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EEG 2021Bundesrat fordert Änderungen am EEG-Entwurf

Teil des Bundesrat-Gebäudes
(Foto: LoboStudioHamburg Pixabay / Free License)

Der Bundesrat fordert den Bundestag zu Nachbesserungen am EEG 2021 auf. Dazu gehören deutlich höhere Ausbauziele von Wind- und Solarenergie und die Erleichterung von Eigenverbrauch. Auf teure Messtechnik soll bei Kleinstanlagen verzichtet werden.

09.11.2020 – Der Bundesrat hat am 6. November 2020 umfassend zum Entwurf für das EEG 2021 Stellung genommen. Die Fachausschüsse hatten über 100 Empfehlungsanträge vorgelegt.

Die Länderkammer begrüßt das Ziel der Treibhausgasneutralität, fordert aber auch gewichtige Nachbesserungen. So reichten die Ausbaupfade nicht aus, um das 65-Prozent-Ziel bis zum Jahr 2030 zu erreichen. Deshalb hält die Länderkammer eine deutliche Steigerung des Ausbaus von Windenergie an Land und der Photovoltaik für erforderlich.

Auf einen Systemwechsel bei der Vergabe von Marktprämien für den Ausbau von Solardächern auf Industrie- und Gewerbehallen soll weitgehend verzichtet werden. Im EEG-Entwurf ist vorgesehen, für große Photovoltaikanlagen auf Dächern ein eigenes Ausschreibungssegment einzuführen. Die in diesem Segment errichteten Anlagen würden dann einem Verbot von Eigenverbrauch unterliegen.

Stromerzeugung privater Haushalte ist von besonderer Bedeutung

Aus Sicht des Bundesrates hat die Stromerzeugung von privaten Haushalten für den weiteren Ausbau besondere Bedeutung, zumal sie Verbraucherinnen und Verbrauchern eine direkte Beteiligung an der Energiewende ermöglicht und die Akzeptanz der Erneuerbaren Energien erhöht.

Der Bundesrat bemängelt, dass die Möglichkeiten des Eigen- und Direktstromverbrauchs mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf stark zurückgedrängt werden. Er spricht sich dafür aus, die technischen Anforderungen und Kosten für die solare Selbstversorgung und den Betrieb kleiner Solarstromanlagen zu senken und die Rechte sogenannter Prosumer zu stärken, wie das auch von der bereits Ende 2018 verabschiedeten EU-Richtlinie vorgegeben wird.

Konkret fordert die Länderkammer in diesem Zusammenhang mehrheitlich, auf die Erhebung einer anteiligen EEG-Umlage auf selbstverbrauchten Solarstromstrom bis zu einer installierten Anlagenleistung von 30 Kilowatt zu verzichten.

Der Einbau kostspieliger und unverhältnismäßiger Messtechnik soll bei Neuanlagen erst ab einer Leistung von sieben Kilowatt statt wie im Gesetzesentwurf vorgesehen bereits ab einem Kilowatt Leistung erfolgen und bei ausgeförderten Anlagen nicht erforderlich sein, so eine weitere Forderung des Bundesrates.

Zubau von Offshore-Windparks beschleunigen

Der Bundesrat begrüßt die im Gesetzentwurf enthaltene neue Ausbau-Perspektive für Offshore-Windenergie, mahnt aber zusätzliche Maßnahmen an, damit der Zubau von Offshore Windparks schon ab 2025 wieder an Fahrt gewinnt und nicht erst ab 2029.

Die Stellungnahme des Bundesrates und die eventuelle Gegenäußerung der Bundesregierung werden dem Bundestag zur Entscheidung vorgelegt. Dieser hat bereits am 30. Oktober 2020 mit der Beratung in 1. Lesung begonnen. Nach Verabschiedung in 2. und 3. Lesung befasst sich der Bundesrat noch einmal abschließend mit dem Gesetz, das bereits zum 1. Januar 2021 in Kraft treten soll. pf


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Kommentare

Diskutieren Sie über diesen Artikel

Klaus-Peter Romberg 09.11.2020, 09:07:01

Sicher alles richtig. Aber was ist von entscheidender Bedeutung für eine solare Zukunft?

Petra Franke / energiezukunft 09.11.2020, 10:44:56

Für Deutschland kann man wohl im Moment sagen: Vereinfachung der gesetzlichen Regelungen! Die Anlagen sind preiswert, die Qualität der Komponenten hoch, Investments deshalb langlebig und nachhaltig, die Installationsunternehmen haben Routine und Erfahrung. Viele Menschen wollen eine Anlage bauen oder sich an einer Anlage finanziell beteiligen. ABER: komplizierte Regeln machen es unübersichtlich und mitunter unattraktiv: finanzielle Belastung von Eigenverbrauch, Vorgaben zu Messtechnik, steuerliche Auswirkungen, Anlagenzusammenfassung, Personenidentität von Betreiber und Verbraucher, Ausnahmetatbestände - diese Liste lässt sich fortführen, leider.

jomei 09.11.2020, 12:44:29

Ausschreibungszwang und Verbot des Eigenverbrauchs. Mit Markt hat das nichts zu tun, sondern mit Staatsdirigismus im Interesse der großen Konzerne. Neoliberalismus ist in Wirklichkeit Neofeudalismus.

Man stelle sich vergleichsweise vor: Ich lasse mir einen Apfelbaum auf mein Grundstück pflanzen, muss vorher eine Ausschreibung an alle Gartenbaubetriebe machen, und ab der ersten Ernte muss ich von Gesetz wegen die Äpfel an den Lebensmittelgroßhandel für'n Appel und'n Ei verkaufen und darf nichts selber davon essen. Bzw. mus das selbstgegessene versteuern zum Schutz des Lebensmittelhandels. Ist das nicht Stoff für eine Verfassungsklage? Oder eine Anzeige wegen legalisierter Nötigung?

Herrn Altmaiers mafiose Gesetzesvorlage kann ich mir nur so erklären: Nicht der selbstständige mündige Bürger, sondern die lobbyierenden Großkonzerne spenden reichlich an die CDU, die lebt davon. Natürlich lässt die die Hand nicht verhungern, die sie füttert.


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