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EEG 2021Höhere Ausbauziele für Windkraft und PV – aber nur für 2022

Windräder in blühenden Rapsfeldern
Statt einer spürbaren Anhebung der Ausbauziele kommt nur eine homöophatische Erhöhung der Ausschreibungsmengen für 2022. (Foto: Barbara Horn on Unsplash)

Wichtige Signale zum Klimaschutz kamen in den vergangenen Tagen aus den USA und Brüssel. Neben dem europäischen Klimagesetz steht seitens der EU aber auch ein Förderstopp für alte Windkraftanlagen ins Haus. Immerhin will die Koalition nun handeln.

24.04.2021 – Joe Biden hatte Ende letzter Woche 40 Staats- und Regierungschefs zum virtuellen Klimagipfel geladen. Zum Auftakt verkündete er den aktualisierten Beitrag, den die USA zur Erreichung der Pariser Klimaziele leisten wollen: eine Halbierung der Treibhausgas-Emissionen bis 2030 – im Vergleich zu 2005.

Die EU und auch Deutschland beziehen sich bei ihren Zielen auf die Emissionen im Jahr 1990 als Vergleichswert. Der national festgelegte Beitrag (NDC) der USA visiert neben den angestrebten Treibhausgasminderungen weitere Ziele an, zum Beispiel einen bereits 2035 vollständig dekarbonisierten Stromsektor und Netto-Null-Emissionen spätestens im Jahr 2050.

In der Nacht zuvor hatte sich die Europäische Union auf ein ambitionierteres Ziel zur Treibhausgasreduktion geeinigt. Bis 2030 sollen die Emissionen um 55 Prozent gegenüber 1990 sinken. Auch Europa will bis 2050 klimaneutral sein und hatte dieses Ziel bereits letztes Jahr verkündet.

Regeln für ausgeförderte Windkraftanlagen auf der Kippe

Für ausgeförderte Windkraftanlagen, für die im EEG 2021 eine auf maximal zwei Jahre befristete Anschlussförderung vorgesehen ist, wird es jedoch eng. Die Wettbewerbsbehörde der EU hat offenbar die im aktuellen EEG vorgesehene Regel für eine Anschlussförderung als beihilferechtlich kaum zulässig eingestuft. Betroffen sind Windräder mit einer Gesamtleistung von 3,5 Gigawatt.

Inwieweit auch andere Regelungen des EEG 2021 von beihilferechtlichen Bedenken betroffen sind, ist derzeit nicht offiziell bekannt.

Das Kabinett hat sich inzwischen kurzfristig auf eine andere beihilfefeste Lösung verständigt, die noch in dieser Legislatur verabschiedet werden soll. Branchenvertreter und Klimaschutzverbände verbanden damit die Hoffnung, dass in diesem Zuge kurzfristig doch noch die Ausbauziele des EEG angehoben werden könnten.

Diese Hoffnungen wurden enttäuscht. Immerhin einigte sich die Koalition auf höhere Ausschreibungsmengen für Wind- und Solarkraft für das nächste Jahr. Einen großen und längerfristigen Bogen zu schlagen, gelang den Regierungsparteien nicht. So sollen 2022 zusätzlich 1,1 Gigawatt Windkraftleistung an Land und 4,1 Gigawatt Photovoltaikleistung ausgeschrieben werden. Damit erhöhen sich die Ausschreibungsmengen im Jahr 2022 für Wind an Land von 2,9 auf 4 Gigawatt und für Photovoltaik von 1,9 auf 6 Gigawatt.

Volumen aus nicht bezuschlagten und nicht realisierten Windkraftprojekten aus 2021 und 2022 sollen bereits im Folgejahr erneut in die Ausschreibung gelangen und nicht erst im dritten Folgejahr.

EEG-Umlage auf unter 5 Cent senken

Auch für die Finanzierung der EEG-Umlage wurde eine kurzfristige Lösung gewählt. Die Ökostromumlage soll auch 2023 und 2024 mit Mitteln aus dem Bundeshaushalt stabilisiert werden. Das kommt vor allem Verbrauchern zugute und Unternehmen, die nicht von der Umlage befreit sind. Finanziert werden soll diese Maßnahme mit Einnahmen aus dem nationalen Emissionshandel für Wärme und Verkehr und aus nicht abgerufenen Mitteln aus dem Energie- und Klimafonds.

Bereits 2021 und 2022 wird die EEG-Umlage mit Steuermitteln auf 6,5 bzw. 6 Cent gedeckelt. In den Jahren danach sei es möglich, die Umlage auf unter 5 Cent pro Kilowattstunde zu senken.

Neben Zustimmung zur Anhebung der Ausschreibungsmengen kritisierten Branchenverbände die lediglich auf ein Jahr angelegte Anhebung. Eigentlich sollte die Bundesregierung bereits im ersten Quartal den Ausbaupfad grundlegend überarbeiten und ihn auf die zukünftig benötigten Strommengen und auf das neue EU-Klimaziel anpassen. Das wird nun eine Aufgabe der nächsten Legislaturperiode. pf


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