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Geplante Novelle des KWK-Gesetzes enttäuscht

GE Jenbacher Biogasmotor Güssing 2006
GE Jenbacher Biogasmotor Güssing 2006 (Foto: No machine-readable author provided. Gerfriedc assumed (based on copyright claims)., CC BY-SA 3.0 http://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0 , via Wikimedia Commons)

Für Umweltverbände und Opposition genügt der neue Entwurf für die Novelle des Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetzes nicht den Erfordernissen der Energiewende. Das Gesetz schraube das Ausbauziel der umweltfreundlichen Strom- und Wärmeerzeugung herunter.

25.08.2015 – Das große Potential der Kraft-Wärme-Kopplung für den Klimaschutz werde damit verschenkt, mahnt Werner Neumann, Energie-Experte beim BUND. Er kritisiert beim nun vorliegenden Referentenentwurf, dass vor allem kleinere dezentrale KWK-Anlagen nicht ausreichend gefördert würden. Insbesondere solle künftig die Eigenstromnutzung aus KWK nicht mehr gefördert, andererseits jedoch durch die EEG-Umlage belastet werden. „Was hier als KWK-Förderung verkauft wird, ist letztlich eine Behinderung des KWK-Ausbaus“, urteilt Neumann.

Dabei klingen die Pläne von Bundeswirtschaftsminister Gabriel zunächst einmal gar nicht so schlecht: Es wird von einer Verdopplung der Förderung gesprochen. Vier Millionen Tonnen CO2 sollen dadurch bis 2020 zusätzlich eingespart werden. Die Klimaabgabe sollte hier einen Ausgleich schaffen, bei der die Energiekonzerne zur Kasse gebeten werden sollten, wenn sie mit ihren alten Braunkohlekraftwerken weiterhin Millionen Tonnen CO2-Emissionen verursachen.

Anfang Juli hat die Große Koalition jedoch einen Rückzieher gemacht und sich für einen Mix aus Kapazitätsreserve und KWK-Förderung entschieden, die Steuerzahler und Stromkunden höher belastet. KWK-Anlagen sollen dabei durch ein Umlageverfahren gefördert werden. Die Höhe der KWK-Umlage ist bislang auf 750 Millionen Euro jährlich gedeckelt, Gabriel will sie nun auf 1,5 Milliarden Euro pro Jahr anheben.

Zwar habe die Bundesregierung also im Zuge des Kompromisses zu Kohlekraftwerken die KWK-Förderung aufgestockt, erläutert BUND-Energieexperte Neumann. Dies genüge jedoch noch nicht, um für einen ausreichend schnellen Ausbau zu sorgen. Eine besonders bittere Pille sei, dass diese Einigung dazu geführt habe, dass weniger Braunkohlestrom vom Netz gehe.

Die Bundesregierung vergebe eine Chance, mit der effizienteren Erzeugung von Strom und Wärme große Mengen des klimaschädlichen Kohlendioxids einzusparen, urteilt Neumann. Eine höhere Anzahl von KWK-Anlagen, mit Wärmespeichern kombiniert, könnte zudem für einen besseren Ausgleich mit dem schwankendem Wind- und Solarstrom sorgen. KWK könne zur regionalen Energiesicherheit sehr viel beitragen und sei deutlich kostengünstiger als Maßnahmen wie etwa der überregionale Netzausbau.

Mit Nah- und Fernwärme aus KWK-Anlagen könnten insbesondere Großstädte und Ballungsräume effizient und klimafreundlich mit Warmwasser und Heizwärme versorgt werden, so der BUND. Die KWK-Novelle müsse daher dringend mit entsprechenden Änderungen in Bau- und Planungsgesetzen sowie mit einer umfassenden Fortbildung für Planer und Architekten einhergehen. „Für die Zukunft gilt: Wird die derzeit teilweise eingesetzte Kohle durch Gas und später beispielsweise durch mit erneuerbarem Strom produziertes Windgas ersetzt, dann können KWK-Anlagen künftig noch umweltfreundlicher betrieben werden als heute“, so Neumann.

Der BUND fordert daher, das Ziel von 25 Prozent KWK an der Gesamt-Stromerzeugung beizubehalten. Um die gesunkenen Börsenstrompreise zu kompensieren, müsse der KWK-Zuschlag für die Anlagen außerdem deutlich um drei bis vier Cent pro Kilowattstunde angehoben und die Gesamtförderung auf drei Milliarden Euro gesteigert werden. Dies würde zwar die Strompreise um etwa einen halben Cent pro Kilowattstunde erhöhen, wäre jedoch mit einem großen Klimaschutzeffekt und dann möglichen Abstrichen beim Ausbau der Stromnetze verbunden.

Bereits im Juni hatte der BUND einen Vorschlag zur Kraft-Wärme-Kopplung und zur Novellierung des KWK-Gesetzes 2016 gemacht Ende September soll das Bundeskabinett dem Referentenentwurf zur KWK-Novelle zustimmen, ab Oktober der Bundestag beraten. Änderungen seien bis dahin noch möglich. na


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