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Photovoltaik und BürokratieabbauGeändertes Solarpaket1 steht kurz vor Beschluss

Luftaufnahme Mehrfamilienhäuser mit Photovoltaik
Mieterstromprojekte werden es in Zukunft einfacher haben. Darüber hinaus enthält das Solarpaket1 viele positive Änderungen für die Photovoltaik. (Foto: WIRCON GmbH)

Das Solarpaket1 umfasst viele neue Regeln: für Steckersolargeräte, die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung, mehr Spielraum für Bürgerenergie, Naturschutzkriterien für Solarparks. Nächste Woche soll es Energieausschuss und Bundestag passieren.

18.04.2024 – Lange hing das Solarpaket1 im parlamentarischen Verfahren fest. Zu Beginn dieser Woche wurde die Einigung verkündet. Ein Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen soll nächste Woche den Ausschuss für Klimaschutz und Energie passieren und danach vom Bundestag beschlossen werden. Insgesamt wird das Paket den Ausbau der Photovoltaik erleichtern und weiter anreizen. Neben neuen Regeln wird auch viel Bürokratie abgebaut. Ein Resilienzbonus zur Erhaltung der europäischen Solarindustrie ist nicht dabei.

Erhalten bleiben die bereits seit längerem bekannten Vereinfachungen für Balkonmodule bzw. Steckersolargeräte. Gleiches gilt für den Bürokratieabbau beim Mieterstrom, die neuen Fördersegmente für Agri-PV und Moor-PV, die Lockerung bei der Pflicht zur Direktvermarktung für PV-Anlagen zwischen 100 und 200 Kilowatt Leistung und das neue Modell zur gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung. Letzteres erhält Ergänzungen: Photovoltaik auf Nebengebäuden und Energiespeicher dürfen einbezogen werden.

Das ursprüngliche Untersegment zur Biodiversität bei Freiflächensolaranlagen entfällt und wurde in naturschutzfachliche Mindeststandards umformuliert. In Paragraf 37 EEG sind fünf Maßnahmen hinzugefügt, von denen mindestens drei erfüllt werden müssen, wenn sich die Anlage in einer Ausschreibung um eine EEG-Vergütung bewirbt. Diese Maßnahmen betreffen die maximal in Anspruch genommene Grundfläche, Bodenpflege und Bodenschonung, Wildtierwege und Biotopelemente. Die maximale Größe eines Solarparks mit EEG-Vergütung darf zukünftig dauerhaft 50 Megawatt betragen. Ursprünglich lag die Obergrenze bei 20 Megawatt, im Rahmen der Beschleunigungsgesetzgebung galt befristet eine maximale Größe von 100 Megawatt.

Bürgerenergieprojekte nicht mit anderen Anlagen zusammenfassen

Für Windkraft- und Photovoltaikanlagen, die von Energiegemeinschaften errichtet werden, wurden bereits mit dem Osterpaket 2022 Ausnahmen von der Ausschreibungspflicht beschlossen. Sie müssen nur an Ausschreibungen teilnehmen, wenn sie im Falle von Windkraft größer als 18 Megawatt sind, oder bei der PV 6 Megawatt überschreiten. Sind sie kleiner, erhalten sie eine feste Vergütung. Das ist eine enorme Erleichterung für Energiegenossenschaften, da Ausschreibungen mit viel Aufwand und finanzieller Vorleistung verbunden sind. Wann die Größe erreicht ist, hängt auch von Anlagen im Umfeld ab. Dafür gibt es nun mit dem Solarpaket1 neue Regeln zur Verklammerung. Es sollen nicht mehr alle Anlagen im Umfeld zusammengelegt werden, sondern nur noch Bürgerenergieprojekte.

Höhere Vergütung für Gewerbedachanlagen

Photovoltaikanlagen auf Gewerbedächern erhalten zukünftig eine um 1,5 Cent erhöhte Vergütung. In diesem Segment wurden weniger Anlagen neu gebaut, mit der höheren Vergütung soll der PV-Anlagenbau auf Supermärkten, Tankstellen und anderen Gewerbedächern angekurbelt werden..

Prozess zur Vereinheitlichung der TAB

Die unterschiedlichen technischen Anschlussbedingungen (TAB) der rund 900 Netzbetreiber in Deutschland sind für Projektierer ein großes Hemmnis, das nun ebenfalls angegangen wird. Mit dem Solarpaket1 startet ein Prozess zur Vereinheitlichung.

Die Kompromisse im Solarpaket1

Um all die beschriebenen (und weitere) Erleichterungen für die PV zu erreichen, wurden auch Kompromisse geschlossen. So gilt die Duldungspflicht für Grundstückseigentümer für die Leitungsverlegung nicht generell, sondern wird auf öffentliche Flächen begrenzt. Zudem wurden Ausschreibungsmengen für Agri-PV und Moor-PV reduziert.

Insgesamt trifft der Änderungsentwurf auf breite Zustimmung in der Branche und bei Verbänden. Auf den fehlenden Resilienzbonus reagierte der Bundesverband Solarwirtschaft enttäuscht. Das Gesetz werde als Energiewende-Beschleuniger wirken, heimische Solarmodul-Fabriken jedoch leer ausgehen. pf


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