Menü öffnen

Neuer Leitfaden zur Sonnensteuer

Seit die EEG-Novelle 2014 in Kraft getreten ist, müssen auch Betreiber von Photovoltaik-Anlagen, die ihren Solarstrom selber verbrauchen, EEG-Umlage zahlen. (Foto: Nicole Allé)

Die 2014 eingeführte EEG-Umlage auf Eigenverbrauch wirft zahlreiche Fragen auf. So gibt es beispielsweise etliche Modelle, mit denen Anlagenbetreiber die Sonnensteuer reduzieren können. Ein neuer Leitfaden soll sicher durchs rechtliche Dickicht führen.

21.10.2015 – Seit die EEG-Novelle 2014 in Kraft getreten ist, müssen auch Betreiber von Photovoltaik-Anlagen, die ihren Solarstrom selber verbrauchen, EEG-Umlage zahlen. Doch die rechtlichen Details der ohnehin umstrittenen „Sonnensteuer“ sind so unübersichtlich, dass die Bundesnetzagentur entschieden hat, einen Leitfaden zum Thema zu veröffentlichen. Zunächst ist eine vorläufige Fassung erhältlich, nach umfassenden Konsultationen soll die Endfassung entstehen.

Der Leitfaden soll sowohl den Netzbetreibern als auch den Eigenversorgern eine Orientierung geben, welche Konstellationen nach der neuen Rechtslage dem Eigenversorgungsprivileg unterfallen und welche Melde- und Mitteilungspflichten bestehen. Der Entwurf des Leitfadens enthält Aussagen zu den grundlegenden gesetzlichen Weichenstellungen, aber auch zu vielen Einzelfragen, die an die Bundesnetzagentur herangetragen wurden. „Unser Leitfaden wird in seiner Detailtiefe einen Beitrag zur Schaffung von Rechtsklarheit in den vielfältigen Fallgestaltungen der Eigenversorgung, wie zum Beispiel den Regelungen zur Modernisierung von Bestandsanlagen, leisten“, erklärte Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur.

Neben der Modernisierung gibt es etliche weitere Modelle, mit denen Anlagenbetreiber die Zahlung der „Sonnensteuer“ vermeiden oder reduzieren können. Aufgrund der zahlreichen rechtlichen Unklarheiten hatten die vier großen Netzbetreiber in Deutschland nach der EEG-Reform die Zahlungspflicht zunächst ausgesetzt. Das Bundeswirtschaftsministerium hatte im Februar schließlich eine „Verordnung zur Weiterentwicklung des bundesweiten Ausgleichsmechanismus nach dem EEG“ vorgelegt. Seit Juli nun dürfen die Netzbetreiber für den von August 2014 bis Mai 2015 selbst verbrauchten Strom eine Abschlagszahlung auf die EEG-Umlage verlangen. Dies gilt für Photovoltaik-Anlagen mit einer Leistung von mehr als 30 Kilowatt, kleinere Solarkraftwerke sind ausgenommen.

Bürgerinnen und Bürger können bis zum 20. November zum „Entwurf des Leitfadens“ Stellung nehmen. Die Bundesnetzagentur veranstaltet zudem zu dem Thema am 14. Dezember einen öffentlichen Workshop. Danach will sie die endgültige Version des Leitfadens zur Eigenversorgung veröffentlichen. rr


Kommentare

Diskutieren Sie über diesen Artikel

Keine Kommentare gefunden!

Neuen Kommentar schreiben


Name: *
E-Mail: *
(wird nicht veröffentlicht)
Nicht ausfüllen!


Kommentar: *

(wird nicht veröffentlicht)
max 2.000 Zeichen


energiezukunft