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Heizen 2024Durchblick beim Gebäudeenergiegesetz

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Wärmewende nicht verschlafen: Ab 1. Januar 2024 gilt das neue Gebäudeenergiegesetz. (Foto: pxhere / CC0 Public Domain)

Das Gebäudeenergiegesetz tritt am ersten Januar 2024 in Kraft und hat viel Verwirrung gestiftet. Die Verbraucherzentrale NRW zeigt in einer Schnellübersicht, was bei bestehender Heiztechnik oder einem Heizungstausch zunächst zu beachten ist.

09.11.2023 – Die kontrovers diskutierte Neuregelung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) legt energetische Anforderungen an Heizungen fest und sorgte in den vergangenen Monaten für viele Fragen, teilweise auch leichte Panik. Ein wenig Beruhigung kehrte mit dem Gesetz zur kommunalen Wärmeplanung wieder ein, zumindest bei den Endverbrauchern. Ist beispielsweise ein Heizungstausch geplant, so greifen die neuen Anforderungen oft erst Mitte 2026 oder 2028, je nach Planungen der Kommune.

Energieexperte Christian Handwerk von der Verbraucherzentrale NRW gibt Tipps, wie man mit der Neuregelung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) umgehen kann.

Neue Heizungen müssen mit mindestens 65 Prozent Erneuerbarer Energie betrieben werden. Welche Energieträger lässt das Gesetz dazu aktuell gelten?

Als Erneuerbare Energien lässt das Gebäude-Energie-Gesetz Strom aus Photovoltaik, Wärme aus Biogas, Bioöl, Holzpellets und Solarthermie zu. Ebenso zählt Umweltwärme dazu, die Wärmepumpen zum Heizen nutzen (aus Luft, Erde oder Wasser), oder sogenannter grüner Wasserstoff, der mit Erneuerbaren Energien aus Wasser hergestellt wird.

Müssen Heizungen ab Anfang 2024 ausgetauscht werden oder erst, wenn sie 30 Jahre alt sind?

Vorhandene Heizungen müssen nur dann ausgetauscht werden, wenn sie mit der mittlerweile veralteten Konstant-Temperatur-Technik laufen, Öl- oder Gasheizungen sind und seit mindestens 30 Jahren betrieben werden. Diese Einzelfälle kommen in der Praxis allerdings so gut wie nicht vor.

Die kommunale Wärmeplanung will die Fernwärme ausbauen. Kann man bis dahin mit dem Heizungstausch warten?

Ja, wenn die Heizung nicht zwingend ausgetauscht werden muss. Vorhandene Gas- oder Ölheizungen könnten nach aktuellem Stand unverändert bis zum Jahr 2045 betrieben werden. Einige Kommunen signalisieren bereits, dass sie die Fernwärmenetze im Rahmen der kommunalen Wärmeplanung ausbauen wollen. An diesen Standorten lässt das GEG dann Fernwärmeanschlüsse zu, aber auch weitere alternative Heiztechnologien.

Ist es sinnvoll, direkt eine Wärmepumpe als neue Heizung einzubauen?

Mit Installation einer elektrisch betriebenen Wärmpumpe würden Verbraucher den Anforderungen des GEG direkt gerecht werden. Allerdings werden private Haushalte nicht dazu gezwungen, ihre laufende Heizung zu ersetzen. Meist ist es sinnvoll, vor dem Einbau einer neuen Heizung zu prüfen, ob das Gebäude energetisch dafür bereit ist. Als erster Schritt ist nicht selten eine Dämmung sinnvoller. Sie kostet üblicherweise weniger als manche neue Heizung, hält länger als diese und spart langfristig Energiekosten ein. Bietet die Gebäudehülle energetisch die richtigen Voraussetzungen, ist der Betrieb einer Wärmepumpe eine sinnvolle Lösung.

Einen Fahrplan für alle Maßnahmen rund um die energetische Sanierung des eigenen Hauses bietet bspw. das Handbuch der Stiftung Warentest. Es führt vom Gebäudecheck zu den konkreten Maßnahmen vom Keller bis zum Dach und erläutert Gesetze und Fördermöglichkeiten.

Wie lassen sich in einem Haus mit Etagenheizungen die Anforderungen des GEG erfüllen?

Ist der Austausch von Etagenheizungen in einem Gebäude geplant, müssen diese in Zukunft auch die Gesetzesanforderungen erfüllen. Dies kann pro Wohneinheit eine kleine Wärmpumpe sein oder eine Gasetagenheizung, die mit Biogas betrieben wird. Die Eigentümer können sich aber auch dafür entscheiden, langfristig eine Zentralheizung im Gebäude zu betreiben. Für diese Entscheidung hätten sie laut Gesetz fünf Jahre Zeit, für die Inbetriebnahme der Zentralheizung noch weitere acht Jahre.

Fördermöglichkeiten

Wer ab 2024 eine klimafreundliche Heizung einbaut, kann dafür eine Förderung erhalten, schreibt das BMWK: Vorgesehen ist eine Grundförderung von 30 Prozent der Kosten. Für den Austausch einer alten fossilen Heizung gibt es bis 2028 zusätzlich einen Geschwindigkeitsbonus von 20 Prozent. Einkommensabhängig erhielten Haushalte mit einem zu versteuernden Einkommen von bis zu 40.000 Euro jährlich einen weiteren Bonus in Höhe von 30 Prozent. Die Boni könnten miteinander kombiniert werden. Die Förderung darf jedoch 70 Prozent der Kosten nicht übersteigen.

Weitere Informationen zur Förderung beim Heizungstausch
Weitere Informationen zum Gebäude-Energie-Gesetz von der Verbraucherzentrale NRW
Beratung rund um das Thema Energie unter: https://www.verbraucherzentrale.nrw/beratungsangebote#heading-10


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