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Sharing Economy: Rechtsbrüche machen Startups attraktiv

Im Januar 2015 setzten sich Taxifahrer unterschiedlicher Unternehmen in Portland, USA für eine faire Marktregulierung ein. Unternehmen der Shared Economy sollten ihrer Meinung nach die gleichen Bedingungen wie herkömmliche Taxis haben. (Foto: Aaron Pare
Im Januar 2015 setzten sich Taxifahrer unterschiedlicher Unternehmen in Portland, USA für eine faire Marktregulierung ein. Unternehmen der Shared Economy sollten ihrer Meinung nach die gleichen Bedingungen wie herkömmliche Taxis haben. (Foto: Aaron Parecki, commons.wikimedia.org/wiki/File:Uber_Protest_Portland_(15652884204).jpg, CC BY 2.0)

Anarchisches Verhalten von jungen Unternehmen der Sharing Economy wird bei ihren Kunden als positiv wahrgenommen, zeigt eine Studie der Universität Hohenheim. Dabei stoßen vor allem die Gesetzesbrüche von unsinnigen Vorschriften auf Zustimmung.

13.08.2016 – Ein anarchisches Verhalten von Startups, die der Sharing Economy zuzuordnen sind, hebt das Image bei ihren Kunden, ergab eine Studie der Universität Hohenheim. Vor allem dann, wenn das übertretene Gesetz von den Benutzern für illegitim gehalten wird. Bekannte Beispiele dafür sind etwa die Buchungsplattform für private Ferienwohnungen Airbnb oder der Vermittlungsdienst für Fahrdienstleistungen Uber. Beide Plattformen gelten als umstritten – und sind vielleicht gerade deswegen bei ihren Kunden so beliebt.

Die Wissenschaftlerin Marion Büttgen und Mattias Steinert vom Fachgebiet für Unternehmensführung haben in ihrer Studie untersucht, wie ein anarchisches Verhalten von Startup-Unternehmen der Sharing Economy von potentiellen Kunden wahrgenommen wird. So kann es sich für einzelne Unternehmen positiv auf ihren Unternehmenserfolg auswirken, wenn sie sich kompromisslos über Gesetze und Verbote hinwegsetzen. Das ist allerdings auch davon abhängig, ob die Kunden die gebrochenen Vorschriften selbst als unsinnig einschätzen.

Experiment simuliert fiktives Mitfahr-Unternehmen

Im Rahmen seiner Masterarbeit hat Steinert ein Online-Experiment durchgeführt, bei dem er seinen Probanden ein fiktives Szenario vorgelegt hat. Mittels einer App für das Handy vermittelt Driver4U Fahrgäste an Privatpersonen, die ähnlich wie bei Uber mit ihrem eigenen PKW Fahrdienstleistungen anbieten. Da sie im Gegensatz zu regulären Taxis keine Steuern und Abgaben zahlen müssen, können sie ihre Fahrten deutlich günstiger anbieten. Etablierte Taxi-Unternehmen reichen daher Klage gegen Driver4U ein, dem fiktiven Unternehmen wird der Geschäftsbetrieb gerichtlich verboten.

„Dann variieren wir das anarchische Verhalten des Unternehmens und die Legitimität der gebrochenen Rechtsvorschrift für verschiedene Teilnehmer-Gruppen“, erklärt Büttgen das Experiment. Bei der Variation des anarchischen Verhaltens zeigt sich Driver4U entweder reumütig und führt sofort nach dem Urteil die ortsüblichen Taxitarife ein, oder trotzt dem Verbot und verzeichnet daraufhin ein beispielloses Wachstum bei den Neuanmeldungen.

Bei der Variation der Legitimität der Gesetzesbrüche werden ebenfalls zwei unterschiedliche Varianten gebildet. So bildet entweder eine historische Reichsverordnung aus dem Jahr 1941, die eine Gefährdung der Wehrtauglichkeit der Chauffeure ausschließen möchte, die gesetzliche Grundlage des Urteils, oder aber ein Gesetz, das Geringverdienern wie den Taxifahrern eine Existenzgrundlage schaffen soll.

Bringt Anarchie tatsächlich Kunden?

Die anschließende Befragung der Probanden zeigt, dass das anarchische Unternehmensverhalten viel eher unterstützt wird, als das rechtskonforme. „Dieser Effekt wird noch verstärkt, wenn die übertretene Rechtsvorschrift als illegitim anzusehen ist“, so Büttgen. Widersetzt sich Driver4U also dem Gerichtsurteil, das auch noch auf der historischen Reichsverordnung beruht, empfinden die Befragten das Unternehmen eher als nützlich und würden es weiterempfehlen.

„Anarchisch agierende Unternehmen gelten als rebellisch und können von diesem Coolness-Faktor bei ihren potenziellen Kunden profitieren“, betont Büttgen. Allerdings scheinen nicht nur die in der Studie gewählten Szenarien starke Extreme darzustellen, auch könnten anderen Faktoren das Ergebnis stark beeinflusst haben. Beispielsweise könnte die Preiskomponente bei der Frage, ob die Probanden das Angebot weiterhin nützen würden, eine erhebliche Rolle gespielt haben. Die Einführung ortsüblicher Taxitarife macht das Unternehmen schon deswegen uninteressant, da es preislich gegenüber anderen Anwendungen keinen Mehrwert mehr besitzt. Viel eher wird Driver4U natürlich weiterhin verwendet, wenn das Unternehmen dem Verbot trotzt und die Preise entsprechend niedrig bleiben. Ob in der Studie für derartige Effekte Kontrollgruppen gebildet wurden, wird aus der Pressemitteilung nicht deutlich.

Auch wirkt die Urteilsgrundlage der historischen Reichsverordnung leicht überzogen, sodass das daraus entstehende Ergebnis wenig verwunderlich erscheint. Trotzdem ist es sicherlich realistisch, dass sich sowohl das anarchische Verhalten als auch die Legitimität der gebrochenen Rechtsvorschrift auf den wirtschaftlichen Erfolg von Startups auswirken können. jk


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