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EnEV 2016 in Kraft – Erneuerbare werden Pflicht

Wer jetzt einen Neubau plant, muss mit den Werten der verschärften Energieeinsparverordnung rechnen. (Foto: nicAL)
Wer jetzt einen Neubau plant, muss mit den Werten der verschärften Energieeinsparverordnung rechnen. (Foto: nicAL)

Mit Beginn des neuen Jahres ist die erweiterte Energieeinsparverordnung in Kraft getreten. Damit will der Gesetzgeber die energetische Qualität von Neubauten nochmals erhöhen. Zu den verschärften Anforderungen kommt aber auch eine höhere Förderung.

10.01.2016 – Ohne Erneuerbare Energien geht beim Neubau jetzt eigentlich nichts mehr. Bei allen Neubauvorhaben, die nach dem 1. Januar 2016 eingereicht werden, gelten nun die strengeren Richtwerte. Der erlaubte Primärenergiebedarf sinkt um 25 Prozent, um das zu erreichen, muss eine möglichst effiziente Heiztechnik verwendet werden. Wer mit Erneuerbaren Energien heizt, etwa mit elektrischen Wärmepumpen, Solarthermie mit Speicher oder Pelletheizungen, verbessert die Bilanz. Der Wärmeschutz der Gebäudehülle muss um rund 20 Prozent im Vergleich zu den derzeit geltenden Vorgaben verbessert werden, das kann eine Erhöhung der Dämmstoffstärken bedeuten. Das ist auch dem verbesserten sommerlichen Hitzeschutz geschuldet, denn die extremen Hitzeperioden werden mit dem Klimawandel auch in Deutschland länger.

Auch in der Altbausanierung wird es strenger. In Altbauten muss die Anlage erneuert werden, wenn sie vor dem 1. Januar 1985 eingebaut wurde. Ausnahmen gelten für Niedrig- oder Brennwertkessel sowie für Eigentümer, die in Ein- oder Zweifamilienwohnhäusern seit mindestens 1. Februar 2012 selbst wohnen. Bei der Planung und allen Baumaßnahmen sollten Architekten und Bauherren bereits jetzt berücksichtigen, dass die EnEV auch in Zukunft weiter verschärft werden kann – also vorausschauend planen. Auch für die Warmwasserversorgung oder die Lüftung und Kühlung des Hauses sollte man auf hoch energieeffiziente Lösungen setzen. Eine vorausschauende Planung spart langfristig gesehen Geld, denn Nachrüstung ist in der Regel viel teurer.

Die aktuellen KfW-Fördersätze bleiben allerdings noch bis 1. April 2016 bestehen, d. h. Häuser im Standard KfW-Effizienzhaus 70 werden bis dahin immer noch gefördert. Ab 1. April sind dann aber nur noch Effizienzhäuser 55 und besser förderfähig, immerhin verdoppelt sich dann aber auch die Fördersumme auf 100.000 Euro je Wohneinheit. na


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Kommentare

Diskutieren Sie über diesen Artikel

Nachgefragt 10.01.2016, 14:45:55

+258 Gut Antworten

Gibt es eine Definition von

"extremen Hitzeperioden"?

 

Welche Temperatur muss über wie viele Tage hinweg herrschen dass Sie das als extreme Hitzeperiode einstufen?

 

Wo gilt diese Definition? Nur in Deutschland? Für Deutschland ist 30°C vielleicht schon heiß, in Spanien ist das ganz normal.


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