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Weihnachtsquiz Teil 4: PR-Trick der Atomkonzerne

Energiewendedemo in Berlin (Foto: Nicole Allé)
Energiewendedemo in Berlin (Foto: Nicole Allé)

Im Dezember urteilte das Bundesverfassungsgericht dass der Atomausstieg zwar rechtmäßig gewesen sei aber dennoch die Eigentumsrechte der AKW-Konzerne verletzt habe und ihnen eine Entschädigung zusteht – allerdings deutlich weniger als gefordert.

31.12.2016 – Daraufhin zogen die Energiekonzerne zahlreiche Klagen gegen die Bundesrepublik zurück. Atomkraftgegner vermuten darin jedoch einen PR-Trick. Denn weitere Klagen mit einem rund zehnmal höheren Streitwert werden aufrechterhalten. So könnte die Laufzeitbegrenzung der noch verbleibenden Reaktoren die Bundesrepublik doch noch rund eine Milliarde Euro kosten.

Vattenfall klagt außerdem weiterhin vor einem US-Schiedsgericht gegen die Steuer auf Brennelemente. Dabei kann sich der Schadensersatz auf bis zu fünf Milliarden Euro belaufen. „Wenn die AKW-Betreiber jetzt 20 Klagen fallen lassen, so ist das nicht viel mehr als eine PR-Maßnahme“, kommentierte Jochen Stay, Sprecher der Anti-Atom-Organisation .ausgestrahlt. Viele davon wären juristisch aussichtlos gewesen und seien bereits in der ersten Instanz verloren worden.

Mit einer einmaligen Zahlung in Höhe von 23 Milliarden Euro werden die Konzerne dauerhaft aus der Verantwortung für Zwischen- und Endlagerung radioaktiv belasteter Abfälle entlassen. Das wird bei Weitem nicht reichen.

Frage 4: Für welchen Zeitpunkt hat Deutschland eigentlich den Atomausstieg beschlossen?

 

Bis 31.12.2016 stellen wir jeden zweiten Tag eine Frage zu den umwelt- und energiepolitischen Ereignissen, über die wir in diesem Jahr auf energiezukunft.eu berichtet haben. Alle vier Fragen beantworten und an unsere E-Mailadresse portal(at)energiezukunft.eu senden! Bis spätestens 3. Januar 2017 müssen die Antworten per Mail bei uns eingehen. Unter den Teilnehmern, die alle Fragen richtig beantwortet haben, verlosen wir diese energiegeladene Preise.


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