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Die Meinung
04. Februar 2019

Kohlekompromiss: Es geht voran

Der Kohlekompromiss nach intensiver Arbeit und vielen schwierigen Verhandlungen ist eine Überraschung. Aus Sicht des Klimaschutzes nicht optimal, aber für die deutsche Energiepolitik ein immens wichtiger Schritt, um die vorhandenen Blockaden aufzulösen. Das Fazit von einem, der im Innersten dabei war.

Reiner Priggen, Mitglied der Kohlekommission und Vorstand Landesverband Erneuerbare Energien NRW

Reiner Priggen, Mitglied der Kohlekommission und Vorstand Landesverband Erneuerbare Energien NRW
Reiner Priggen war Mitglied der Kohlekommission und ist Vorstand Landesverband Erneuerbare Energien NRW
Foto: LEE NRW

04.02.2019 – Lange geschah nichts und dann wollten alle mitreden.

Die Geschichte

Verabredet wurde die „Kohlekommission“ in der Großen Koalition von CDU-CSU und SPD im Jahr 2016. Eingesetzt wurde sie dann durch Kabinettsbeschluss im Juni 2019. Mit 28 stimmberechtigten und drei nicht stimmberechtigten Bundestagsabgeordneten der Regierungsfraktionen war die Kommission groß. Mit den vier begleitenden Bundesministerien (Wirtschaft, Arbeit, Umwelt und Heimat-Innen) und den immer zahlreich anwesenden (und intervenierenden) Vertretern der Landesregierungen von Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen und Saarland waren es bei jeder Sitzung der Kommission rund 120 Personen, die dort zusammen tagten und miteinander diskutierten.

In den folgenden acht Monaten wurde sehr intensiv gearbeitet. 85 Sachverständige wurden angehört, und drei Exkursionen in die Braunkohlereviere nach Mitteldeutschland, der Lausitz und in das Rheinische Revier durchgeführt. Um zu arbeitsfähigen Texten zu kommen wurden für die beiden Bereiche Energie-Klimaschutz und Strukturpolitik kleine Arbeitsgruppen gebildet, die die Textvorschläge erarbeiteten.

Mitglieder der Kommission waren unter anderem die Vertreter großer Umweltorganisationen und wichtiger wissenschaftlicher Einrichtungen: BUND, DNR, Greenpeace, Öko-Institut, Potsdam-Institut für Klimafolgenforschung. Auf der anderen Seite des klimapolitischen Meinungsspektrums Vertreter der Industrie mit BDI, BDA, DIHK, der Gewerkschaften IGBCE, Verdi und DGB. Zudem Mitglieder der Kommunen und der Energiewirtschaft mit BDEW, VKU und den Erneuerbaren Energien.

Die Aufgabenstellung – Vom Pariser Klimaziel war keine Rede

Die von der Bundesregierung vorgegebene Aufgabenstellung der Kommission im Bereich des Klimaschutzes lautete konkret:

  • „Maßnahmen, die das 2030-er Ziel für den Energiesektor zuverlässig erreichen, einschließlich einer umfassenden Folgenabschätzung. Aus dem Klimaschutzplan ergibt sich hierfür die Vorgabe zur Verringerung der Emissionen aus der Energiewirtschaft um 61 bis 62 Prozent im Jahr 2030 gegenüber dem Jahr 1990. Für den Beitrag der Kohleverstromung soll die Kommission geeignete Maßnahmen zur Erreichung des Sektorziels 2030 der Energiewirtschaft, die in das Maßnahmenprogramm 2030 zur Umsetzung des Klimaschutzplans einfließen sollen, vorschlagen.“
     
  • „Darüber hinaus ein Plan zur schrittweisen Reduzierung und Beendigung der Kohleverstromung, einschließlich eines Abschlussdatums und der notwendigen rechtlichen, wirtschaftlichen, sozialen, renaturierungs- und strukturpolitischen Begleitmaßnahmen.“
     
  • „Ebenso Maßnahmen zum Beitrag der Energiewirtschaft, um die Lücke zur Erreichung des 40%-Reduktionsziels so weit wie möglich zu reduzieren.“

Die Aufgabe der Kommission war also nicht die Umsetzung des 1,5-Grad-Ziels des Pariser Klimaabkommens, nicht die notwendigen Emissionsminderungen im Verkehrs-, Gebäude- oder Landwirtschaftsbereich. All das sind Aufgaben, die unverändert als Herausforderung bestehen. Die Klimaschutzbewegung wird also mitnichten überflüssig. Wir sind nur einen kleinen, aber wichtigen Schritt weiter.

