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Genossenschaften zufrieden mit Rechtsform

Bürgerenergiegenossenschaften erfreuen sich steigender Beliebtheit. (Foto: © NATURSTROM AG)
Bürgerenergiegenossenschaften erfreuen sich steigender Beliebtheit. (Foto: © NATURSTROM AG)

Das Ergebnis einer umfassenden Befragung unter Genossenschaften ergibt hohe Zustimmungswerte für die genossenschaftliche Gründungsberatung und Verbandsprüfung. Nachholbedarf gebe es bei der Unterstützung etwa durch öffentliche Wirtschaftsförderung.

02.07.2015 –Die Studie soll „Potenziale und Hemmnisse von unternehmerischen Aktivitäten in der Rechtsform der Genossenschaft“ herausstellen. Das Seminar für Genossenschaftswesen der Universität zu Köln und die Kienbaum Management Consultants GmbH hatten dazu hunderte von Genossenschaften nach ihrer Zufriedenheit mit der Rechtsform befragt, darunter etwa Bürgerenergiegenossenschaften, Baugenossenschaften oder auch kleinere Genossenschaften wie etwa Dorfläden.

95 Prozent der Genossenschaftsgründer sind demnach zufrieden mit der gewählten Rechtsform, 87 Prozent mit der Arbeit ihres Prüfungsverbandes und 95 Prozent der genossenschaftlichen Gründer beurteilen die Beratung durch den Genossenschaftsverband im Gründungsprozess als hilfreich.

Im Kern der Studie geht es um die Frage nach den administrativen Belastungen für Genossenschaftsgründer und das Kosten-Nutzen-Verhältnis der genossenschaftlichen Gründungsbegutachtung und Prüfung. Etwa 300 junge Genossenschaften von den insgesamt 2.300 genossenschaftlichen Gründungen der Jahre 2000-2013 wurden hierzu befragt. Aus den Ergebnissen der Studie will der Gesetzgeber einen eventuellen Reformbedarf des Genossenschaftsgesetzes ableiten.

„Die Gründer stufen die Vorteile der obligatorischen Gründungsbegutachtung und Pflichtprüfung – wie Sicherheit und Vertrauen – mehrheitlich viel höher ein, als die damit verbundenen Kosten und administrativen Belastungen“, so Axel Gedaschko, Präsident des GdW. Auch mit Blick auf kleine Initiativen im bürgerschaftlichen Engagement bestehe laut Studie kein weiterer Änderungsbedarf im Genossenschaftsgesetz. „Wenn die Bundesregierung bürgerschaftliches Engagement fördern möchte, dann geht eine Debatte über Rechtsformkosten an der Diskussion vorbei“, so Gedaschko weiter. Damit gebe es keinen Bedarf für die Einführung einer haftungsbeschränkten Kooperationsgesellschaft in das Genossenschaftsgesetz.

Zudem habe die Bundesregierung bereits zur Halbzeit der laufenden Legislaturperiode etliche Erleichterungen für kleine Genossenschaften auf den Weg gebracht. Dieses Paket werde positive Auswirkungen auf die Zahl der Gründungen in den nächsten Jahren haben – etwa Erleichterungen für Genossenschaften in Bezug auf das Kapitalanlagegesetzbuch, bei der Novellierung des Vermögensanlagegesetzes (Kleinanlegerschutz) sowie erleichterte Anforderungen an die Rechnungslegung für sog. Kleinstgenossenschaften nach dem Handelsrecht (HGB).

Nachholbedarf gebe es viel eher bei der Unterstützung von Genossenschaftsgründungen, so Gedaschko, hierbei müsse viel stärker in den Blickwinkel rücken, wie diese durch öffentliche Wirtschaftsförderung – so wie bei Unternehmen in anderen Rechtsformen auch – unterstützt werden könnten. na

Weitere Infos zu Genossenschaften bei der DGRV


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