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BUND beantragt Verkaufsverbot für Diesel-Pkw

Stop-Schild
Der Umweltverband BUND hat bereits am Montag beim zuständigen Kraftfahrtbundesamt Fahrverbote für neue Diesel-Pkw beantragt. (Foto: Pixabay / Free License)

Der BUND hat beim Kraftfahrtbundesamt einen Verkaufsstopp für neue Diesel-Pkw beantragt, die die Stickoxid-Grenzwerte nicht einhalten. Mindestens 26 Modelle mit der Abgasnorm Euro 6 sind betroffen. Die Deutsche Umwelthilfe klagt für Fahrverbote.

11.11.2016 – Weder Bundesregierung noch Kraftfahrtbundesamt (KBA) gehen gegen Autohersteller vor, deren Dieselfahrzeuge die gesetzlichen Stickoxid-Grenzwerte nicht einhalten. Deshalb mischt sich nun der Umweltverband BUND ein und hat beim Bundesamt einen Verkaufsstopp für neue Diesel-Pkw der Abgasnorm Euro 6 beantragt. Ein Verkauf dieser Fahrzeuge dürfe erst wieder erfolgen, wenn die Modelle so nachgebessert seien, dass die Einhaltung des Grenzwertes von 80 Milligramm Stickoxid pro Kilometer im realen Fahrbetrieb sichergestellt und nachgewiesen sei, so der BUND.

Laut Umweltverband sind mindestens 26 Modelle betroffen, darunter Autos der Marken BMW, Mercedes Benz, Opel, Ford und Peugeot. In Labortests werden die Grenzwerte zwar eingehalten, auf der Straße in aller Regel allerdings nicht. Zwar sind solche Straßentests nach EU-Bestimmungen erst ab 2017 zwingend, dennoch habe das Bundesamt im Falle von Grenzwertüberschreitungen laut BUND nicht nur die Möglichkeit einer Verkaufsuntersagung, es sei dazu sogar verpflichtet. „Kommt das KBA seiner Handlungspflicht nicht nach, bedeutet das die faktische Legalisierung rechtswidriger Grenzwertüberschreitungen über die kommenden Jahrzehnte hinweg zu Lasten von Umwelt und menschlicher Gesundheit“, bestätigt die vom BUND beauftragte Rechtsanwältin Cornelia Ziehm.

Gerichte geben Umweltschützern Recht

„Vor allem in den Städten verschärft jeder neu verkaufte Diesel-Pkw, der nicht den Regeln entspricht, die Belastung der Menschen mit Stickoxiden. Sollte das KBA unserem Antrag nicht entsprechen, werden wir weitere rechtliche Schritte prüfen“, kündigte der BUND-Vorsitzende Hubert Weiger an.

Andere Umweltorganisationen kämpfen bereits vor Gericht um saubere Luft. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat aktuell 15 Luftreinhalteklagen gegen sechs Bundesländer laufen. Vor Gericht wollen die Umweltschützer Stadtverwaltungen und Landesregierungen zu sauberer Luft in den Großstädten zwingen – und gewinnen regelmäßig. Zuletzt hatte das Verwaltungsgericht Düsseldorf die Notwendigkeit von Fahrverboten für Dieselfahrzeuge eingeräumt.

Noch wehren sich die Verwaltungen, deshalb wird im kommenden Jahr wird das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig die Rechtmäßigkeit des Düsseldorfer Urteils prüfen und aller Voraussicht einen Präzedenzfall schaffen. Die Umweltschützer rechnen mit Fahrverboten für Diesel-Pkw in mehreren deutschen Großstädten ab 2018. cw


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