Denn was aufgrund der schwierigen Ausgangslage und dem sehr breiten Spektrum der Beteiligten nahezu unmöglich erschien ist nach einer zähen mehr als 20 Stunden währenden finalen Sitzung gelungen. Die Beteiligten einigten sich auf einen gemeinsamen Abschlussbericht. Dieser Abschlussbericht geht an die Bundesregierung und muss nun in verschiedenen Gesetzen seinen Niederschlag finden. Er eröffnet die Chance, den Stillstand in der Klimaschutzpolitik in Deutschland aufzulösen.

Ausgangspunkt war 2017 ein Kraftwerksbestand von 20 Gigawatt Braunkohle und 23 Gigawatt Steinkohle

  • „Im Zeitraum von 2018 bis 2022 sollen Braunkohlekraftwerke und Steinkohlekraftwerke schrittweise in dem Umfang stillgelegt oder über das KWK-G umgerüstet werden, dass die Leistung der Kraftwerke im Markt im Jahr 2022 auf rund 15 GW Braunkohle und rund 15 GW Steinkohle reduziert wird. Das entspricht im Vergleich zu Ende 2017 einem Rückgang von annähernd 5 GW bei Braunkohlekraftwerken und 7,7 GW bei Steinkohlekraftwerken. Darüber hinaus empfiehlt die Kommission die weitgehende Umstellung von Kohle auf Gas innerhalb der Netzreserve (derzeit 2,3 GW). Insgesamt kommt es damit zu einer Reduzierung um mindestens 12,5 GW Kohlekraftwerke im Markt.“

„Die zusätzliche Stilllegung von 3 GW Braunkohle über die Sicherheitsbereitschaft hinaus bis 2022 soll ausschließlich im Rheinischen Revier erfolgen. Die Details sind Gegenstand von Verhandlungen zwischen Unternehmen und Bundesregierung.“

  • „Der Klimaschutzplan 2050 sieht für die Energiewirtschaft bis zum Jahr 2030 vor, die Treibhausgasemissionen um 61 – 62 % gegenüber 1990 auf 175 – 183 Mio. t CO2-Äq zu reduzieren. Um dies zu erreichen, ist ein deutlicher Rückgang der installierten Leistung der am Markt agierenden Kohlekraftwerke erforderlich. Dazu sollen Braunkohlekraftwerke und Steinkohlekraftwerke den Markt verlassen, so dass sich die Leistung der Kohlekraftwerke im Markt (ohne Reserven) im Jahr 2030 auf maximal 9 GW Braunkohle und 8 GW Steinkohle verringert. Das entspricht im Vergleich zu 2017 einem gesamten Rückgang von 10,9 GW bei Braunkohlekraftwerken und 14,7 GW bei Steinkohlekraftwerken. Die Verringerung der Treibhausgasemissionen im Zeitraum 2023 – 2030 erfolgt möglichst stetig. 2025 erfolgt dabei ein substantieller Zwischenschritt bei der Emissionsminderung von 10 Millionen Tonnen möglichst durch ein Innovationsprojekt.“

Die stetige Reduktion von 6 GW Braunkohle zwischen 2023 und 2030 erfordert die Stilllegung von Alt-Blöcken in Jänschwalde und Boxberg im Lausitzer Revier. Es verbleiben im Jahr 2030 noch 3 GW Braunkohle im Rheinland und 6 GW in den Ostdeutschen Revieren. Außerdem soll die Stilllegung von 4 GW Steinkohle-Kraftwerken im Zeitraum 2020 bis 2022 erfolgen.

