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Dannenröder WaldHessens Grüne könnten die Rodung stoppen

Tarek Al-Wazri bei einer Veranstaltung der Heinrich Böll Stiftung.
Kann und will Tarek Al-Wazir den Ausbau der A49 noch stoppen? (Foto: Stephan Röhl, CC BY-SA 2.0)  

Ein neues Gutachten zeigt: Entgegen den Aussagen des hessischen Verkehrsministers Tarek Al-Wazir könnte sein Ministerium den Weiterbau der A49 und die Rodung des Dannenröder Waldes gesetzlich stoppen. Eine entscheidende Rolle spielt der Wasserschutz.

28.10.2020 – Bei der digitalen Mitgliederversammlung der hessischen Grünen am vergangenen Wochenende bekräftigte Tarek Al-Wazir noch einmal seinen Standpunkt: „Ich ärgere mich darüber, dass ich eine Autobahn fertigbauen muss, die ich nie bauen wollte", zitiert ihn der hessische Rundfunk. Doch nur der Bund könne das Projekt stoppen, so der grüne hessische Verkehrsminister. Dem widerspricht jedoch ein neues Gutachten im Auftrag der Umweltschutzorganisation Greenpeace.

Die Analyse zeige, dass Tarek Al-Wazir die aktuellen Rodungen für den Weiterbau der A49 sehr wohl noch aufhalten könne, sagt Greenpeace Verkehrsexpertin Marion Tiemann. „Als grüner Verkehrsminister muss er diesen Spielraum für die Verkehrswende nutzen”, so Tiemann weiter. Erstellt hat das Gutachten die Rechtsanwältin Roda Verheyen, die unter anderem den berühmt gewordenen peruanischen Bauer Saúl Luciano Lliuya in seiner Klage gegen RWE vertritt.

Zwar ist die A49 eine Bundesautobahn, deren Zulassung, Planung und Bau das Bundes-Fernstraßengesetz bestimmt. Jedoch ist das Fernstraßen-Bundesamt laut neuer gesetzlicher Regelungen erst ab dem kommenden Jahr für Genehmigungsverfahren die zentrale Planfeststellungsbehörde. Für die A49, deren Planung seit Mai 2012 festgeschrieben ist, ist nach wie vor das Hessische Verkehrsministerium die Planfeststellungsbehörde und damit zuständig für die gesamte Planung der A49 – also auch für einen eventuellen Rodungsstopp im Dannenröder Wald, sowie Maulbach- und Herrenwald.

Bereits 2012 hatte der Bund für Umwelt- und Naturschutz (BUND) in Hessen den damaligen Planfeststellungsbeschluss angefochten. Die Argumentation: die zu rodenden Waldabschnitte stellen eine erhebliche Beeinträchtigung nach Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie der Europäischen Union dar, wonach die Wälder als Schutzgebiete für Tiere und Pflanzen erhalten bleiben müssten. Da verkehrliche Belange damals als wichtiger eingestuft wurden, wies das Bundesverwaltungsgericht die Klage ab. Klimaschutz und die Auswirkungen auf die Wasserversorgung der Region waren damals nicht Gegenstand des Verfahrens.

Es geht ums Wasser

In diesem Zuge klagte der BUND Hessen im Juni dieses Jahres erneut. Die Planungen würden die Wasserrahmenrichtlinie der Europäischen Union missachten, die einen europäischen Rahmen für den Schutz und Bewirtschaftung von Wasser festlegt. Oberflächengewässer und Grundwasser müssen geschützt und eine Verschlechterung unbedingt verhindert werden. Der geplante Ausbau der A49 würde auch durch das Wasserschutzgebiet des Gleentals führen, was die Trinkwasserversorgung für etwa 500.000 Menschen in der Region sichert.

Zwar wurde die Klage mit Verweis auf die Genehmigung von 2012 erneut abgewiesen. Doch das Bundesverwaltungsgericht verwies in ihrer Urteilsverkündung darauf, dass der Planfeststellungsbeschluss von 2012, unter Berücksichtigung nachfolgend erwirkter Regularien hinsichtlich der europäischen Wasserrahmenrichtlinie, fehlerhaft sei. So könnten „erforderliche Schutzmaßnahmen nachträglich angeordnet und die rechtlich selbständigen wasserrechtlichen Erlaubnisse angepasst oder sogar widerrufen werden“, urteilte das Gericht.

Kann und muss das Verkehrsministerium tätig werden?

Für Anwältin Verheyen ein klarer Hinweis darauf, dass die Planfeststellungsbehörde, also das hessische Verkehrsministerium, noch tätig werden kann oder sogar muss. Denn für das Verkehrsministerium gelte es sicherzustellen, dass das Vorhaben nicht dauerhaft im Widerspruch zur europäischen Wasserrahmenrichtlinie stehe. Verheyen fordert in diesem Zuge ein neues Gutachten des Landes, dass die Auswirkungen des Autobahnbaus auf das Wasserschutzgebiet klar belegt.

Bislang gibt es nur einen wasserrechtlichen Fachbeitrag des Bauträgers der A49, der DEGES, an der Bund und Länder beteiligt sind. Diese Analyse erwartet keine relevanten Verschlechterungen durch den Autobahnbau. Doch der Fachbeitrag zeigt auch, dass Oberflächengewässer in dem Gebiet schon heute in einem unbefriedigenden Zustand sind. Auswirkungen von Rodungen und Autobahnbau auf das Grundwasser werden gar nicht erst prognostiziert.

Greenpeace verweist darauf, dass die Grünen schon einmal behaupteten, dass ihnen bei einem klimaschädlichen Bauprojekt rechtlich die Hände gebunden seien. Bei dem Hamburger Kohlekraftwerk Moorburg hatten die Grünen, als Verantwortliche der Hamburger Umweltbehörde, die Aufsicht über das Projekt. Jahre später stellte sich dann heraus: das Kraftwerk hätte aufgrund des europäischen Wasserrechts niemals so genehmigt werden dürfen. mf


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Kommentare

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Goldbach 28.10.2020, 18:41:34

Hier kommt erschwerend die TNT Blase auf dem Trinkwaser hinzu, die von den Altlasten Stadtallendorfs Munitionsfabriken noch immer auf der Wasseroberfläche vorhanden ist.

Anne Archinal 30.10.2020, 13:27:33

Weiteres Risiko: die genehmigte Trinkwasser-Fördermenge wird verlagert. Die Auswirkungen sind nicht untersucht. Ebenso die Auswirkungen des gerade stattfindenden Rückgangs der Grundwasserneubildungsrate in Zeiten des Klimawandels


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