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Tagebau JänschwaldeGericht gibt Umweltverbänden recht

Eine riesige Braunkohlegrube mit Baggern und Förderbändern
Schon im September 2019 wurde der Tagebau Jänschwalde gerichtlich vorübergehend gestoppt. Im Februar 2020 aber wurde der Betrieb wieder aufgenommen. (Bild: Stefan Fussan, Wikimedia Commons, CC BY-SA 4.0,3.0,2.5,2.0,1.0)  

Deutsche Umwelthilfe und Grüne Liga hatten gegen die übermäßige Wasserentnahme für den Betrieb des Braunkohletagebaus Jänschwalde geklagt. Das Gericht gab ihnen nun recht. Bis Mitte Mai muss der Betreiber, die LEAG, den Tagebau stoppen.

18.03.2022 – Anfang Dezember vergangenen Jahres zogen Deutsche Umwelthilfe (DUH) und Grüne Liga gegen den Weiterbetrieb des Tagebaus Jänschwalde vor das Cottbusser Verwaltungsgericht. Nach Recherchen der Umweltverbände pumpt der Bergbaubetreiber LEAG seit 2017 kontinuierlich zu viel Grundwasser ab. Am gestrigen Donnerstag gab das Gericht dem Eilantrag recht. Innerhalb von zwei Monaten muss die LEAG nun die für einen Tagebaustopp erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen einleiten. Ab dem 15. Mai müssen die Kohlebagger dann stillstehen.

Bereits 2019 hatten die Umweltverbände einen vorübergehenden Stopp des Tagebaus bewirkt, da eine nötige Umweltverträglichkeitsprüfung fehlte, die den Schutz der umliegenden Feucht- und Moorgebiete gewährleistet. Im Februar 2020 jedoch genehmigte die zuständige Bergbehörde, das Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe (LBGR), den Hauptbetriebsplan für die Jahre 2020 bis 2023 inklusive vorliegender Umweltverträglichkeitsprüfung.

Auf Grundlage von Daten, die das LBGR auf Anfrage der Umweltverbände mitteilte, pumpte die LEAG jedoch bis Oktober 2021 240 Millionen Kubikmeter mehr Wasser ab, als wasserrechtlich erlaubt ist. Das ist etwa das sechsfache Volumen des Müggelsees. Allein 2020 wurde mit 114,06 Kubikmeter das dreifache der für dieses Jahr erlaubten Menge abgepumpt – in einer Region, die seit Jahren unter Wassermangel leidet. Der nahegelegene Pinnower See etwa leidet unter erheblichen Wasserentzug. Weitere Moore und Feuchtgebiete rund um den Tagebau drohen ebenfalls auszutrocknen.

Gefährdete Versorgungssicherheit?

Angesichts des Ukraine-Krieges warnt LEAG-Bergbauvorstand Phillipp Nellessen gegenüber dem rbb vor einem Stopp der Kohleförderung: „Wir bedauern diese Gerichtsentscheidung zum Tagebau Jänschwalde, die aus unserer Sicht weitreichende Folgen sowohl für die aktuell bereits vor dem Hintergrund des Ukraine-Kriegs in Frage gestellte Versorgungssicherheit mit Strom und Wärme hat als auch gravierende Auswirkungen für die Natur und die Strukturentwicklung in der Region um den Tagebau mit sich bringt.“ Noch ist das Urteil nicht rechtskräftig. Die LEAG wird eine Beschwerde vor dem Hintergrund der Versorgungssicherheit prüfen.

Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer der DUH, kritisiert die Aussagen Nellesens. „Nun instrumentalisiert der Betreiber auch noch den Krieg in der Ukraine und behauptet, man müsse den Tagebau für die Energiesicherheit weiter betreiben. Das ist falsch. Die Kraftwerke können natürlich aus anderen Quellen versorgt und betrieben werden. Es ist unverantwortlich, Menschen damit ungerechtfertigt Angst zu machen, nur weil man weiter baggern und dazu illegal Wasser abpumpen möchte.“

Die Umweltverbände fordern nun, auch Fragen der Rekultivierung verstärkt ins Blickfeld zu nehmen. Es müsse nun endlich das fehlende Rekultivierungskonzept vorgelegt werden. Dirk Schuster von der Grünen Liga sagt: „Jetzt besteht die Möglichkeit, beim Tagebau Jänschwalde zu transparenten und rechtsstaatlichen Verfahren zurückzukehren. Die Folgelandschaft des Tagebaus muss in jedem Fall neu geplant werden, da selbst die LEAG von den bisher genehmigten Planungen abweichen will.“ Angesichts der zunehmenden Wasserknappheit in Brandenburg, steht etwa die bislang angedachte Flutung der Tagebaue auf dem Prüfstand. Auch steht weiter zu befürchten, dass die Kosten für die Rekultivierung zu großen Teilen auf den Steuerzahler abgewälzt werden. mf


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