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Taxonomie-VerordnungUmweltorganisationen klagen gegen EU-Kommission

Eingang eines Gebäudes bei Nacht. Auf der Wand prangt der Schriftzug Berlaymont und European Commission
Das Berlaymont-Gebäude in Brüssel, Belgien: Sitz der beklagten Europäischen Kommission. (Bild: Radek Kucharski, flickr, CC BY 2.0)

Die Kritik ist weiter immens, doch die EU-Kommission rückt nicht von ihrer Entscheidung ab, Gas innerhalb der sogenannten Taxonomie-Verordnung als nachhaltig einzustufen. Umweltorganisationen klagen daher nun vor dem Europäischen Gerichtshof.

18.04.2023 – Die EU-Kommission verstoße sowohl gegen ihr eigenes Klimagesetz als auch gegen die Taxonomie-Verordnung insgesamt, so die Umweltorganisationen ClientEarth, Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) und Transport&Environment in einer gemeinsamen Pressemitteilung. Da die EU-Kommission weiterhin nicht von ihrem Standpunkt abweiche rechtmäßig zu handeln, habe man Klage beim Europäischen Gerichtshof eingereicht. Die Klage richtet sich gegen die Einstufung von Erdgas in der neuen EU-Taxonomie, unter bestimmten Umständen als nachhaltige Energiequelle zu gelten.

Die Taxonomie-Verordnung definiert Umweltziele und Nachhaltigkeitskriterien, die den nachhaltigen und grünen Strukturwandel in der EU fördern sollen. Ziel der grünen Taxonomie ist es, Investitionen in klimafreundliche Technologien zu erleichtern. Investoren, wie Banken, müssen künftig Rechenschaft darüber leisten, inwieweit ihre Investitionen den Nachhaltigkeitskriterien der Taxonomie entsprechen. Ein grundsätzlich positiver Ansatz, wie auch Umwelt- und Klimaschützer:innen finden. Doch neben der Atomkraft, wird auch Gas unter gewissen Einschränkungen als nachhaltig deklariert.

Demnach sollen als nachhaltig klassifizierte Gaskraftwerke ab 2035 nur noch mit kohlendioxidarmen Gasen laufen dürfen. Damit sind Gase definiert, die 70 Prozent weniger Treibhausgase ausstoßen als herkömmliches Erdgas. Mit welchen Gasen diese Zielmarke erreicht werden kann, steht noch in den Sternen. Grundsätzlich müssen die Gaskraftwerke für den Einsatz mit Wasserstoff bereit sein. Doch Wasserstoff wird ein knappes Gut bleiben. Und bis es überhaupt zu dessen erweiterten Einsatz kommen kann, wird noch viel Gas in den Kraftwerken verfeuert werden.

Zwischendurch sah es für Klima- und Umweltschützer:innen gut aus. NGOs und Parlamentarier:innen hatten derart Druck gemacht, dass sich die Ausschüsse für Umwelt (ENVI) und Wirtschaft (ECON) im Europaparlament in einer Resolution mehrheitlich gegen die Taxonomie-Verordnung in dieser Form aussprachen. Zwar durchlief die Taxonomie-Verordnung per delegiertem Rechtsakt der EU-Kommission nicht den normalen Gesetzgebungsprozess – Änderungsvorschläge seitens des Parlamentes oder Rates waren nicht möglich – aber die EU-Institutionen konnten ein Veto einlegen.

Klageweg beschritten

Doch in der finalen Abstimmung im EU-Parlament votierte eine Mehrheit für die Taxonomie-Verordnung in der vorliegenden Fassung. Auch im EU-Rat, dem Gremium der Europäischen Mitgliedsländer, fand sich keine qualifizierte Mehrheit gegen die Taxonomie. Dabei gab es Mitgliedsländer, die sich gegen die Verordnung aussprachen. Mitte Oktober letzten Jahres reichte Österreich eine Nichtigkeitsklage gegen die Taxonomie vor dem Europäischen Gerichtshof ein.

„Kernkraft ist zu teuer und zu langsam, um uns im Kampf gegen die Klimakrise zu helfen. Auch Erdgas ist definitiv keine grüne Investition. Das Verbrennen von Erdgas und dessen Förderung und Transport setzt Unmengen an CO2 und Methan frei. Das schadet unserem Klima enorm. Klimaschädigendes Erdgas als grün zu bezeichnen ist irreführend, schwächt die Glaubwürdigkeit der Taxonomie und ist schlecht fürs Klima“, kritisierte die österreichische Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie, Leonore Gewessler, im letzten Jahr.

Bereits einen Monat zuvor, Mitte September, hatten ClientEarth, BUND und Transport&Environment eine interne juristische Prüfung des delegierten Rechtsaktes bei der EU-Kommission beantragt. Doch die EU-Kommission erklärte im Februar dieses Jahres, man habe rechtmäßig gehandelt. ClientEarth-Juristin Marta Toporek widerspricht dem: „Die Kommission hat diese Einstufung von fossilem Gas als ‚nachhaltig‘ klar rechtswidrig vorgenommen und dabei die Einschätzung ihres eigenen wissenschaftlichen Expertenrates missachtet. Diese Entscheidung steht in Widerspruch zum europäischen Klimagesetz und der Taxonomie-Verordnung selbst. Sie verstößt auch gegen die Verpflichtungen der EU im Rahmen des Pariser Abkommens. Die Weigerung der Kommission, auf unsere Einwände einzugehen und ihren Kurs zu korrigieren, ist enttäuschend.“

Der BUND-Vorsitzende Olaf Bandt sagt: „Mit der Entscheidung, fossiles Erdgas als klimafreundlich zu klassifizieren, hat sich die EU-Kommission sowohl faktisch als auch rechtlich auf sehr dünnes Eis begeben. Echten Klimaschutz gibt es nur mit einem Ausbau der erneuerbaren Energien und Energiesparen im großen Stil. Dringend notwendige Investitionen in vermeintliche Brückentechnologien umzuleiten leistet der Energiewende einen Bärendienst.“ Die klagenden Organisationen rechnen mit einer ersten mündlichen Anhörung in der zweiten Hälfte von 2024. Ein Urteil könnte Anfang 2025 folgen. mg

Nachtrag: Auch Greenpeace reichte am heutigen Dienstag Klage gegen die EU-Taxonomie ein. Die Klage richtet sich sowohl gegen die Klassifizierung von Gas als auch Atomkraft als nachhaltige Energiequelle.


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Kommentare

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Juri Hertel 18.04.2023, 09:55:58

Ist nach EU Recht keine einstweilige Verfuegung moeglich?


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