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Mehr Geld für Mini-KWK-Anlagen

Ab 2020 sollen 25 Prozent der Stromerzeugung aus Kraft-Wärme-Kopplung stammen. Betreiber von Mini-KWK-Anlagen erhalten mehr Zuschüsse, für energieeffiziente Kraftwerke gibt es eine besondere Bonusförderung. Die neuen Konditionen gelten schon jetzt.

26.02.2015 – Für die Förderung von Mini-KWK-Anlagen bis 20 Kilowatt elektrisch (kWel) gelten seit diesem Jahr verbesserte Förderkonditionen. Betreiber kleiner Kraftwerke mit entsprechend niedriger Leistung erhalten mehr Geld, zudem wurde eine Bonusförderungen für besonders energieeffiziente Mini-KWK-Anlagen eingeführt. Der Wärmeeffizienzbonus wird für Mini-KWK-Anlagen gewährt, die mit einem zweiten Abgaswärmetauscher zur Brennwertnutzung ausgestattet und an ein hydraulisch abgeglichenes Heizungssystem angeschlossen sind. Er beträgt 25 Prozent der Basisförderung. Förderanträge nimmt das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) entgegen. Die technischen Anforderungen sind zudem einfacher geworden und eine jährliche Degression entfällt.

Das Mini-KWK-Programm soll zusätzlich zum Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz Impulse für den breiten Einsatz auch von kleinen KWK-Anlagen geben. Künftig können neue Blockheizkraftwerke bis 20 Kilowatt elektrisch in bestehenden Gebäuden einen einmaligen Investitionszuschuss erhalten, der nach der elektrischen Leistung der Anlagen gestaffelt ist. Als bestehendes Gebäude gilt ein Gebäude, für das der Bauantrag vor dem 1. Januar 2009 gestellt beziehungsweise die Bauanzeige vor dem 1. Januar 2009 erstattet wurde.

Ziel der Bundesregierung ist es, dass bis zum Jahr 2020 insgesamt 25 Prozent der Stromerzeugung aus energieeffizienter Kraft-Wärme-Kopplung stammt. Deswegen soll der Zubau von Anlagen im privaten Hausbau zunehmen.  Auch manche Bundesländer haben ihre Fördermittel aufgestockt. In Baden-Württemberg wurden die Tilgungszuschüsse für KfW-Kredite für die Energieeffizienzfinanzierung um zwei weitere Prozentpunkte auf damit 24,5 Prozent erhöht. Davon profitieren beispielsweise Heizungen mit KWK-Anlagen. NRW fördert große KWK-Kraftwerke bis einschließlich 50 kWel gezielt mittels Zuschüssen. Gelder gehen neben neuen Projekten auch an aufgerüstete, ältere Kraftwerke und Wärmeübergabestationen oder Sorptionskälteanlagen. Interessenten können sich bei Beratungsbedarf an die EnergieAgentur.NRW wenden. rr

Die Liste förderfähiger Anlagen finden Sie hier.


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