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Gegen ErdgasRechtliche Prüfung der Taxonomie-Verordnung beantragt

Ein langes Rohr in einer abgeholzten Waldschneise
Für eine Pipeline Bäume abholzen und dadurch klimaschädliches Gas leiten. Nachhaltig hört sich das nicht an. (Bild: IlyaYurukin,PxHere, Public Domain)

Die Klassifizierung von Erdgas in der neuen EU-Taxonomie-Verordnung stehe im Widerspruch zum europäischen Klimagesetz und der Taxonomie-Verordnung selbst, so mehrere Umweltorganisationen, die nun rechtlich dagegen vorgehen.

19.09.2022 – Nachdem das EU-Parlament Anfang Juli kein Veto gegen den delegierten Rechtsakt der EU-Kommission zur Novellierung der Taxonomie-Verordnung eingelegt hatte, trat diese in Kraft. Die EU-Taxonomie legt Richtlinien für nachhaltige und klimafreundliche Investitionen fest. Ziel ist es das Investoren und Anleger bei nachhaltig eingestuften Vorhaben leichter an entsprechende Finanzmittel kommen.

Die Taxonomie gibt dabei vor, dass Investitionen zu mindestens einem der folgenden Ziele beiträgt und die anderen nicht signifikant verletzt: den Klimawandel mindern, an den Klimawandel anpassen, Wasser und Meere schonen oder schützen, Kreislaufwirtschaft voranbringen, Umweltverschmutzung verhindern und Biodiversität oder Ökosysteme schützen oder wiederherstellen.

Doch mit gewissen Einschränkungen sollen auch Investitionen in Gas und Atomkraft als nachhaltig gelten, was zu einem Sturm der Entrüstung führte. Umweltverbände und Politiker:innen in ganz Europa starteten daraufhin eine Kampagne, mit dem Ziel, die Mehrheit der Parlamentarier:innen im EU-Parlament zu einem Veto zu bewegen. Bei einem delegierten Rechtsakt wirken Rat und Parlament der Europäischen Union nicht aktiv am Gesetzgebungsprozess mit, haben jedoch ein Veto-Recht.

Nachdem eine Abstimmung zweier Ausschüsse des Parlaments den Gegnern der neuen Taxonomie Hoffnung gab, erreichte ein Veto bei der finalen Abstimmung im gesamten EU-Parlament keine Mehrheit. Daraufhin kündigte ein breites Bündnis von Akteur:innen an, Klage gegen die vermeintlich grüne Taxonomie vor dem Europäischen Gerichtshof einzureichen.

Der juristische Weg ist beschritten

Ein erster Schritt ist nun getan. Wie die Umweltrechtsorganisation ClientEarth am heutigen Montag bekannt gab, hat sie gemeinsam mit dem Bund für Umwelt- und Naturschutz (BUND), dem EU Policy Office des WWF sowie Transport & Environment (T&E) bei der Europäischen Kommission die Überprüfung des ergänzenden delegierten Rechtsaktes beantragt, mit dem die EU-Exekutive Investitionen in fossiles Gas als „nachhaltig“ klassifiziert hat. Seit vergangenem Jahr können, nach einer umfassenden Reform der EU-Rechtsvorschriften über den Zugang zu Gerichten, auch Nichtregierungsorganisationen eine interne juristische Überprüfung beantragen.

„Die EU-Taxonomie sollte der Goldstandard für nachhaltige Investitionen sein. Die Aufnahme von Erdgas in das Regelwerk birgt aber die Gefahr, dass Investitionen in eine teure, unzuverlässige und klimaschädliche Energieform gelenkt werden, statt für eine tatsächlich nachhaltige Energiewende in Europa zur Verfügung zu stehen“, so Marta Toporek, Umweltjuristin bei ClientEarth. Die Entscheidung der EU-Kommission stehe damit in Widerspruch zum europäischen Klimagesetz und der Taxonomie-Verordnung selbst. Sie verstoße zudem gegen die Verpflichtungen der EU im Rahmen des Pariser Abkommens.

Und Antje von Broock, BUND-Geschäftsführerin sagt: „Der Krieg gegen die Ukraine und die Abhängigkeit von Russland zeigen, dass fossiles Erdgas keine Lösung ist. Die Klimakrise macht trotz der gegenwärtigen Situation keine Pause, deshalb müssen wir heute auch an morgen denken. Institutionelles Greenwashing durch die EU-Kommission macht Gas nicht nachhaltig.

Nach dem heute eingereichten Antrag zur juristischen Überprüfung hat die EU-Kommission bis zu 22 Wochen Zeit zu antworten. Sollte die EU-Kommission den ergänzenden delegierten Rechtsakt nicht aufheben, erwägen die Umweltorganisationen den Gang zum Europäischen Gerichtshof. Neben den Umweltorganisationen haben auch die EU-Mitgliedsstaaten Österreich und Luxemburg eine Klage gegen die Taxonomie-Verordnung in Betracht gezogen. mf


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