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TreibhausgasreduktionRechtliche Bedenken gegen Klimaschutzgesetz

Menschen in halbrunden Sitzreihen in einem großen Saal
Vergangenen Freitag fand im Deutschen Bundestag Debatte und Abstimmung über die Novelle des Klimaschutzgesetzes statt (Foto: Steffen Prößdorf, Wikimedia Commons, CC BY-SA 4.0)

Apelle von Expert:innen und Abweichler:innen aus den eigenen Reihen reichten nicht aus, die Novelle des Klimaschutzgesetzes zu stoppen. Erneut werden Verfassungsbedenken geäußert und rechtliche Schritte angekündigt.

27.04.2024 – Vergangenen Donnerstag, einen Tag vor der Abstimmung im Bundestag, mahnten Umweltverbände eindringlich vor der Verabschiedung des Klimaschutzgesetzes (KSG). „Man appelliere an viele Abgeordnete der Ampelkoalition und ihr Gewissen mit Nein zu stimmen. Dies ging vor allem an Vetreter:innen von SPD und Grüne sich dem „FDP-pur-Gesetz“ zu verweigern, so Jürgen Resch, Geschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe (DUH). „Wir brauchen Abgeordnete, die sich nicht von einer Wirtschaftslobbypartei an der Nase durch den Bundestag ziehen lassen.“ Laut DUH hatten mehrere Abgeordnete der Ampel-Koalition tatsächlich Bedenken geäußert dem veränderten KSG zuzustimmen.

Am Ende stimmten die Grünen-Abgeordneten Lisa Badum, Kathrin Henneberger und Anton Hofreiter gegen die Änderung des Klimaschutzgesetzes. „Danke an meine Fraktion für die harten Verhandlungen zum Klimaschutzgesetz und die Verbesserungen des Kabinettsentwurfs. Dennoch befürchte ich weiterhin, dass so nicht ausreichend Maßnahmen im Verkehrssektor verabschiedet werden. Daher habe ich heute mit Nein gestimmt“, so Badum am Freitag. Henneberger verwies auf Deutschlands globale Verantwortung beim Klimaschutz. Und Hofreiter sagte laut taz: „Wenn wir die Klimaziele erreichen wollen, müssen alle verbindlich ihren Beitrag leisten. Wer sich als Minister dem verweigert, muss dafür zur Verantwortung gezogen werden, notfalls vor Gericht.“

Gemeint ist Bundesverkehrsminister Volker Wissing, der mit seinem Ministerium zum wiederholten Male die Klimaziele im Verkehrssektor riss, jedoch kein Sofortprogramm vorlegte und schließlich auf die Änderung des Klimaschutzgesetzes drängte, die eine sofortige Verantwortung der einzelnen Sektoren aufhebt. Die Änderung verhindern konnten Badum, Henneberger und Hofreiter nicht. Mit den mehrheitlichen Stimmen der Ampelfraktion passierte das Gesetz den Bundestag und geht nun in den Bundesrat.

Kompromiss mit Verbesserungen?

Die Fraktionsvorsitzende der Grünen, Katharina Dröge, erklärte bei der Debatte im Bundestag am vergangenen Freitag die Novelle des Klimaschutzgesetzes ausdrücklich zum Kompromiss, den die Grünen allein so nicht geschrieben hätten. Sie betonte aber auch, dass das KSG an anderer Stelle geschärft werde. Man schaue nun nicht mehr nur auf vergangene Effekte, sondern auch in Effekte in der Zukunft. Die Klimaschutzziele sollen nun auch in die Zukunft gerichtet, mehrjährig und sektorübergreifend geprüft werden. Wenn sich in zwei aufeinanderfolgenden Jahren ein Rückstand bei den Emissionsminderungen abzeichnet, muss die Bundesregierung insgesamt nachsteuern.

In ungewöhnlichem Einklang stellen jedoch Unionsfraktion und Umweltverbände weiterhin fest, dass es sich bei der vorliegenden Novelle um eine Verschlechterung des Status Quo handelt. Andreas Jung von der CDU sprach am Freitag von einer Entkernung des KSG. Eine gewisse Flexibilität zwischen den Sektoren gebe es schon heute, aber die sofortige Verpflichtung einzelner Sektoren etwas zu tun, entfalle. Thomas Gebhart von der Union sagte: „Dass sie als Grüne das KSG mitbeschließen, ist mir unverständlich.“  Auch Janine Wissler von der Linkspartei kritisierte Grüne und SPD für das „Durchwinken“ des Gesetzes. „Statt ein Tempolimit einzuführen und das mit fehlenden Schildern zu begründen, wird mit Fahrverboten gedroht“, äußerte Wissler ihr Unverständnis über das Gebaren von Verkehrsminister Wissing.

Fehlende Verfassungskonformität?

Dass die Novelle des Klimaschutzgesetzes nicht verfassungskonform ist, machen Rechtsexpert:innen wiederholt deutlich. Die Novelle gleiche einer strukturellen Prokrastination so Rechtsanwalt und Professor an der Hochschule für Nachhaltigkeit Eberswalde, Remo Klinger. Die aktuelle Bundesregierung könne sich zurücklehnen und erst in der nächsten Legislatur – 2026 – müssen Maßnahmen ergriffen werden. Zudem schaue man nur noch auf Prognosen, die noch nicht einmal wie bislang vom Umweltbundesamt, sondern künftig von einem wissenschaftlichen Konsortium erstellt werden soll, deren Unabhängigkeit nicht sicher sei. Die renommierte Umweltrechtsanwältin Roda Verheyen verweist auf das kürzlich getroffene Urteil des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR), das der Klage einer Gruppe Schweizer Seniorinnen stattgegeben hatte, die den Freistaat wegen unterlassenem Klimaschutz verklagt hatte. Die Schweiz wird zu mehr Klimaschutz verurteilt.

Dem Urteil des EGMR zufolge müsse ein quantifizierbares Konzept vorgelegt werden, das den Nachweis für die Einhaltung eines Reduktionspfades biete. Das ist mit dem neuen Klimaschutzgesetz nicht gegeben“, so Verheyen. Zudem würde das Urteil vom Bundesverfassungsgericht 2021 dahingehend ignoriert, dass die Novelle die Reichen weniger in ihrer temporalen Freiheit einschränke als die Armen. Auch, dass nicht rechtzeitig Maßnahmen vorgelegt werden, die das Gebot der frühzeitigen Planbarkeit missachten, droht die Generationengerechtigkeit nach dem Verfassungsurteil von 2021 zu konterkarieren. Mehrere Umweltverbände kündigten an erneut rechtliche Schritte gegen das Klimaschutzgesetz einzuleiten, sollte es den Bundesrat so passieren. Manuel Grisard


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