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EU mahnt zur Einhaltung der Energieeffizienzrichtlinie

Die EU-Kommission verklagt Griechenland vor dem Gerichtshof der Europäischen Union wegen Nichtumsetzung der Energieeffizienzrichtlinie, Deutschland erhält indes eine letzte Mahnung, und außer Malta hat keiner die Richtlinie fristgemäß umgesetzt.

23.06.2015 – Als hätten die Griechen nicht schon genug andere Probleme, jetzt werden sie auch noch verklagt weil sie nicht energieeffizient genug sind. Nach der Energieeffizienz-Richtlinie müssen alle EU-Mitgliedstaaten zwischen dem 1. Januar 2014 und dem 31. Dezember 2020 bestimmte Energieeinsparziele erreichen, und zwar entweder durch Energieeffizienzverpflichtungssysteme oder durch andere zielgerichtete politische Maßnahmen im Haushalts-, Gebäude-, Industrie- und Verkehrssektor.

Im Rahmen der Energieeffizienzverpflichtungssysteme müssen Unternehmen Energiesparmaßnahmen auf Ebene der Endkunden einführen, beispielsweise Beratung über bessere Isolierung. Die Frist für die Umsetzung der Verpflichtungen dieser Richtlinie durch die Mitgliedstaaten endete nun am 5. Juni 2014.

Mit ihrer Klage gegen Griechenland beantragt die Kommission die Verhängung eines Zwangsgelds in Höhe von 29.145,60 Euro – pro Tag. Bei der Festlegung dieses Zwangsgelds werden Dauer und Schwere des Verstoßes berücksichtigt. Falls die Umsetzung unvollständig bleibt und der Gerichtshof die Ansicht der Kommission bestätigt, müsste das tägliche Zwangsgeld vom Tag des Urteils an oder ab einem vom Gericht festgelegten Datum bis zum vollständigen Abschluss der Umsetzung gezahlt werden.

Deutschland hat noch zwei Monate Zeit um nachzubessern, dann kann die Kommission das Land ebenfalls vor dem Gerichtshof der EU verklagen und die Verhängung eines Zwangsgeldes beantragen. Insgesamt haben allerdings 27 EU-Mitgliedstaaten – also fast alle – ein förmliches Aufforderungsschreiben erhalten, weil sie die Richtlinie nicht fristgemäß bis Juni 2014 umgesetzt haben. na


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