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HerkunftsnachweiseSteigende Gebühren erschweren Marktintegration kleiner PV-Anlagen

Solarmodul auf einem Haus
Die Gebühren für Grünstrom-Herkunftsnachweise sollen steigen, eine besondere Härte für Betreiber kleiner PV-Anlagen. (Foto: Piqsels / CC0)

Die Gebühren für die Erstellung von Herkunftsnachweisen für Grünstrom sollen steigen. Der Branchenverband BSW kritisiert die geplanten Erhöhungen, weil sie Betreiber kleinerer Solaranlagen benachteiligen.

14.07.2021 – Das Bundeswirtschaftsministeriums (BMWi) überarbeitet die Herkunfts- und Regionalnachweis-Gebührenverordnung (HkRNGebV). Der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW) kritisiert die geplanten Gebührenerhöhungen, weil sie insbesondere für Betreiber kleinerer Solaranlagen eine Hürde darstellen. Die Verordnung soll am 1. Oktober 2021 in Kraft treten.

Stromanbieter müssen Herkunftsnachweise für Grünstrom erwerben, wenn sie den Strom gegenüber ihren Kunden als Ökostrom oder Grünstrom deklarieren wollen. Die Herkunftsnachweise sind stark nachgefragt, denn immer mehr Stromkunden achten darauf, aus welchen Quellen ihr Strom tatsächlich stammt.

Doch Herkunftsnachweise werden nur für Strom aus Erneuerbaren-Energien-Anlagen erstellt, die keine EEG-Vergütung erhalten. Das Doppelvermarktungsverbot im Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG) steht dem entgegen. Es soll verhindern, dass Anbieter aus bereits mit Förderung erzeugtem Strom nochmals Wettbewerbsvorteile erlangen, indem sie diesen Strom als Ökostrom vermarkten.

Herkunftsnachweise werden an Bedeutung gewinnen

Deshalb gibt es für den überwiegenden Teil des Stroms aus Erneuerbaren Anlagen keine Herkunftsnachweise. Nur für Strom aus Neuanlagen ohne EEG-Vergütung oder aus ausgeförderten Anlagen ohne Anschlussförderung können die Betreiber beim Umweltbundesamt einen Herkunftsnachweis ausstellen lassen – und müssen dafür Gebühren zahlen.

Diese Herkunfts- und Regionalnachweise dürften dem BSW zufolge künftig an Bedeutung gewinnen, da die Zahl infrage kommender Solaranlagen absehbar steigen wird. Der BSW kritisiert die Unverhältnismäßigkeit der damit verbundenen Gebühren für Photovoltaik-Betreiber.

Gebühren für Betreiber steigen um 240 Prozent

Der aktuellen Registrierungsgebühr von mindestens 50 Euro pro Solaranlage und der jährlichen Kontoführungsgebühr von ebenfalls 50 Euro bei kleinen Anlagen stünden deutlich geringere Einnahmen aus dem Verkauf der Herkunftsnachweise gegenüber. Der vorliegende Verordnungsentwurf verschärfe die Situation noch einmal durch die geplante Anhebung der Registrierungsgebühr von 50 auf 120 Euro – eine Steigerung um 240 Prozent.

Die Ermittlung der Gebührenhöhe durch das BMWi beruhe nur auf der Betrachtung von Windkraftanlagen. PV-Anlagen würden dagegen explizit nicht berücksichtigt mit der Begründung, dass diese ohnehin die Auffanglösung für Ü20-Anlagen nutzen würden.

Doch diese Auffanglösung ist befristet und letztlich auch nur ein Vehikel, um den massenhaften Rückbau der noch funktionstüchtigen Anlagen zu vermeiden – denn der Strom aus diesen Anlagen wird gebraucht. Stattdessen stehen in der nächsten Dekade weitere Schritte zur Marktintegration der Erneuerbaren an – und dazu gehören auch kleine und mittlere Erzeugungsanlagen, die ihren Strom mit Herkunftsnachweisen vermarkten.

Der BSW sieht in dem vorliegenden Entwurf eine Hürde für Betreiber kleinerer Solarstromanlagen, den grün erzeugten Strom zu verkaufen. Der Verband fordert die Gebühren für kleine Solarstromanlagen abzusenken und das Zusammenfassen verschiedener Anlagen in einem Konto zu ermöglichen. pf


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