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Zeit für zweite Strommarktliberalisierung in Bürgerhand

Für eine dezentrale Energiewende braucht es klimafreundliche Kraftwerke vor Ort, die Erneuerbaren Strom dort produzieren, wo er gebraucht wird. Der Energiehandel unter Nachbarn wird aber von Seiten der Politik noch blockiert – Bürger halten dagegen.

17.12.2017 – „Bei der Liberalisierung des Strommarktes wurde die Rolle der Bürger bisher vernachlässigt“, sagt Fabian Huneke, Senior Expert von Energy Brainpool Sie seien aber die zentralen Akteure eines dezentralen Energiesystems. „Erst ihre Teilhabe am Strommarkt versetzt sie in die Lage, die vor Ort technisch und wirtschaftlich effizienten Lösungen umzusetzen. Das schafft kein Gesetz und das schafft keine Verordnung“, so Huneke. Die Berliner Energiemarkt-Experten haben im Auftrag des Bündnis Bürgerenergie e. V. (BBEn) ein Impulspapier zum Bürgerstromhandel erarbeitet. Ihr Fazit: Der Stromhandel zwischen privaten Energieproduzenten und ihren Nachbarn könnte mit einfachen rechtlichen und energiewirtschaftlichen Maßnahmen zu einem dynamischen Markt mit großem Effekt für die Energiewende werden. Mit sachgerecht reduzierten Stromnebenkosten, verringertem Verwaltungsaufwand und der Unterstützung bürgernaher Dienstleister wäre eine zweite Liberalisierung des von großen Strukturen dominierten Stromhandels einfach umsetzbar. Der Handel zwischen Prosumenten und ihren Nachbarn ist theoretisch bereits heute möglich, Beispiele gibt es.

Doch die rechtlichen Hürden gegenüber dem kleinteiligen Strommarkt sind hoch gelegt. Mehr Markt und Freiheit für Bürger beim Handel mit erneuerbar erzeugtem Strom hätte aber zwei große Vorteile, so die Experten: Der Zubau Erneuerbarer-Energie-Anlagen gerade im urbanen Raum wäre deutlich attraktiver, zudem würde die digitale Innovation des Sektors dadurch gefördert. Damit könnten regional differenzierte Stromkosten für einen zielgerichteten Ausbau von regenerativen Energien an den Orten des Verbrauchs sorgen – denn genau das bedeute Dezentralität der Energiewende. Die will natürlich nicht jeder – die große Energiewirtschaft beeinflusst stark die politischen Entscheidungen. 

Wie Stromhandel unter Nachbarn funktionieren kann

Das Impulspapier Bürgerstromhandel zeigt konkret, wie Privatpersonen zu Verkäufern von erneuerbar erzeugtem Strom an ihre Nachbarn werden können. Dabei kommt im ersten Schritt ein Handel zwischen Prosumern und Nachbarn zustande. Dieser Vorgang wird dem jeweiligen Energieversorgungsunternehmen gemeldet, diese wickeln den Handel als Dienstleister ab. Der so gehandelte Strom erhält keine EEG-Vergütung mehr, sondern wird direkt von den Abnehmern vergütet. Damit belastet er nicht mehr das EEG-Konto und ist dennoch günstiger im Vergleich zum Fremdbezug.

„Ganz im Sinne der Bestrebungen auf EU-Ebene zeigt das Impulspapier, wie die bisherigen Hürden im Stromhandel von Nachbar zu Nachbar beseitigt werden können“, erläutert BBEn-Vorstand René Mono. „Zwar bestehen zwischen den EU-Organen mit Blick auf die Ausgestaltung Differenzen. Jedoch wurde die Notwendigkeit einer partizipativen Energiewende in Brüssel erkannt.“ Branchenexperten und viele Bürger ärgere es daher zunehmend, dass ausgerechnet Deutschland von Seiten des Bundeswirtschaftsministeriums die Bürgerenergie in Brüssel unterlaufe. na


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