  • „Für den Fall, dass eine einvernehmliche Lösung mit den Betreibern von Braunkohlekapazitäten nicht bis zum 30. Juni 2020 erfolgt ist, empfiehlt die Kommission eine ordnungsrechtliche Lösung mit Entschädigungszahlungen im Rahmen der rechtlichen Erfordernisse entsprechend des oben genannten Reduktionspfades umzusetzen. So wird aus Gründen der Versorgungssicherheit eine planbare Entwicklung sichergestellt.“
     
  • „Als Abschlussdatum für die Kohleverstromung empfiehlt die Kommission Ende des Jahres 2038. Sofern die energiewirtschaftlichen, beschäftigungspolitischen und die betriebswirtschaftlichen Voraussetzungen vorliegen, kann das Datum in Verhandlungen mit den Betreibern auf frühestens 2035 vorgezogen werden. Die Überprüfung, ob dies möglich ist, erfolgt im Jahr 2032 („Öffnungsklausel“). Diese Überprüfung umfasst auch, ob die Annahmen für die Beendigung der Kohleverstromung insgesamt realistisch sind.“

Bemerkenswert sind weitere wichtige Aussagen zur Stilllegung von CO2-Zertifikaten in Höhe der zusätzlich eingesparten CO2-Mengen (im Jahr 2023 und weitere Prüfung in den Jahren 2026 und 2029), sowie zur Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetztes und des Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetzes, zur Schaffung verlässlicher Rahmenbedingungen für Investitionen in Erneuerbare Energien im Einklang mit dem 65-Prozent-Ökostrom-Ziels bis 2030 sowie der Weiterentwicklung und Fortführung der Förderung der Kraft-Wärme-Kopplung durch eine Verlängerung des KWKG bis 2030.

Zur Überarbeitung des Systems der Steuern und Abgaben, Entgelte und Umlagen im Energiebereich (im Jahr 2023 und weitere Prüfung in den Jahren 2026 und 2029) und zur Prüfung der Einführung eines CO2-Bepreisungsinstrumentes mit Lenkungswirkung in den Sektoren außerhalb des Europäischen Emissionshandels (im Jahr 2023).

Strukturhilfen für die Kohleländer und Garantien für die Beschäftigten

Die Kommission spricht sich für umfangreiche Unterstützungsmöglichkeiten für die Braunkohlereviere zur Bewältigung des Strukturwandels aus. Dabei sind die vorgesehenen Gelder in erheblichem Umfang Mittel für den Ausbau der Infrastruktur in den Bereichen Verkehr (hier vor allem Schienenverbindungen) und Innovation. Diese hätten aber unabhängig vom Ende der Kohleverstromung ohnehin angegangen werden müssen, und werden nun als Teil des Strukturwandels konzentriert vorgezogen. Für die kommenden Jahre sollen in einem strukturpolitischen Sofortprogramm die im Bundeshaushalt für die aktuelle Legislaturperiode eingeplanten 1,5 Milliarden Euro verwendet werden.

Bis zum 30. April 2019, also in drei Monaten, soll die Bundesregierung umfangreiche Entwürfe für die notwendigen gesetzlichen Maßnahmen vorlegen, mit den betroffenen Ländern abstimmen und parallel Verhandlungen mit den Unternehmen führen:

  • „Ein Bestandteil des Gesetzespakets soll ein Maßnahmengesetz sein, in dem etwa Maßnahmen des Bundes bzw. mit Bundesbeteiligung insbesondere im Bereich Infrastrukturausbau, Wirtschafts- und Innovationsförderung sowie Ansiedlung von Behörden und von Forschungseinrichtungen geregelt werden könnten. Die Kommission erachtet es als erforderlich, dass der Bund hierfür ein zusätzliches Budget für aus dem Bundeshaushalt zu finanzierende Einzelprojekte für die von einer vorzeitigen Beendigung der Kohleverstromung betroffenen Länder von pro Jahr 1,3 Mrd. Euro über 20 Jahre bereitstellt. Das Maßnahmengesetz soll zudem in einem zu ratifizierenden Staatsvertrag zwischen dem Bund sowie den betroffenen Ländern und Kommunen umgesetzt werden. Ein Beispiel für eine solche rechtliche Konstruktion könnte etwa das Berlin-Bonn-Gesetz sein. Die Regelungen des Maßnahmengesetzes müssen sicherstellen, dass die notwendige Flexibilität in dem jahrzehntelangen Prozess der Strukturentwicklung ermöglicht wird.“
     
