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Schiedsgericht: Kanadischer Ölkonzern verklagt USA

Unter dem Namen Keystone-Pipeline gibt es bereits ein Pipeline-System von Kanada in die USA, mit Keystone-XL sollten die Kapazitäten erweitert werden. (Foto: shannonpatrick17, CC BY 2.0, https://www.flickr.com/photos/10799351@N00/8480337530)
Unter dem Namen Keystone-Pipeline gibt es bereits ein Pipeline-System von Kanada in die USA, mit Keystone-XL sollten die Kapazitäten erweitert werden. (Foto: shannonpatrick17, CC BY 2.0, https://www.flickr.com/photos/10799351@N00/8480337530)

Im November verbot Barack Obama den Bau der riesigen Öl-Pipeline Keystone XL durch die gesamten USA. Nun klagt der kanadische Öl- Konzern TransCanada gegen die US-Regierung und fordert durch ein Freihandelsabkommen 15 Mrd. US-Dollar Entschädigung.

13.01.2015 – Keystone XL sollte täglich 830.000 Barrel Öl aus Teersanden aus dem kanadischen Bundesstaat Alberta quer durch die USA zu den Raffinerien im Süden und zum Golf von Mexiko transportieren. Anwohner und Umweltschützer kämpften sieben Jahre gegen den Bau bis sich ihnen US-Präsident Barack Obama schließlich Anfang November 2015 anschloss und sein Veto einlegte. Es werde keine Genehmigung für Keystone Xl geben, vor allem in Hinsicht auf die starken Umweltbelastungen, so der Präsident. Dass er damit auch die heimische Fracking-Industrie vor Konkurrenz schützte, war ein netter Nebeneffekt.

Doch nun geht der kanadische Öl- und Gaskonzern TransCanada gegen die Entscheidung aus Washington vor. Als Bauherr von Keystone XL habe der Konzern bereits 3,1 Milliarden US-Dollar in das Projekt investiert und erwarte Abschreibungen von 2,9 Milliarden US-Dollar, so die Kanadier. Deshalb fordern sie nun aufgrund des nordamerikanischen Freihandelsabkommens NAFTA Schadensersatz vor einem Schiedsgericht in Höhe von 15 Milliarden US-Dollar von den USA. Zudem bezichtigt der Konzern Präsident Obama, mit seiner Entscheidung gegen Regelungen der US-Verfassung verstoßen zu haben.

Schiedsgerichte kommen mit TTIP und CETA nach Europa

TransCanada schreibt in der Begründung der Klage, die „politische Ablehnung des Antrags war (...) willkürlich, diskriminierend und enteignend“. Doch wenn der Öl- und Gaskonzern über Enteignung spricht, wirkt das wie blanker Hohn. Denn für den Abbau der Teersande und neue Öl-Pipelines in Kanada werden massenweise Wälder gerodet, Natur zerstört und Gebiete der indigenen Bevölkerung enteignet. Die Fische der Flüsse haben Tumore, die Krebsrate in der Bevölkerung liegt um 20 Prozent höher als im Rest des Landes. Die vergifteten Kraterlandschaften, die als Abbaugebiete dienen, erstrecken sich mittlerweile über 149.000 Quadratkilometer – eine Fläche so groß wie England.

Die Klage von TransCanada gegen die US-Regierung liefert einen Einblick, was auch Europa mit den Freihandelsabkommen CETA mit Kanada und TTIP mit den USA droht. Denn die privaten Schiedsgerichtsverfahren sind auch in diesen Abkommen vorgesehen. Sie ermöglichen ausländischen Konzernen gegen Staaten zu klagen, wenn sie ihre Profite gefährdet sehen. Dagegen haben Staaten, Gewerkschaften, Organisationen und Privatpersonen kein Klagerecht, wenn es etwa um Verstöße gegen Umweltauflagen, Arbeits- oder Menschenrechte geht. Die Klage des Atomkonzerns Vattenfall gegen Deutschland aufgrund des Atomausstiegs ist ein weiteres warnendes Beispiel vor solchen konzernfreundlichen Freihandelsabkommen. cw


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