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Mangelnde Luftreinhaltung: DUH verklagt Berliner Senat

An allen verkehrsnahen Messstellen in Berlin werden die Grenzwerte für Stickstoffdioxid überschritten. Die Deutsche Umwelthilfe hat gegen die permanente Luftverschmutzung nun Klage erhoben. (Foto: © Sascha Kohlmann, flickr.com/photos/skohlmann/12207957
An allen verkehrsnahen Messstellen in Berlin werden die Grenzwerte für Stickstoffdioxid überschritten. Die Deutsche Umwelthilfe hat gegen die permanente Luftverschmutzung nun Klage erhoben. (Foto: © Sascha Kohlmann, flickr.com/photos/skohlmann/12207957893, CC BY-SA 2.0)

Da an allen verkehrsnahen Messstellen in Berlin die Grenzwerte für Stickstoffdioxid überschritten werden, hat die Deutsche Umwelthilfe nun Klage erhoben. Der Senat soll geeignete Maßnahmen ergreifen, um die Luftqualitätsvorgaben der EU einzuhalten.

08.06.2016 – Auch wenn die Luftverschmutzung in anderen deutschen Städten noch deutlich schlimmer ist, überschreitet Berlin seine Stickstoffdioxid (NO2)-Grenzwerte trotzdem erschreckend regelmäßig. Daher hat die Deutsche Umwelthilfe (DUH) beim Verwaltungsgericht Berlin Klage gegen den Berliner Senat eingereicht. Seit dem Jahr 2010 wurde der vorgeschriebene Grenzwert von 40 µg/m3 NO2 im Jahresdurchschnitt an allen verkehrsnahen Messstationen überschritten. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt müsse die Gesundheit der Berliner Bürger in dem Maße schützen, wie es die 9. Bundes-Immissionsschutzverordnung (BImSchV) verlangt.

Doch Berlin ist beim Thema Luftverschmutzung kein Einzelfall. So hat die DUH bereits im vergangenen Jahr acht weitere deutsche Städte wegen der Überschreitung von Grenzwerten verklagt. Dass Stuttgart bereits seit einiger Zeit mit überhöhten Stickstoffdioxid-Werten kämpft, ist seit langem bekannt. Aber auch Frankfurt am Main, Köln, Bonn, Düsseldorf, Aachen, Gelsenkirchen und Essen überschreiten allesamt die EU-Grenzwerte. Rechtskräftige Urteile liegen inzwischen gegen Limburg und Offenbach vor. Außerdem hatte die EU-Kommission bereits im Juni vergangenen Jahres aufgrund der Überschreitung von Stickstoffoxid-Grenzwerten ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet. Der Bundesregierung zufolge sei jedoch mit der Einhaltung der NO2-Grenzwerte frühestens im Jahr 2020 zu rechnen.

DUH: Schmutzige Diesel-Pkw aus Berlin aussperren

Die DUH wirft dem Berliner Senat daher vor, dass die derzeit geplanten Luftreinhaltemaßnahmen unzureichend seien, da selbst die neuen Diesel-Pkw durchschnittlich sieben Mal mehr Stickstoffdioxid emittieren als erlaubt. „Der Berliner Senat wagt es aber derzeit nicht, sich mit der mächtigen Automobilindustrie anzulegen und schmutzige Diesel-Pkw aus der Stadt auszusperren“, stellt der Bundesgeschäftsführer der DUH Jürgen Resch fest. „Mit unserer Klage wollen wir erreichen, dass der Berliner Senat endlich effektive und kurzfristig wirkende Luftreinhaltemaßnahmen ergreifen muss“, so Resch weiter.

Die Deutschen Umwelthilfe sieht viel Potential zur Verringerung der NO2-Emissionen. Es seien nicht nur kurzfristig Verkehrsbeschränkungen und LKW-Durchfahrverbote an hoch belasteten Orten möglich, sondern auch zeitliche Sperrungen von hoch belasteten Straßen. Die DUH schlägt darüber hinaus die Einführung einer City-Maut vor. Die Senatsverwaltung könne die Nutzung des Öffentlichen Nahverkehrs durch die Einführung eines Bürgertickets attraktiver gestalten. Außerdem könnten die Fuß- und Radverkehrswege ausgebaut werden sowie emissionsärmere Busse zum Einsatz kommen.

„Jeder hat ein Recht auf saubere Luft“

Es bleibt fraglich, wieso die Umwelthilfe die Umsetzung von Luftreinhaltemaßnahmen überhaupt erst juristisch erstreiten muss. „Jeder hat ein Recht auf saubere Luft“, sagt Rechtsanwalt Peter Kremer, der die DUH in dem Verfahren vertritt. Er sieht das nicht nur durch ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes bestätigt, sondern auch durch die bisherigen Erfolge der DUH vor Gericht. Die Senatsverwaltung müsse nun so schnell wie möglich damit beginnen, deutlich effektiver zu handeln. „Dabei gilt es auch zu berücksichtigen, dass die durch NO2 verursachten Gesundheitsschäden vor allem diejenigen treffen, die sich keine gute Wohnlage leisten können. Das Umweltproblem ist gleichzeitig ein Sozialproblem, doch bislang stellt sich der Senat dieser Verantwortung nicht“, so Kremer. jk


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