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Minderung von EmissionenDas Klimaschutzgesetz verpflichtet

Eine Straße mit Autos neben einer hochgelagerten weiteren Straße. Im Hintergrund sind Hochhäuser zu sehen.
Die Raschplatz-Hochstraße in Hannover: Sinnbild der autogerechten Stadt, die nach Plänen von Oberbürgermeister Belit Onay umgebaut werden soll, mit mehr Platz für Fußgänger:innen, Radfahrer:innen und den ÖPNV. (Bild: ChristianSchd, Wikimedia Commons, CC BY-SA 3.0)

Die Sektoren Verkehr und Gebäude verfehlten ihre Klimaziele. Nachgesteuert werden müsste schon für das Folgejahr und nicht erst kumuliert bis 2030, wie ein neues Rechtsgutachten darlegt. Das sieht zudem die gesamte Bundesregierung in der Pflicht.

14.03.2023 – Am morgigen Mittwoch veröffentlicht das Umweltbundesamt seine jährlichen Emissionsdaten für die verschiedenen Sektoren in Deutschland. Und wie schon im vergangenen Jahr wird vermutet, dass der Verkehrssektor seine Ziele zur Treibhausgasminderung verfehlt. Ziele die im Klimaschutzgesetz des Bundes festgeschrieben sind. Ebenso verfehlte im letzten Jahr der Gebäudesektor die Ziele zur jährlichen und fortlaufenden Emissionsminderung.

Die zuständigen Ministerien legten daraufhin sogenannte Sofortprogramme vor, wie sie ihre Ziele künftig einhalten wollen. Doch es waren mehr Ankündigungen als konkrete Taten. Im Verkehrsbereich errechneten Expert:innen sogar, dass die 53, teils schwammig formulierten, Maßnahmen, die Klimaziele weiterhin krachend verfehlen würden. Mehr Geld für E-Autos etwa, seien in einer Kosten-Nutzen-Analyse, für den Klimaschutz als nachrangig zu betrachten. Dagegen drohe der Schieneninfrastruktur eine dramatische Unterfinanzierung und wirksame Maßnahmen, wie ein Tempolimit, finden weiter keine Beachtung im Verkehrsministerium.

Auch legten Verkehrs- sowie Bauministerium Pläne vor, deren Maßnahmen lediglich kumuliert bis zum Jahr 2030 dafür sorgen sollen die Klimaschutzziele in ihren Sektoren einzuhalten. Ein Rechtsgutachten der Kanzlei Günther aus Hamburg jedoch, kommt zu folgendem Ergebnis: „Das Klimaschutzgesetz verlangt, dass die sektoralen Jahresemissionsmengen schon im Folgejahr nach der Versäumnis-Feststellung wieder eingehalten werden. Ein Einhalten nur der kumulierten Emissionsmengen bis 2030 reicht nicht aus.“

Wortlaut spreche für eine strenge Auslegung

Die Anforderungen an die Sofortprogramme sind im Gesetz nicht im Detail geregelt. Dort ist lediglich davon die Rede, dass die im Sofortprogramm enthaltenen Maßnahmen „die Einhaltung der Jahresemissionsmengen des Sektors für die folgenden Jahre sicherstellen.“ Für die Rechtsanwälte der Kanzlei Günther jedoch, ergibt sich daraus, dass ein mehrjähriger Zeitraum und kein bestimmter Zeitpunkt – also 2030 – als Zieleinhaltung beschrieben wird.

Auch dürfe es dem Wortlaut nach keine weitere, mehrjährige Überschreitung von Jahresemissionsmengen geben. Schließlich stelle der Begriff Sofortprogramm auf eine sofortige Nachsteuerung und Erfüllung der Treibhausgasminderungsziele ab. Das Fazit der Rechtsexpert:innen: „Im Ergebnis sprechen der Wortlaut und der Sinn und Zweck des Sofortprogramms (…) für eine strenge Auslegung des zeitlichen Referenzrahmens, nach der eine Zieleinhaltung spätestens ab dem auf die Erstellung des Programms folgenden Kalenderjahr wieder dauerhaft sichergestellt sein muss.“

Letztlich liegt die Verantwortung bei Olaf Scholz

Und das Gutachten kommt zu einem weiteren wesentlichen Schluss. Das Klimaschutzgesetz weise der Bundesregierung als Kollegialorgan die Pflicht zu, beim Versagen der Ministerien schnellstmöglich ein Sofortprogramm zu verabschieden. „Ein Verweis auf die Versäumnisse der Fachressorts nimmt die Bundesregierung hier nicht aus der Verantwortung“, sagt Rechtsanwalt Ulrich Wollenteit, Verfasser des Gutachtens. Letztlich liege es in der Verantwortung des Bundeskanzlers, rechtzeitig einen zielführenden Beschluss herbeizuführen.

In Auftrag gegeben hatte das Gutachten die Umwelt- und Menschenrechtsorganisation Germanwatch. Der politischer Geschäftsführer Christoph Bals ergänzt: „Die am Mittwoch erscheinenden Emissionsdaten des Umweltbundesamtes werden zeigen, dass insbesondere im Verkehrsbereich die erlaubten Emissionsmengen im vergangenen Jahr wieder deutlich überschritten worden sind.“ Die Bundesregierung sei als Ganzes in der Pflicht, sicherzustellen, dass die Jahresemissionsmengen in allen Sektoren schnellstmöglich wieder eingehalten werden. „Der Bundeskanzler muss nötigenfalls mit seiner Richtlinienkompetenz ein wirksames Klimaschutz-Sofortprogramm durchsetzen“, so Bals. mg


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