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Ausschreibungen: Wirtschaftsministerium legt Eckpunkte vor

Das Wirtschaftsministerium hat Eckpunkte für die geplanten Ausschreibungen für Ökostromanlagen vorgelegt. Besonders die Windkraft und kleine Akteure sowie die Bürgerenergie sind betroffen. Für kleinere und mittlere Solaranlagen gibt es Ausnahmen.

01.08.2015 – 80 Prozent der neuen Erneuerbaren-Energien-Anlagen sollen ab 2017 per Ausschreibung gefördert werden, das ist das Ziel des Bundeswirtschaftsministeriums. Am Freitag legte Staatssekretär Rainer Baake das Eckpunktepapier „Ausschreibungen für die Förderung von Erneuerbare-Energien-Anlagen“ vor. In den für die Energiewende wichtigsten Bereichen – der Windkraft an Land und auf dem Meer sowie der Solarenergie – soll zukünftig nur noch per Ausschreibung eine Förderung stattfinden.

Ausgenommen sind kleine Windkraftanlagen an Land unterhalb einer installierten Leistung von 1 Megawatt (MW), sowie kleine und mittlere Solarstromanlagen mit einer Leistung von bis zu 1 MW. Für sie gilt weiterhin das Fördermodell nach dem Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG) 2014. Das ist eine gute Nachricht für viele Bürger und kleine Unternehmen, die Solaranlagen auf Dächern und Gewerbeflächen weiterhin zu den bekannten Förderbedingungen errichten können.

Doch gerade die Windenergie an Land als treibende Kraft soll am stärksten von den geplanten Ausschreibungen betroffen sein. Dabei klingt das Prinzip des Ausschreibungsmodells zunächst logisch: Projektierer bewerben sich mit ihren geplanten Windenergieanlagen, um eine Förderung nach dem Prinzip „Pay as bid“ zu erhalten, die günstigsten Angebote erhalten den Zuschlag zum Bau. Der Rest geht leer aus. Genau darin liegt das Problem, denn viele kleine und mittlere Akteure können sich ein Scheitern nicht leisten.

Sterben der Energiegenossenschaften geht weiter

Anders als große Investoren und Konzerne können kleine Akteure wie Bürgerenergiegenossenschaften, Kommunen und kleine und mittlere Unternehmen, aber auch Stadtwerke das Risiko nicht streuen und nur bedingt einschätzen. „Dieses Risiko könnte dazu führen, dass diese Akteure von der Initiierung und Entwicklung neuer Projekte abgehalten werden und sich aus dem Markt zurückziehen“, heißt es sogar im Eckpunktepapier des Ministeriums. Das Sterben der Energiegenossenschaften dürfte also weitergehen.

Dabei gibt es Möglichkeiten dem entgegenzuwirken. Die europäischen Beihilferichtlinien lassen etwa eine Ausnahmeregelung von 6 MW und 6 Erzeugungsanlagen (Windrädern) zu, um den mittelständischen deutschen Betreiber- und Erzeugermarkt zu sichern. Doch solche Ausnahmen für kleine Akteure und Bürgerenergiegenossenschaften will die Bundesregierung nicht einführen.

Deutschland wird zum Versuchslabor

Entsprechend verärgert zeigt sich die Erneuerbaren-Branche. „Mit dem Instrument Ausschreibungen macht die Politik nun den Schritt zurück. Deutschland wird zum Labor. Wenn die Experimentierphase vorbei ist, haben wir vielleicht einige Erfahrungen gemacht. Bis dahin werden aber kleine Bürgerenergieunternehmen, die in ihren Regionen für Akzeptanz sorgen, aus dem Markt verdrängt“, kommentiert Hermann Falk, Geschäftsführer des Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE), das Eckpunktepapier.

Es sind gerade kleine und mittlere Unternehmen sowie die Bürger, die der Energiewende von Anfang an zu einer stabilen Basis mit Technologievielfalt und hoher Akzeptanz verholfen haben. Besonders die hohen Investitionen aus Bürgerhand werden nun durch das Ausschreibungsmodell der Bundesregierung verhindert. Das zeigen bereits die Erfahrungen aus den Photovoltaik-Freiflächen-Ausschreibungen. Dort erhielt kein einziger Bürgerenergieakteur einen Zuschlag für den Bau von Anlagen – für die Akzeptanz und Teilhabe an der Energiewende ist das kein gutes Zeichen. cw


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