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Steinkohle-Kraftwerk Datteln IVRegionalplan Ruhr rechtlich auf wackeligen Füßen

Schiffe auf dem Dortmund-Ems-Kanal an der Anlegestelle für das Kohlekraftwerk Datteln IV
Erneut im Visier: das Steinkohlekraftwerk Datteln IV am Dortmund-Ems-Kanal. (Foto: Tetzemann, CC BY 3.0 via Wikimedia Commons)

Das Festhalten an der Nutzung des umweltschädlichen Steinkohlekraftwerks Datteln IV am Standort darf nach Ansicht der Anwälte von ClientEarth in dieser Form nicht Teil des Regionalplans Ruhr bleiben – weil es diesen damit rechtlich angreifbar macht.

09.05.2022 - Die Umweltrechtsorganisation ClientEarth hat in einer Stellungnahme deutliche Kritik an den aktualisierten Plänen des Regionalverbandes Ruhr für das Steinkohlekraftwerk Datteln IV geübt. Die Umweltjuristen fordern die Planungsbehörde auf, das Gerichtsurteil vom vergangenen August zu berücksichtigen, mit dem der Bebauungsplan des Steinkohleblocks für unrechtmäßig erklärt wurde. Das Festhalten an einer weiteren Nutzung von Datteln IV als Kraftwerkstandort, wie es im aktuellen Entwurf steht, darf nach Ansicht von ClientEarth in dieser Form nicht Teil des Regionalplans bleiben, weil es diesen damit ganz klar rechtlich angreifbar mache.

„Im aktuell vorgelegten Entwurf des Regionalplans Ruhr hält der Regionalverband mit der beabsichtigten Sicherung des Kraftwerksstandorts Datteln IV an einem rechtswidrigen Vorhaben fest“, erläutert Umweltjuristin Francesca Mascha Klein aus dem Berliner Büro von ClientEarth. „Wir haben das Planungsbüro im Rahmen des Beteiligungsverfahrens auf diesen schwerwiegenden Fehler aufmerksam gemacht und hoffen sehr, dass unsere Bedenken in der endgültigen Version des Regionalplans Berücksichtigung finden. In der bislang vorliegenden Form würde diese Planung einer gerichtlichen Prüfung mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht standhalten.“

Die juristische Auseinandersetzung um das Kohlekraftwerk Datteln – das sich in nächster Nähe zu einer Kinder- und Jugendklinik befindet – zieht sich bereits über zehn Jahre hin. Trotz der Proteste vor Ort gegen die verheerenden gesundheitlichen und klimaschädlichen Auswirkungen ist der neue Steinkohleblock im Mai 2020 in Betrieb gegangen. Am 26. August 2021 hatte das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster in einem von ClientEarth unterstützten Verfahren den Anwohnern recht gegeben und den Bebauungsplan für Datteln IV für unwirksam erklärt.

Nach Ansicht des OVG hätte insbesondere aufgrund der zu erwartenden erheblichen negativen Umweltauswirkungen des Vorhabens Datteln IV eine gründlichere Alternativen-Prüfung im Sinne einer effektiven Umweltvorsorge stattfinden müssen. Die Planungsbehörde des Regionalverbandes scheint bei der Überarbeitung des Regionalplanes Ruhr diesen Umstand komplett außer Acht zu lassen und nimmt auch selbst keine eigene Abwägung oder Alternativen-Prüfung vor, kritisiert ClientEarth.

Der Kraftwerksbetrieb von Datteln IV trägt durch die CO2-Emissionen von bis zu acht Millionen Tonnen zu einer spürbaren Verschärfung der Klimakrise bei. Luft- und Wasserverschmutzung mit Schwermetallen wie Quecksilber, Blei und Arsen führen zu erheblichen Beeinträchtigungen für die Anwohner, weil diese zu Krebs und Erkrankungen des Nervensystems führen können, warnen die Anwälte der Erde. Zudem stelle das Kraftwerk wegen der Gefahr des Austrags von Keimen in den Kühlturmtröpfchen ein besonderes gesundheitliches, unter Umständen sogar tödliches Risiko für die Patienten der nur 1.000 Meter entfernten Kinder- und Jugendklinik dar. In diesem Zusammenhang hatte ClientEarth im Juni 2021 insbesondere auf die zusätzliche Gefährdung durch Legionellen hingewiesen.

Zusätzlich zum Urteil des OVG vom 26. August 2021 sind gegen Datteln IV derzeit noch weitere Verfahren anhängig. Sollte das Gericht neben dem Bebauungsplan auch die immissionsschutzrechtliche Genehmigung für das Kraftwerk für unwirksam befinden, so müsste der Betrieb ohnehin eingestellt werden. „Der Regionalverband Ruhr wäre gut beraten, in seiner Planung das Ende der Nutzung dieses Kraftwerkstandorts vorzusehen“ rät Klein. na


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