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Welzow-SüdDie sind doch nicht dicht – Klage gegen Wasser-Maßnahmen der Leag

Luftaufnahme einer Landschaft mit Seen und Tagebauen und Kohlekraftwerken im Hintergrund
Lausitzer Seenland und aktive Tagebaue: aus dem selben Guss (Bild: Dr. Steinhuber, Wikimedia Commons, CC BY-SA 4.0)

Weiterhin fehlt eine ausreichende Dichtwand zum Schutz der Lausitzer Seenkette. Trotzdem hat das Landesamt in Brandenburg dem Bergbaubetreiber Leag die wasserrechtliche Erlaubnis für den Tagebau Welzow-Süd erteilt. Umweltverbände klagen.

05.03.2024 – Einst waren sie selbst Braunkohletagebaue, nun müssen sie vor dem noch aktiven Tagebau Welzow-Süd geschützt werden – die Seen des Lausitzer Seelands. Südlich von Welzow-Süd liegen Sedlitzer See, Partwitzer See und viele weitere geflutete Gruben des ehemaligen Braunkohleabbaus der DDR. Warum der aktive Tagebau für die Seen ein Problem darstellt? Um den Tagebaubetrieb trocken zu halten, wird zum einen aus der Umgebung Grundwasser abgepumpt. Das hat auch Folgen für den Wasserhaushalt der angrenzenden Seen.

Zum anderen sorgen spezielle Lausitzer Bodenverhältnisse für erhebliche Sulfatbelastungen. Der Boden enthält viel Pyrit, auch Schwefelkies genannt. Die Grundwasserabsenkung in und um Tagebaue herum bewirkt, dass an den Schwefelkies Sauerstoff herankommt. Folge einer chemischen Reaktion: Pyrit löst sich zu Eisen und Sulfat auf. Die Seenkette sowohl vor dem Austrocknen als auch der Sulfatbelastung schützen, könnte eine ausreichende Dichtwand am Tagebau Welzow-Süd.

Keine ausreichende Dichtwand?

Doch die fehlt weiterhin, wie der Umweltverband BUND Brandenburg und die Umweltrechtsorganisation ClientEarth beklagen. Trotzdem hatte das brandenburgische Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe (LBGR) im Dezember 2022 dem Bergbaubetreiber von Welzow-Süd, der Leag, eine Erlaubnis zur Gewässerbenutzung erteilt.

Dabei sei eine fertige Dichtwand, zum Schutz der Lausitzer Seenkette, Voraussetzung für die Erlaubnis gewesen, kritisieren die Umweltverbände. Laut Leag ist die Wand zu 70 Prozent fertiggestellt und der Bau 2030 abgeschlossen, so der Bergbaubetreiber auf Anfrage des rbb Ende Januar. Doch die Umweltverbände kritisieren mangelnde Baufortschritte und unzureichenden Schutz für die Lausitzer Seen.

Bereits im Februar 2023 legte der BUND Widerspruch gegen die Entscheidung des LBGR ein. Doch die Behörde wies den Widerspruch zurück. Daher hat der BUND nun gemeinsam mit ClientEarth Klage gegen das LBGR und deren wasserrechtliche Erlaubnis beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingereicht. „Eine Dichtwand als Lösung anzubieten, die ein vier Kilometer langes Loch hat und tonnenweise Wasser hindurchlässt, ist lächerlich. Das gefährdet die Umwelt und das Klima“, sagt Jennifer Seyderhelm, Umweltjuristin bei ClientEarth.

Axel Kruschat, Geschäftsführer des BUND Brandenburg, ergänzt: „Wir können uns den Braunkohleabbau keinen Tag mehr leisten. Die Genehmigung der Tagebaue hat den Wasserhaushalt der Lausitz massiv beschädigt. Die Klimakrise wird dies verschärfen. Das LBGR erteilt hier eine Erlaubnis ohne den Bergbaubetreiber entsprechend in die Pflicht zu nehmen.“

Fehlende Rückstellungen für die Rekultivierung?

Umweltverbände kritisieren auch, das Landesbergamt verlasse sich zu sehr auf Angaben der Leag zu Rekultivierungsmaßnahmen und hinterlegten Sicherheiten für diesen Milliardenschweren Prozess. Ein Urteil des Verwaltungsgerichts Cottbus gab im Sommer 2022 Leag und LBGR in dieser Frage zwar recht, aber der BUND Brandenburg verweist auf die bisherige Nachsorge auf alte DDR-Tagebaue, für die, laut Nachhaltigkeitsbericht 2021 der Lausitzer und Mitteldeutschen Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbH (LMBV), bislang 13 Milliarden Euro zur Verfügung gestellt werden mussten und ein Ende der Nachsorge nicht abzusehen sei. Analog könne man die zu erwartenden Kosten für die Rekultivierung der Leag-Tagebaue ansetzen.  

Dies sei mit den Vereinbarten Rückstellungen zwischen Leag und Staat nicht zu schaffen. Zudem gab die Leag Mitte Dezember 2023 eine Umstrukturierung bekannt, wonach die Geschäftsfelder Kohle und Erneuerbare Energien künftig nur noch durch eine Holding miteinander verbunden sind und die zukunftsträchtige Erneuerbaren Sparte nicht mehr für das Kohlegeschäft haften müsste.

Der Umweltverband Grüne Liga befürchtet dahinter Pläne der Leag, die Tagebaue pleite gehen zu lassen, sobald die Kohle herausgeholt ist. Die Folgekosten in Milliardenhöhe würden dann auf die Steuerzahlenden abgewälzt, weil ausreichende insolvenzfeste Rückstellungen fehlen. Über einen Zeitpunkt des Kohleausstiegs im Lausitzer Revier wird derweil weiter zwischen Bund und Ländern gerungen. Die Bundesregierung will einen Ausstieg bis 2030, wie im Rheinischen Revier. Brandenburg und Sachsen beharren auf den ursprünglich beschlossenen Ausstieg 2038. mg


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