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Neue Eckpunkte für regionale Ökostrom-Kennzeichnung

Das Wirtschaftsministerium hat Eckpunkte für die regionale Grünstrom-Kennzeichnung vorgelegt. Damit können Stromanbieter EEG-geförderten Ökostrom als Regionalstromtarif vermarkten. Das sogenannte Doppelvermarktungsverbot für Ökostrom fällt weg.

15.03.2016 – Mit dem Eckpunktepapier greife das Wirtschaftsministerium (BMWi) den Wunsch vieler Marktakteure auf, den Strom aus geförderten Ökostromanlagen, der an Stromkunden in der Region geliefert wird, auch als regionalen Ökostrom vermarkten zu können. Gleichzeitig sei es das Ziel, die Akzeptanz der Energiewende vor Ort zu  erhöhen, so Staatssekretär Rainer Baake. Die Möglichkeit zur regionalen Ökostrom-Kennzeichnung soll Bestandteil der EEG-Novelle 2016 sein. Eigentlich sollte ein solches Konzept bereits nach der EEG-Novelle 2014 kommen, denn mit der Überarbeitung des Gesetzes hatte die Bundesregierung das Grünstromprivileg ersatzlos gestrichen.

Nach dem derzeitigen EEG 2014 kann erneuerbarer Strom aus geförderten Anlagen nicht direkt als Ökostrom an Kunden vermarktet werden. Dieses Doppelvermarktungsverbot hat damit zu tun, dass die Vermarktung mit der Finanzierung verbunden sei, so das BMWi. Denn jeder Stromkunde fördere bereits mit der EEG-Umlage die Erzeugung einer entsprechenden Strommenge aus Erneuerbaren Energien. Dafür bekommen die Verbraucher auf ihrer Stromrechnung ausgewiesen, wie hoch der von ihnen geförderte Anteil des EEG-Stroms am gesamten Strombezug ist.

50-Kilometer-Radius für Erneuerbare-Energien-Anlagen

Neben der Akzeptanzförderung ist dem BMWi bei der Einführung der neuen Kennzeichnung besonders wichtig, dass die EEG-Umlage nicht zusätzlich belastet wird. Dies sei der Fall, da nur die Stromkennzeichnung erweitert, aber kein neues Vermarktungssystem eingeführt werde. Dies führe außerdem dazu, dass der Aufwand der Neuerungen für Wirtschaft und Verwaltung möglichst gering gehalten werden könne. „Je einfacher die Kennzeichnung ist, desto breiter kann sie genutzt werden“, verkündete das Ministerium.

Glaubwürdigkeit soll zudem das Herkunftsnachweisregister schaffen. Damit soll garantiert werden, dass nur so viel regionaler Grünstrom ausgewiesen werden darf, wie auch tatsächlich erzeugt wird. In dem Eckpunktepapier definiert das Wirtschaftsministerium außerdem die Region, aus der ein Stromanbieter regionalen Ökostrom für seinen Kunden anbieten kann. Ein 50-Kilometer-Radius um das Postleitzahlengebiet des Verbrauchers bezieht das Ministerium in die Regionen-Bildung ein. Bei ganzen Gemeinden wird vom Rand der Gemeinde aus 50 Kilometer in alle Himmelsrichtungen gemessen. Geförderte Erneuerbare-Energien-Anlagen, die innerhalb dieses 50-Kilometer-Radius liegen, können zur regionalen Grünstromvermarktung herangezogen werden. cw


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