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Urteil vom Europäischen GerichtshofRodungen im Białowieza-Urwald sind illegal

Beim Bialowieza-Nationalpark handelt es sich um einen der letzten großen Urwälder Europas, der als UNESCO-Weltnaturerbe und als Biosphärenreservat deklariert wurde. (Foto: Frank Vassen / flickr.com, CC BY 2.0)

Das Abholzen von Bäumen im Białowieża-Nationalpark ist illegal, lautet das Urteil vom Europäischen Gerichtshof. Geklagt hatte die EU-Kommission, da Polen die Rodungen in dem geschützten Urwald trotz Anordnungen nicht gestoppt hatte.

18.04.2018 – Obwohl der Białowieża-Nationalpark als der letzte Urwald Europas gilt, hat Polens Regierung ihn durch permanenten Holzeinschlag nicht ausreichend geschützt. Deshalb entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) gestern in Luxemburg, dass die in Warschau genehmigten Abholzungen illegal sind. Polen hatte im vergangenen Jahr trotz einer Anordnung des EuGH weiter Bäume in dem geschützten Urwald fällen lassen. Daraufhin hatte der Gerichtshof den Druck weiter erhöht und im November nicht nur einen sofortigen Stopp der Rodung verfügt, sondern auch hohe Strafzahlungen verhängt.

Mit dem gestern verhängten Urteil steht nun fest, dass das Abholzen der Bäume im Białowieża-Nationalpark gegen das Naturschutzrecht der Europäischen Union verstößt. Die polnische Regierung hatte die Rodungen sowohl mit der Bekämpfung eines besonders starken Borkenkäferbefalls als auch mit der Sicherung von Forststraßen gerechtfertigt. In der Wissenschaft war daraufhin eine Diskussion entbrannt, ob ein menschlicher Eingriff in solch ein komplexes Ökosystem wirklich nötig sei.

„Wichtiges Signal für den Naturschutz in Europa“

„Mit dem Urteil wurde ein Angriff auf ein einzigartiges Naturdenkmal abgewehrt. Das ist ein wichtiges Signal für den Naturschutz in Europa“, sagt Christoph Heinrich, Vorstand Naturschutz beim WWF Deutschland. Der Erhalt von Schutzgebieten sei schließlich keine rein nationalstaatliche Angelegenheit, sondern gehe alle Europäer etwas an. Dies gelte vor allem für den letzten großen Urwald Europas. Deshalb müsse nun der neue Umweltminister Henryk Kowalczyk, der seinen umstrittenen Vorgänger Jan Szyszko ersetzt hatte, dafür Sorge tragen, dass keine weiteren Abholzungen stattfinden.Das Weltnaturerbe Bialowieza muss erhalten bleiben „Das Weltnaturerbe Bialowieza muss erhalten bleiben – für die Tier- und Pflanzenwelt und für zukünftige Generationen“, so Heinrich.

Auch die Umwelt- und Naturschutzorganisation ROBIN WOOD zeigt sich von dem Urteil erfreut. „Heute ist ein guter Tag für den Schutz der letzten europäischen Urwälder“, sagt Jannis Pfendtner, Waldreferent bei ROBIN WOOD. Insbesondere für die polnische Umweltbewegung sei das Urteil ein Erfolg, da diese mit aufsehenerregenden Aktionen und detaillierten Berichten über Monate für Aufsehen gesorgt habe. Pfendtner ist sich deshalb sicher, dass der Nationalpark ohne ihren mutigen Einsatz nie diese weltweite Aufmerksamkeit bekommen hätte.

Konsequente Umsetzung erwartet

„Vom ersten Moment haben wir den Raubbau am Weltnaturerbe Białowieza verurteilt. Wir erwarten nun, dass der polnische Premierminister Mateusz Morawiecki dafür sorgt, dass das heutige Urteil konsequent umgesetzt wird“, so Pfendtner.

Beim Bialowieza-Nationalpark handelt es sich um einen der letzten großen Urwälder Europas, der als UNESCO-Weltnaturerbe und als Biosphärenreservat deklariert wurde. Entlang der Grenze zwischen Polen und Weißrussland erstreckt er sich über eine Fläche von etwa 150.000 Hektar. Mit rund 12.000 unterschiedlichen Tier-, 3.500 Pilz- sowie 5.500 Pflanzenarten ist die biologische Vielfalt des Waldes riesig. jk


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