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Verbände klagen gegen Zulassung von Gigalinern

Ein Bündnis aus Allianz pro Schiene, BUND und DUH hat Klage vor dem Verwaltungsgericht Berlin eingereicht, da die Zulassung der Lang-Lkw gegen EU-Recht verstoße. (Foto: <a href="https://www.flickr.com/photos/weissenbachpr/12966023344" target="_blank">We
Ein Bündnis aus Allianz pro Schiene, BUND und DUH hat Klage vor dem Verwaltungsgericht Berlin eingereicht, da die Zulassung der Lang-Lkw gegen EU-Recht verstoße. (Foto: WeissenbachPR / flickr.com, CC BY-SA 2.0)

Die Regelzulassung von Lang-Lkw sei ein klarer Verstoß gegen geltendes EU-Recht und schade durch die zunehmende Verlagerung des Güterverkehrs auf die Straße dem Klima. Deshalb hat ein Bündnis aus mehreren Verbänden nun Klage eingereicht.

07.04.2017 – Obwohl man sich selbst in der Bundesregierung uneinig war, wurden zum Jahresbeginn Gigaliner mit einer Länge von über 25 Metern auf deutschen Straßen zugelassen. Kein gutes Zeichen für die Einhaltung der nationalen Klimaschutzziele, da der Güterverkehr durch diese Entscheidung wieder zunehmend auf die Straße verlagert werden könnte. Nun hat sich ein Bündnis bestehend aus Allianz pro Schiene, Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) und Deutsche Umwelthilfe (DUH) dazu entschieden, Klage vor dem Verwaltungsgericht Berlin einzureichen, da die Zulassung der Lang-Lkw gegen EU-Recht verstoße.

„Der Freifahrtschein für Riesen-Lkw ist ein unzeitgemäßes Geschenk des Bundesverkehrsministers an die Lkw-Lobby. Drei Viertel der Deutschen sind gegen Gigaliner auf unseren Straßen“, begründete das Bündnis die beim Verwaltungsgericht Berlin eingereichte Klage. Damit beziehen sich die Verbände auf eine forsa-Umfrage aus dem Jahr 2014, bei der sich 79 Prozent der Befragten gegen eine Zulassung von übergroßen Lastwagen auf deutschen Straßen aussprach. Laut Allianz pro Schiene-Geschäftsführer Dirk Flege sei dieses Ergebnis über viele Jahre hinweg stabil geblieben. So lehnen aktuell immer noch 72 Prozent der Bürger den Einsatz von Gigalinern auf deutschen Straßen ab.

Regelzulassung von Gigalinern verletzt EU-Recht

Remo Klinger vertritt die Verbände als Anwalt und ist der Meinung, dass die Regelzulassung für Lang-Lkw klar gegen EU-Recht verstoße. In der Richtlinie 96/53 (EG) werde die Höchstabmessung für Lkw festgelegt, die nur ausnahmsweise für bestimmte Tätigkeiten oder im Rahmen von Testphasen überschritten werden dürfe. „Den gewöhnlichen Verkehr von Riesen-Lkw, wie in Deutschland nunmehr erlaubt, lässt die Richtlinie jedoch nicht zu“, sagt Klinger. „Dies widerspricht dem Europarecht.“

Daher gehe man davon aus, dass die eingereichte Klage Erfolg haben werde, urteilt DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch. Verkehrsminister Dobrindt vertrete einmal mehr die Interessen der Automobilindustrie und verstoße vorsätzlich gegen EU-Recht. Wie so oft bleibe dadurch der Umwelt- und Klimaschutz auf der Strecke.

Flege bezeichnet die deutsche Verkehrspolitik als „straßenlastig“ und „wettbewerbsverzerrend“, da der sichere und umweltfreundlichere Güterbahnverkehr nicht gestärkt werde. Die drei Verbände haben daher eine Online-Plattform eingerichtet, auf der die Bürger ihren Protest gegen die Gigaliner an die zuständigen Behörden bei Bund und Ländern adressieren können. jk


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