deutschland. Doch noch wird die benötigte Energie für die Wärme- und Kälteerzeugung zu fast 85 Prozent aus Kohle, Öl und Gas gewonnen. Auch der Strombedarf von Haushalten kommt, entsprechend des deutschen Strommixes, noch fast zur Hälfte aus fossilen Quellen.

Mit vielen Projekten zeigt der Öko-Energieversorger NATURSTROM bereits, wie der Betrieb von Gebäuden nachhaltig gestaltet werden kann – vorwiegend mit Lösungen für Wohngebäude. Dabei setzt NATURSTROM vor allem auf das Konzept Mieterstrom, bei dem Energie vor Ort erzeugt und direkt an die Mieter von Gebäuden weitergegeben wird. Seit 2017 wird das Modell vom Staat gefördert. Doch erst die aktuelle Novelle des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes (EEG) könnte entsprechenden Projekten flächendeckend zum Durchbruch verhelfen.

Denn die Mieterstromzuschläge steigen deutlich. Zuvor liefen größere Mieterstromanlagen aufgrund einer unglücklichen Rechenmethodik Gefahr keine Förderung zu erhalten. Auch können Hauseigentümer nun ohne Probleme einen Dritten mit der Energiebelieferung beauftragen, ohne befürchten zu müssen den Anspruch auf die Mieterstromzuschläge zu verlieren. Einer der Marktführer beim Aufbau und Betrieb von Mieterstrom-Projekten ist die NATURSTROM AG.

Konzept funktioniert auch bei Gewerbe 

Mit zwei neuen Projekten zeigt der Öko-Energieversorger, dass das Konzept Mieterstrom nicht nur für private Mieter, sondern auch bei Gewerbeimmobilien funktioniert. In der Berliner Müllerstraße deckt ein Blockheizkraftwerk (BHKW) mit Biogas nicht nur 80 Prozent des Wärmebedarfs, sondern stellt auch Ökostrom für die eingemieteten Unternehmen zur Verfügung.

Das BHKW ist das bislang größte von Naturstrom installierte, mit einer Leistung von 150 Kilowatt elektrischer Leistung. Damit kann das Kraftwerk 225 Kilowatt thermische Leistung erzeugen. Für den Winter steht zusätzlich ein Gaskessel mit 600 Kilowatt thermischer Leistung zur Verfügung, ebenfalls betrieben mit Biogas.

In Düsseldorf ist NATURSTROM Projektierer einer 525 Kilowatt peak Solaranlage auf dem Dach einer Tennishalle. Die Tennisgemeinschaft Nord e.V. kann damit ihre tägliche Hallenbeleuchtung, die Außenanlage sowie die Gastronomie und die Büros fast vollständig mit solarem Strom betreiben. Der Stromverbrauch des Tennisvereins liegt bei etwa 100.000 Kilowattstunden im Jahr.

Mehr Strom benötigt

NATURSTROM-Vorstand Tim Meyer sagt: „Gewerbliche Mieter benötigen in der Regel sehr viel mehr Strom als Privathaushalte. Darum müssen auch und gerade für diese Zielgruppe die Potenziale dezentraler Energielösungen erschlossen werden.“ Mieterstrom-Konzepte erweisen sich oftmals als gute Lösung, da viele Gewerbeimmobilien nicht direkt von den Eigentümern genutzt werden, so dass einfache Eigenverbrauchsmodelle nicht funktionieren.

In Zusammenarbeit mit Projektierern wie der NATURSTROM AG können Unternehmen so von dezentralen Energielösungen profitieren, ohne selbst Eigentümer des Gebäudes zu sein oder Betreiber von Erzeugungsanlagen werden zu wollen.

Ginge es nach der Europäischen Union, müssten Mieter indes noch mehr Möglichkeiten in Deutschland bekommen selbst erzeugte Energie zu verbrauchen. So müsste nach der Erneuerbaren-Energien-Richtlinie, die eigentlich bis Juni 2021 in deutsches Recht hätte umgesetzt werden müssen, eine kollektive Eigenversorgung in einer ganzen Nachbarschaft möglich sein. Der Quartiersbegriff wurde in der Novelle des EEG jedoch nicht definiert und auch die Begrenzung der Anlagengröße gilt weiterhin, sodass oftmals auf einzelnen Gebäuden nicht das gesamte Potenzial Erneuerbarer Energie-Anlagen installiert wird.

Auch müssen beim Eigenverbrauch Anlagenbetreiber und Stromverbraucher noch immer ein und dieselbe Person sein, was verhindert, dass sich Stromverbraucher für die Eigenversorgung zusammenschließen können. Die Erneuerbaren-Energien-Richtlinie der EU sieht jedoch genau das vor. Das Bündnis Bürgerenergie hat daher gemeinsam mit weiteren Akteuren Beschwerde bei der EU-Kommission gegen die Bundesregierung eingereicht. mf


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