  • „Die Kommission erwartet, dass die Bundesregierung bis zum 30. April 2019 die Eckpunkte für ein solches Maßnahmengesetz in Abstimmung mit den betroffenen Bundesländern vorlegt. Über das Maßnahmengesetz hinaus wird zur mittel- und langfristigen Absicherung strukturpolitischer Maßnahmen aus Mitteln des Bundes den Ländern eine Finanzierungsmöglichkeit zur Verfügung gestellt, die von der Haushaltslage unabhängig ist. Die Kommission empfiehlt für die von einer vorzeitigen Beendigung der Kohleverstromung betroffenen Länder jährlich Mittel in Höhe von 0,7 Mrd. Euro über 20 Jahre zur Verfügung zu stellen.“

Die Aufteilung der langfristigen Finanzmittel wird zwischen den Ländern und der Bundesregierung besprochen. Nach Berichten der Aachener Zeitung werden in den 20 Jahren in NRW rund 15 Milliarden Euro erwartet, 18 Milliarden in der Lausitz und 7 Milliarden im Mitteldeutschen Revier.

Für die Beschäftigten sollen Regelungen wie bei der Beendigung des Steinkohlenbergbaus in Deutschland getroffen werden. Ziel ist, dass niemand in die Arbeitslosigkeit entlassen wird.

Der Hambacher Wald und die Umsiedlungen – Rettung möglich

Einer der negativsten Eindrücke der Arbeit in der Kommission war die Weigerung der Industrie und der Ostdeutschen Ministerpräsidenten sich zu den von der Umsiedlung bedrohten Menschen in ihren Dörfern Mühlrose, Proschim, Pödelwitz und Obertiz zu äußern. Diese Umsiedlungen sind angesichts der in jedem Fall frühzeitig zu beendenden Kohleförderung nicht mehr notwendig und ein klares helfende Wort nicht nur zur Sozialverträglichkeit für die Beschäftigten sondern auch für die von der Umsiedlung Bedrohten wäre überfällig gewesen.

Es war in der Kommission unmöglich den Menschen in Proschim, die schon in der DDR zur Devastierung verurteilt waren, dann doch nicht vertrieben wurden, von Vattenfall nach der Wende wieder zur Disposition gestellt und nun vom tschechischen Investor mit einer Entscheidung auf 2022 vertröstet werden, Sicherheit vor der Vertreibung zu geben. Es wird Aufgabe der Klimabewegung sein, diese Orte in ihrem Widerstand zu unterstützen. Aber vielleicht schafft es die demnächst neue Landesregierung in Brandenburg hier Klarheit herzustellen.

In NRW ist die Landesregierung aufgefordert schnell eine Lösung sowohl für den Hambacher Wald als auch für die in der laufenden Umsiedlung befindlichen Dörfer im Dialog mit der Zivilgesellschaft und den von der Umsiedlung Betroffenen zu suchen und dabei die beschleunigte Schaffung von Fakten zu verhindern. Die weitere Rodung des Waldes ist nicht mehr notwendig. Die 18 Milliarden für das Land sollten auch die schnelle Übersicherung des Waldes an eine Naturschutzstiftung ermöglichen.

Ein lesenswertes Dokument

Der Kommissionsbericht ist mit seinen vielen Details lesenswert. Insbesondere auch die Vorschläge zum Monitoring, zur Evaluierung und zu den Revisionsklauseln im Kapitel 6. Sie sind vernünftig und ungewöhnlich detailliert. Damit wird ausgeschlossen, dass der Bericht entgegengenommen und dann folgenlos abgelegt wird. Bis zuletzt war auch ein Scheitern der Kommission eine Option. Das hätte aber nur Verlierer produziert. Keine Fortschritte beim Klimaschutz für die Umweltseite, ein Chaos beim Kohleausstieg in den Regionen, keine Chance auf einen geordneten Strukturwandel und eine weitere langanhaltende Hängepartie in der Energiewirtschaft. Jetzt gibt es viel Detailarbeit für alle Beteiligten, aber ein Aufschlag für den Strombereich liegt mit dem Bericht der Kohlekommission vor.

Reiner Priggen ist gelernter Maschinenbauingenieur und war 17 Jahre Grünen-Abgeordneter im Landtag von Nordrhein-Westfalen, sowie bis 2017 stellvertretender Fraktionsvorsitzender. Der Energieexperte ist ehrenamtlicher Vorsitzender des Landesverbands Erneuerbare Energien LEE NRW und war Mitglied der Kohlekommission.




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