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Biogaserzeuger wollen klagen

Ist der Bestandsschutz von Biogasanlagen in Gefahr? Das zumindest fürchten viele Anlagenbetreiber. (Bild: Naturstrom AG)
Ist der Bestandsschutz von Biogasanlagen in Gefahr? Das zumindest fürchten viele Anlagenbetreiber. (Bild: Naturstrom AG)

Nach Einschätzung des Fachverbandes Biogas können Betreiber von Biogasanlagen nicht mit einem gesicherten Schutz ihres Bestandes rechnen. Grund der Beunruhigung ist die im Rahmen der EEG-Reform geplante Höchstbemessungsleistung. Ein Biogaserzeuger kündigte nun Klage an.

30.04.2014 – Der Energiepark Blankenheim plant zusammen mit einer Rechtsanwaltskanzlei aus Leipzig eine Klage vor dem Verfassungsgericht. Dies geht aus einem Bericht des Nachrichtenportals top agrar online hervor. Auslöser der Klage ist demnach die im Rahmen der Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes geplante Höchstbemessungsleistung. Weitere Anlagenbetreiber werden sich möglicherweise der Klage anschließen.

Laut dem Fachverband Biogas können Betreiber von Biogasanlagen nicht mit einem gesicherten Schutz ihres Bestandes rechnen. Der Kabinettsentwurf zum Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) stehe im klaren Widerspruch zu den offiziellen Aussagen der Bundesregierung, wonach die Sicherheit bestehender Anlagen garantiert sein solle, so der Verband weiter. Insbesondere bei der Einführung der Höchstbemessungsgrenze sieht der Verband – und laut Befragung auch zahlreiche Anlagenbetreiber – einen klaren Eingriff in den Bestandsschutz.

Die Höchstbemessungsgrenze ergibt sich aus der maximalen Stromerzeugung in einem der vergangenen Kalenderjahre geteilt durch die Jahresstundenzahl (8.760). Die daraus errechnete Leistung der Anlage gilt als Basis für den weiteren Betrieb. Der Gesetzgeber berücksichtigt dabei allerdings nicht, auf welche tatsächliche Leistung das Konzept der Anlage ausgelegt ist: Betreibern, die erst in den vergangenen beiden Jahren erweitert haben, war es nicht möglich, die volle Jahresstromproduktion zu erreichen. Diese würden nun auf eine zu niedrige Bemessungsleistung fixiert und könnten die ursprünglich vorgesehene Zielleistung nicht mehr erreichen. So könnten auch bereits abgeschlossene Wärmeverträge nicht erfüllt werden. Betreiber, die schon in eine Erweiterung investiert haben, stehen nach Einschätzung des Fachverbandes Biogas vor massiven Problemen. rr


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