Menü öffnen

Tagebau TurówPolen drohen Strafzahlungen von fünf Millionen jeden Tag

Braunkohleabbau in Turów. Zu sehen ist ein Förderband für Kohle.
Sollte Polen den Kohleabbau in Turów weiter erlauben, könnte dies teuer werden. (Bild: MEDIA WNET, flickr, CC BY-SA 2.0)

Da Polen sich der Anordnung des Europäischen Gerichtshofs widersetzt, den Kohleabbau in Turów zu stoppen, fordert Tschechien das Gericht nun auf eine Strafe von fünf Millionen Euro jeden Tag zu verhängen, an dem der Tagebau fortgeführt wird.

09.06.2021 – Im Streit um den Braunkohleabbau im polnischen Tagebau Turów forciert Tschechien den Druck auf das Nachbarland. Nachdem Polen sich der Anordnung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) widersetzte den Braunkohleabbau in Turów zu stoppen, fordert Tschechien nun das Gericht auf Strafzahlungen von fünf Millionen Euro jeden Tag zu verhängen, an dem Polen den Weiterbetrieb des Tagebaus genehmigt.

Tschechien fürchtet um sein Wasser in der Region Liberec, die an Polen und den dortigen Braunkohletagebau Turów grenzt. Untersuchungen hatten ergeben, dass die für den Tagebau nötige Absenkung des Grundwasserspiegels zu Verlust von Trinkwasser in Liberec führt. Auch  Luftverschmutzung ist in der Grenzregion ein Problem.

Doch Polen genehmigte den Weiterbetrieb von Turów, ohne – nach gültigem Europäischen Recht – die von dem Tagebau betroffenen Nachbarländer Tschechien und Deutschland in Konsultationen einzubeziehen und eine gemeinsame Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen. Nachdem die EU-Kommission einer Beschwerde von Tschechien recht gab, klagte die tschechische Regierung vor dem Europäischen Gerichtshof. Ende Mai ordnete das EuGH den Stopp der Mine an, bis ein finales Urteil gefällt wird. Dem widersetzte sich Polen, weswegen Tschechien das EuGH nun auffordern will die millionenschweren Strafzahlungen zu verhängen.

Übliche Praxis

Die Anordnung von Strafzahlungen ist eine übliche Praxis des EuGHs wenn sich Staaten Anordnungen des Gerichtes widersetzen. Wenn Polen einer zweiten Anordnung nicht nachkommt, treten die Strafzahlungen in Kraft. Wegen Umweltverletzungen sah sich Polen schon einmal Strafzahlungen ausgesetzt. Trotz eines gerichtlich verfügten Rodungsstopps im Bialowieza-Nationalpark hatte Polen dort weiter Bäume gefällt. Daraufhin verhängte das EuGH Strafzahlungen von 100.000 Euro täglich und die polnische Regierung stoppte die Rodungen.

Ob das EuGH im Fall von Turów tatsächlich Strafzahlungen von fünf Millionen Euro täglich verhängen wird, ist indes noch offen. Anna Cavazzini, sächsische Europaabgeordnete ist sich sicher, „Strafzahlungen in dieser Höhe würden extrem wehtun, in diesem Fall sei die Wahrscheinlichkeit hoch, dass Polen eine Lösung vorzieht. „Es gibt eine rechtlich bindende Entscheidung des Europäischen Gerichtshof und die muss umgesetzt werden. Wir dürfen nicht akzeptieren, dass rechtsstaatliche Grundsätze über Bord geworfen werden“, so Cavazzini gegenüber energiezukunft.

Für Petra Urbanová von der Frank Bold Society, die die Menschen in Liberec in Rechtsfragen unterstützt, ist die Höhe der geforderten Strafzahlungen angemessen. „Wie der EuGH bestätigt hat, ist die unmittelbare Bedrohung für die Umwelt und die Gesundheit sehr hoch, wenn die Mine illegal weiterbetrieben wird. Niemand darf sich über das Gesetz stellen“, so Urbanová gegenüber energiezukunft.

Tschechien ist verhandlungsbereit

Wie die tschechische Regierung im Zuge der Forderung nach Strafzahlungen ebenfalls mitteilte, sei man bereit unter bestimmten Voraussetzungen über eine Rücknahme der Klage zu verhandeln. Polen müsse sich bereit erklären in gemeinsamen Konsultationen mit der EU und den betroffenen Nachbarländern das Genehmigungsverfahren erneut aufzurollen und dabei alle verfügbaren Informationen über die Auswirkungen des Bergbaus bereitzustellen. Darüber hinaus fordere Tschechien eine Rückerstattung der Kosten für den Bau von Trinkwasserbrunnen auf tschechischer Seite, wie Umweltminister Richard Brabec gegenüber euractiv mitteilte. Die geschätzten Kosten dafür würden bei 40 bis 50 Millionen Euro liegen.

Voraussetzung für entsprechende Verhandlungen müsse jedoch sein, dass Polen erst einmal den Kohleabbau im Tagebau Turów stoppt, sagt Petra Urbanová. „Wenn Polen sich weigert an EU-Recht zu halten, dann kann das Land kein verlässlicher Partner für anstehende Verhandlungen sein“, so Urbanová. mf


Mehr zum Thema


Kommentare

Diskutieren Sie über diesen Artikel

Keine Kommentare gefunden!

Neuen Kommentar schreiben


Name: *
E-Mail: *
(wird nicht veröffentlicht)
Nicht ausfüllen!


Kommentar: *

(wird nicht veröffentlicht)
max 2.000 Zeichen


energiezukunft