Menü öffnen

EEG-Umlage: Mehr Firmen profitieren von Ausgleichsregelung

Stahlwerk in Vicenza im Norden Italiens. Immer mehr Unternehmen profitieren hierzulande von der Besonderen Ausgleichsregelung und werden von der EEG-Umlage befreit. (Foto: pixabay.com, CC0 Public Domain)
Stahlwerk in Vicenza im Norden Italiens. Immer mehr Unternehmen profitieren hierzulande von der Besonderen Ausgleichsregelung und werden von der EEG-Umlage befreit. (Foto: pixabay.com, CC0 Public Domain)

Im letzten Jahr hätten bis zu 116 Firmen ihre Befreiung von der EEG-Umlage durch Stromeinsparungen verlieren können. Die Bundesregierung fühlt sich allerdings nicht dazu verpflichtet, den Unternehmen Vorgaben bei der Energieeffizienz zu machen.

21.04.2016 – In diesem Jahr möchten insgesamt 2.305 Unternehmen von der EEG-Umlage befreit werden. Das geht aus der Antwort vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) auf die Anfrage der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen hervor. In dieser hatten neben Oliver Krischer und Julia Verlinden auch andere Abgeordnete kritische Fragen zu unterschiedlichen Punkten der Besonderen Ausgleichsregelung gestellt. Diese sieht vor, dass Unternehmen von der Ökostrom-Umlage befreit werden dürfen, wenn der Strompreis einen besonders hohen Anteil an ihren Produktionskosten hat oder sie in einem scharfen internationalen Wettbewerb stehen. Eigentlich gilt für große Stromverbraucher jedoch die Vorgabe, dass sie ihre Energieeffizienz verbessern sollen. Trotzdem waren in den Jahren 2014 und 2015 noch deutlich weniger Anträge auf Befreiung gestellt worden, als in diesem Jahr.

In dem Anliegen der Grünen-Fraktion wurde die Frage aufgeworfen, inwiefern Fehlanreize in Bezug auf Energieeffizienzmaßnahmen durch die Bundesregierung vermieden werden. Liegen Unternehmen knapp über dem Schwellenwert, würden sie aktuell durch Effizienzmaßnahmen aus der Begünstigung der Besonderen Ausgleichsregelung herausfallen, was trotz ihres gesunkenen Verbrauchs zu erheblich höheren Stromkosten führt. Das BMWi teilte in seiner Antwort auf die Anfrage daher mit, dass derzeit an einem Vorschlag gearbeitet wird, „wie im Wege einer Änderung des EEG eine Benachteiligung von Unternehmen, die durch Effizienzinvestitionen unter die Schwellenwerte fallen, vermieden werden kann.“

116 Firmen lagen in unmittelbarer Schwellenwertnähe

Außerdem war es fraglich, wie viele Unternehmen überhaupt im Schwellenwertbereich der Besonderen Ausgleichsregelung liegen. In der Liste 1 mit einer Stromkostenintensität zwischen 17 und 18 Prozent lagen 2015 genau 64 Unternehmen in unmittelbarer Schwellenwertnähe, berichtet das BMWi. In der Liste 2 waren es weitere 52 Firmen. Somit befanden sich im letzten Jahr insgesamt 116 Unternehmen in dem kritischen Bereich, wo sich ein höherer Stromverbrauch lohnen beziehungsweise ein niedrigerer Verbrauch gerade nicht lohnen würde.

„Welche konkreten Energieeffizienzpotenziale für diese Unternehmen bestehen, ist der Bundesregierung nicht bekannt“, teilt das BMWi daraufhin mit. Die unternehmensindividuelle Stromkostenintensität werde von vielen Einflussfaktoren beeinflusst und unterliege im Zeitverlauf daher auch Schwankungen. „Die Umsetzung von Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz ist Bestandteil der betrieblichen Entscheidungssphäre und folgt wirtschaftlicher Rationalität“, kommentiert das BMWi weiter.

Julia Verlinden, Sprecherin für Energiepolitik der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, empfindet die Antwort des BMWi als ein Zugeständnis der Bundesregierung. Diese wisse zwar von den geschaffenen Fehlanreizen, beabsichtige jedoch nicht die Beseitigung des Missstandes. „Damit verweigert sich die Regierung, Unternehmen zu mehr Energieeffizienz anzureizen“, erklärt Verlinden. In der Tat müsste eine gesteigerte Energieeffizienz eigentlich belohnt werden – unabhängig davon, ob sich eine Firma in einem bestimmten Schwellenwertbereich der Besonderen Ausgleichsregelung befindet. jk


Mehr zum Thema


Kommentare

Diskutieren Sie über diesen Artikel

Keine Kommentare gefunden!

Neuen Kommentar schreiben


Name: *
E-Mail: *
(wird nicht veröffentlicht)
Nicht ausfüllen!


Kommentar: *

(wird nicht veröffentlicht)
max 2.000 Zeichen


energiezukunft