Reform des BergrechtsGanz im Sinne der Kohlekonzerne

Ein Kohlebagger von RWE im Tagebau Inden
Mit dem Gesetzesentwurf greift das Wirtschaftsministerium mal wieder dem Kohlekonzern RWE unter die Arme. (Foto: Neuwieser / flickr, CC BY-SA 2.0)     

Die Betreiber von Braunkohle-Tagebauen werden mit dem geltenden Bergrecht bereits hofiert. Doch das Wirtschaftsministerium will noch einen Schritt weitergehen: Ein aktueller Gesetzentwurf sieht weitere Erleichterungen für Kohlekonzerne vor.

14.01.2021 – Seit 1982 gilt das Bundesberggesetz. Seitdem sichert die sogenannte Rohstoffsicherungsklausel, dass der Bergbau und die darin erhaltene Braunkohleförderung durch andere Regelungen möglichst nicht beeinträchtigt wird. Reformen des Gesetzes gab es bisher wenige. Für den Umweltschutz wurde 1990 lediglich eine Umweltverträglichkeitsprüfung für den Bergbau eingeführt. Mithilfe dieser europarechtlichen Vorgabe konnten Umweltschützer 2019 zwischenzeitlich den Tagebau Jänschwalde stoppen.

Fatal für die Anwohner von Tagebauen ist indes die Regelung, dass die Enteignung von Grundstücken zur Erweiterung des Braunkohleabbaus grundsätzlich möglich ist. Im Zuge einer gesicherten Energieversorgung muss die Enteignung dabei im allgemeinen Interesse liegen. Ob die Enteignung von Grundstücken am Tagebau Garzweiler noch im allgemeinen Interesse liegt, könnte demnächst Gegenstand eines Gerichtsverfahrens werden.

David Dresen, der im von Garzweiler bedrohten Dorf Kuckum lebt, fordert den Enteignungsparagraph im Bergrecht abzuschaffen. „Denn er verletzt unsere Grundrechte und ist im Angesicht der drohenden Klimakrise sicher nicht mehr zeitgemäß“, so Dresen. Doch in einer nun vorgelegten Gesetzesnovelle des Wirtschaftsministeriums bleibt die Möglichkeit der Enteignung bestehen. Damit bleibt das Wirtschaftsministerium einmal mehr auf Linie der Kohlekonzerne.

Eine Gesetzesreform im Sinne der Kohleindustrie

Mit der Gesetzesnovelle soll es zwar Änderungen geben, doch auch dabei unterstützt das Ministerium weiter die Kohleindustrie.  Denn die Laufzeit von Hauptbetriebsplänen für Tagebaue soll deutlich verlängert werden. Bislang wird ein Hauptbetriebsplan, der den Betreiber zum Abbau von Kohle berechtigt, in der Regel nicht über zwei Jahre hinaus aufgestellt und von der zuständigen Behörde genehmigt. Doch der Entwurf des Wirtschaftsministeriums sieht vor, die Genehmigung der Pläne auf mindestens fünf Jahre zu verlängern. In Einzelfällen könnte die Genehmigung sogar auf acht Jahre verlängert werden.

Die Gesetzesnovelle lese sich wie ein Wunschzettel der Braunkohlebetreiber, kritisiert René Schuster von der Grünen Liga. „Sie verschafft Betreibern von Tagebauen zusätzliche Möglichkeiten, bei künftigen Klimaschutzmaßnahmen Schadensersatzansprüche gegen die öffentliche Hand durchzusetzen“, so Schuster weiter.

Die Kohleausstiegspläne sollen 2026 und 2029 Revisionen unterzogen werden, um zu überprüfen, ob der Ausstieg vor 2038 erfolgen kann. Auch veränderte politische Konstellationen auf Bundesebene könnten künftig zu einer Überarbeitung des Ausstiegfahrplans führen. Sollte der Abbau von Kohle ein früheres Ende finden, könnten die Kohlekonzerne Schadenersatz einfordern, wenn ihre genehmigten Betriebspläne noch länger laufen.

Hoch umstrittene Entschädigungszahlungen

Dabei sollen die Kohlekonzerne schon Milliarden an Entschädigungszahlungen vom Staat erhalten, die hoch umstritten sind. Die gestern im Bundestag beschlossenen öffentlich-rechtlichen Verträge zwischen Kohlekonzernen und Bundesregierung sollen Kraftwerksabschaltungen und entsprechende Entschädigungszahlungen zementieren – ungeachtet möglicher zukünftiger Bestrebungen für einen früheren Kohleausstieg. Lediglich die Europäische Union könnte, mithilfe des Beihilferechts, den Entschädigungszahlungen die Zustimmung verweigern.

Mit der vorliegenden Bergrechtsreform wird den Betreibern nun ein weiteres Instrument in die Hand gegeben, künftige Klimapolitik zu erschweren, warnt die Umweltrechtsanwältin Ida Westphal von ClientEarth. „Die Umsetzung des Kohleausstiegs verkommt immer mehr zur Farce, wenn an allen möglichen Stellschrauben so gedreht wird, dass Kohlebetreiber gegen künftige Änderungen weitestgehend immun gemacht werden“, so Westphal. mf      

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