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Wichtigster Beschäftigungstreiber der EnergiewirtschaftWindbranche bleibt Jobmotor bei den Erneuerbaren

2016 waren in Deutschland rund 160.200 Menschen in der Windbranche beschäftigt. (Foto: HansLinde / pixabay.com, CC0 Creative Commons)

Die Windbranche bleibt der wichtigste Beschäftigungstreiber der Energiewirtschaft. Fast die Hälfte aller Beschäftigten bei den Erneuerbaren ist in der Windenergie tätig. 2017 wurde die Branche jedoch durch fehlgeleitete Ausschreibungen ausgebremst.

19.03.2018 – 2016 waren in Deutschland rund 160.200 Menschen in der Windbranche beschäftigt. Damit liegt die Bundesrepublik europaweit an der Spitze. Bei 338.600 Personen die insgesamt im Bereich der Erneuerbaren Energien beschäftigt sind, gilt vor allem die Windenergie als Beschäftigungstreiber, zeigen Zahlen des Bundeswirtschaftsministeriums. Trotzdem müsse die neue Bundesregierung diese positive Entwicklung durch solide gesetzliche Arbeit stärker flankieren, mahnt der Bundesverband WindEnergie (BWE).

„In diesem Zusammenhang ist es erforderlich, jetzt das im Koalitionsvertrag definierte 2030-Ziel in Angriff zu nehmen und durch höhere Zubaukorridore zu unterlegen“, sagt Hermann Albers, Präsident des BWE. Laut Koalitionsvertrag wird ein Anteil von 65 Prozent Erneuerbarer Energien an der Stromerzeugung bis 2030 angestrebt. Dabei sind nun auch Sonderausschreibungen vorgesehen, die zum Klimaschutzziel 2020 beitragen sollen. Neben einem Ausbau von je vier Gigawatt Onshore-Wind- und Solarenergie, soll ebenfalls ein erheblicher Teil an Offshore-Windenergie bis 2020 zugebaut werden.

Fehlgeleitete Ausschreibungssysteme in 2017

Doch von den angestrebten Klimaschutzzielen 2020 hat sich die neue Bundesregierung bereits zu Beginn ihrer Legislaturperiode verabschiedet. Der BWE merkt deshalb an, dass fehlgeleitete Ausschreibungssysteme im Jahr 2017 zu einer Delle bei der Beschäftigung geführt haben könnten. Bei den drei Ausschreibungsrunden für neue Windkraftanlagen galten gesonderte Regeln, die Bürgerenergiegesellschaften einen Vorteil geben sollten. So brauchten diese zum Beispiel keine kostspielige Genehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz, um an den Ausschreibungen teilnehmen zu können. Außerdem wurde ihnen mehr Zeit für die Umsetzung der Projekte eingeräumt.

In der Folge gewannen diese Gesellschaften zwar mit großem Abstand die Ausschreibungsrunden, doch kam es bei der Realisierung der genehmigten Anlagen zu einem Einbruch. Lange Umsetzungszeiträume und eine unsichere Genehmigungslage förderten die Ausbaulücke der Windenergie. Darüber hinaus wird vermutet, dass es sich bei den Bürgerenergie-Projekten meist um reguläre Projekte professioneller Entwickler handelte, die ihre Projekte kurzfristig in Bürgerenergie-Projekte umgestalteten.

Der Bundesrat beschloss derweil, die Privilegien zunächst auszusetzen und die Zeit für die Umsetzung der Projekte zu verkürzen. Auch sollen in diesem Jahr die jeweiligen Ausschreibungsvolumen deutlich erhöht werden. Der BWE begrüßt diesen Vorschlag und fordert die Bundesregierung nun dazu auf, dieser Entscheidung zu folgen und die im Koalitionsvertrag festgeschrieben Zusicherungen einzuhalten. mf   


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